Waffenrecht

Hallo,

kann mir mal jemand erläutern wie man das dt. Waffenrecht noch weiter verschärfen kann? Und wozu? Wieviele Ankäufe von Schusswaffen für einen Amoklauf würde dadurch verhindert werden?

Sind die Politiker mit solchen Forderungen nach „Verschärfung“ nicht nur billige Populisten, die für schlichte Gemüter Beruhigungspillen basteln?

Gruß
vdmaster

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Die Diskussion gibt es nach jedem Amoklauf, und sobald das Geschehen wieer aus den Schlagzeilen verschwunden ist, redet kein Mensch mehr davon.
In diesem speziellen Fall ist aber eine solche Diskussion auch sinnlos. Denn egal wie die Waffengesetze aussehen, wenn jemand eine Illegale Waffe hat, hilft dagegen kein Gesetz. Die Beschaffung von illegalen Waffen wird durch Gesetzesänderungen nicht schwerer oder leichter als vorher.
So traurig es ist: Gegen sowas helfen leider keine Gesetze.

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Donald Trump würde sagen, hätte jeder Münchner eine Maschinenpistole besessen, wäre das nicht passiert.
zumindest bräuchte man keine Registriernummern wegzufeilen

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Ja klar. Wer sich mal das Waffengesetz ansieht, besonders § 51, wird feststellen: Alles da, mehr brauchen wir nicht. Mehr als den Verstoss bestrafen geht ja nun nicht. Und ob die Todesstrafe jemanden von einem Amoklauf abhält der sich danach eh selbst erschiesst darf bezweifelt werden.

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Hallo vdmaster,

diese Diskussion gibt es natürlich nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich - medial aufgemascherlt und hochgekocht nach derartigen schlimmen Dingen.

Wer weiß, wie streng die Gesetze in beiden Ländern sind, weiß auch, dass er legal kaum an derartige Waffen herankommt und das vorher vorgesehene Procedere durchläuft, ausgenommen er ist Sportschütze, Jäger, Angehöriger von Exekutive usw.
Wozu also noch eine weitere Verschärfung?

Illegal an eine Waffe zu kommen ist dagegen viel einfacher. Man sehe sich im Internet um oder an bestimmten Plätzen, konsultiere bestimmte Herrschaften und voilà, man bekommt das Gewünschte!

Gruß

dafy

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Bald kommt bestimmt wieder die Behauptung, dass Computerspiele daran Schuld sind und dass mann sie verbieten sollte.

Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass er Ego-Shooter spielte. Die Forderung nach einem Verbot kam IMHO ebenfalls schon (Sigmar Gabriel).

Gar keine ?

Es wird doch legal eingekauft und die Waffen später von einem selbst oder eher von Angehörigen missbräuchlich genutzt.
Trotz der formellen Voraussetzungen zum Erhalt einer behördlichen Erlaubnis zum Erwerb/Besitz oder gar zum Tragen einer Waffe kann doch niemand einen späteren Missbrauch völlig verhindern.

Und den illegalen Erwerb der Waffe kann man ja nun gar nicht unterbinden.

MfG
duck313

Also, geht doch :unamused:

Wie immer preschen die mit sozialpädagogischer Attitüde voran

Hallo duck313

Hast du etwa gewusst, dass in Österreich die Waffenbesitzkarte (also noch nicht einmal eine Waffe!) abgegeben werden muss, wenn es Nachbarschaftsstreiterein gibt und sich Nachbarn verbal bedroht fühlen?

Das ist schon etwas konstruiert, denkt man an die rigosen Verwahrbestimmungen für Waffe und Munition! Wir sind nicht in Amerika, wo sogar Kleinkinder mit Waffen hantieren sollen


Und weiter konstruiert: Die Waffe könnte auch verschenkt, verborgt, verloren, gestohlen werden…

Wer legal eine Waffe besitzt ist mir persönlich lieber, weil er sich der besonderen Verantwortung sehr wohl sehr bewusst ist!

Gruß

dafy

Indem auch Macheten unter waffenscheinpflichtige Waffen fallen denn damit kann man auch töten wie eben bewiesen:


Wenigstens hat ihn eine geistesgegenwärtig, beherzter BMW Fahrer umgefahren bevor er noch mehr töten oder verletzen konnte. ramses90

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Hi,
„Die Beschaffung von illegalen Waffen wird durch Gesetzesänderungen nicht schwerer oder leichter als vorher“
Na da gehen die Ansichten auseinander Die EU arbeitet gerade eine Richtlinie aus bei der unbrauchbar gemachte Waffen nicht wieder Scharf gemacht werden können dazu könnte man die häufiger kontrolieren oder es gleich wie in GB machen : Ballern ist kein Sport und für illegalen Wafenbesitz gibt es nicht unter 2 Jahren.

Da bist Du aber zu spät! Der Erwrb und Besitz sind legal, das Führen in der Öffentlichkeit ist verboten.

Aber es gilt die Zweckbestimmung des Herstellers, der es kaum mit „auf Menschen einschlagen“ bewerben wird. Zudem ist das Führen statthaft, falls ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der Berufsausübung, zur Brauchtumspflege, zu Sportzwecken und einem allgemein anerkannten Zweck vorliegt.

Ein Landwirt, der damit das Unterholz lichten will, dürfte sie IMHO zu einem allg. anerkannten Zweck nutzen.

Gruß
vdmaster

P.S.: Das dt. Waffenrecht ist geradezu lächerlich streng. Wachsstifte sind aber noch nicht verboten, bei Holz wäre ich schon unsicher.