Kommunikationsgesetz
Moin,
ein Kommunikationsgesetz gibt es nicht in geschriebener Form, aber es haben sich doch Verhaltensweisen durchgesetzt, die fast den Status der allgemeinen Gültigkeit erlangt haben und die man als ungeschriebene Gesetze bezeichnen kann.
An diese ungeschriebenen Gesetze hält sich zum Glück fast jeder, so dass man für den informellen Schriftverkehr keine schriftlich fixierten Gesetze und Verordnungen benötigt. Analog zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) könnte man eine Schriftverkehrs-Ordnung (SchVO) etwa so beginnen lassen:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Schriftverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird .
In Deinem Kommentar gibt es fast keine Großbuchstaben; Satzzeichen fehlen völlig. Dadurch schädigst oder gefährdest Du zwar niemanden, aber Du behinderst den Kommunikationsfluss und belästigst andere Kommunikationsteilnehmer in ihrem sprachlichen Wohlbefinden.
In § 42 der StVO ist von Richtzeichen die Rede:
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. (…)
In der ungeschriebenen SchVO sind Satzzeichen und Großbuchstaben solche Richtzeichen, die den Kommunikationsverkehr erleichtern.
Wenn nun jemand mit der SchVO nicht richtig vertraut ist, dann braucht er keinesfalls eine Schreibschule zu besuchen, man soll ihn auch nicht vom schriftlichen Kommunikationsaustausch ausschließen.
Aber dieser Jemand könnte eine Rechtschreibkorrektur benutzen, um eine ungehindert fließende Kommunikation zu gewährleisten.
Freundliche (wirklich nicht bös gemeinte!) Grüße
Pit