Hallo,
in meiner Erinnerung ist die Aussage vieler Bundesregierungen: „Keine Waffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete“. Ist das ggf. grundgesetzlich festgelegt?
Zur Zeit gibt es Berichte, dass Deutschland Waffen in die Ukraine liefert. Und der übliche Hinweis: „kann objektiv nicht nachgeprüft werden“ fehlt.
Warum wird von einer Jahrzehnte dauernden Grundauffassung abgewichen und wann / bei welcher Krise war es das erste Mal?