Waffengesetz für Wurfsterne

Hallo,

Meine Frage bezieht sich auf die folgenden drei Artikel aus einem US-Store:

http://www.swordsofmight.com/black-dragon-ninja-star…
http://www.swordsofmight.com/dragon-ninja-star.aspx
http://www.swordsofmight.com/black-ninja-shaken.aspx

Ich habe dazu auch bereits folgenden Artikel gelesen, bin mir aber dennoch nicht ganz sicher:

/t/was-ist-ein-wurfstern/6160451

Jetzt meine Frage:

Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich diese Produkte trotzdem liefern zu lassen? Ich habe zum Beispiel bereits mit dem Gedanken gespielt, beim Händler anzufragen, ob es möglich wäre, die Ecken/Kanten stumpf schleifen zu lassen, falls sich dadurch mein Problem lösen würde. Es geht mir nämlich lediglich um den Dekorationsaspekt, aber damit kann ich den Gesetzgeber lange ein Ohr abkauen…

Ich bin für jegliche Antworten Dankbar :smile:

Gruß Chris

Hi,
Wurfsterne sind nach dem Deutschen Waffengesetz als
gefährliche Gegenstände eingestuft und verboten.
Es nützt auch nichts, wenn man die Ecken abschleift weil der Charakter des Gegenstandes erhalten bleibt.
Wenn du dich auf amerikanische Artikel berufst, muss
ich dich dahingehend enttäuschen, dass die USA ein
v ö l l i g anderes Waffengesetz hat und dem entsprechend auch die Artikel anders abgefast sind.
Du solltest vergleichbare Deutsche Lektüre zu Rate
ziehen, die sich dann an das geltende Gesetz halten.

Gruß, Burghard

Hallo,

das Waffengesetz lautet so:
Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.3 WaffG
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Selbstverständlich kannst Du versuchen die Wurfsterne liefern zu lassen. Wenn der Zoll sie findet (davon solltest Du ausgehen), gibt es eine Anzeige.

Wenn ein Gegenstand verboten ist, gibt es nicht viele Möglichkeiten ihn trotzdem zu bekomme. Die einzige Möglichkeit die Du hättest, wäre wenn Du Sammler wärst und eine Ausnahmegenehmigung vom BKA bekommst.

Wobei die Definition von Sammler genau festgelegt ist. Also wenn Du z.B. schon ein paar tausend Euro für Deine Sammlung ausgegeben hättest und zur Vervollständigung nur noch die Wurfsterne fehlen würden, dann könntest Du beim BKA einen Antrag stellen. Noch besser wäre, wenn Du eine Ausstellung machen wolltest.
Na ja - das kommt sicherlich für Dich nicht in Frage.

Das man Wurfsterne mit abgeschliffenen Ecken haben darf, ist ein Mythos. Egal, ob die Ecken stumpf sind oder scharf, gilt das Waffengesetz in Deutschland. Also ohne Ausnahmegenehmigung gilt: Hände weg von verbotenen Gegenständen!

Hier noch ein Fall vom letzten Jahr:
http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/ninja…
Hier gibt es auch ein 2-seitiges Schreiben vom BKA:
http://weblogit.net/2012/09/28/ninjastern-kleiderhak…

Hier noch eine Info Folder zum Thema verbotene Gegenstände:
http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/Newsletter/Waf…

Gruß - Michel

Hallo Chris ,

der Wurfstern ist ein verbotener Gegenstand den auch der Händler nicht handeln darf;
Wenn er die Spitzen gesetzeskonform abschleifen würde bliebe nur eine große Unterlegescheibe übrig und das würde Dir nicht helfen. Sennes nur zur Deko sein soll dann wäre ein Holzmodell, entsprechend lackiert doch eine Alternative .
Beste Grüße
Heinrich