Hallo,
A wurde für eine Landtagswahl zum Reservewahlvorsteher berufen und möchte dieses Amt nicht ausüben. A war bereits mehrfach freiwillig Wahlhelfer und hat mit dieser Begründung darum gebeten, dieses Mal nicht zwangsverpflichtet zu werden. Zuerst antwortete das Wahlamt, dass man das ohne Beweise nicht als Grund akzeptieren könne, nachdem A Beweise nachreichte war die Antwort, dass das kein ausreichender Grund nach §29 GO sei.
§29 GO sagt:
"(1) Einwohner und Bürger können die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamts ablehnen, ihre Ausübung verweigern oder das Ausscheiden verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Rat, soweit er nicht die Entscheidung dem Bürgermeister überträgt.
(3) Der Rat kann gegen einen Bürger oder Einwohner, der ohne wichtigen Grund die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Ehrenamts ablehnt oder ihre Ausübung verweigert, ein Ordnungsgeld bis zu 250 Euro und für jeden Fall der Wiederholung ein Ordnungsgeld bis zu 500 Euro festsetzen. Die Ordnungsgelder werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben."
Was ist der Unterschied zwischen Ablehnen und Verweigern? Ablehnen wird nicht akzeptiert, was ist, wenn A das Amt nun verweigert? Und was genau bedeutet „das Ausscheiden verlangen“? Wäre das für A eine zielführende Option?
Wer hat konkret darüber entschieden, ob As Grund „wichtig“ genug ist, um anerkannt zu werden? Ist „der Rat“ das Wahlamt? Heißt das also, dass derjenige, dem A die Antwort geschickt hat gleich selbst entscheiden durfte? Kann A eine öffentliche Anhörung verlangen oder muss er damit leben, dass das im „Hinterzimmer“ entschieden wird? Kann A eine detallierte Begründung verlangen, warum es zur Ablehnung eines Ehrenamtes nicht reicht, dass man es schon mehrfach ausgeübt hat? Sinn dieses Erzwingen des Ehrenamtes ist doch, dass quasi jeder mal muss, oder?
Hauptproblem des A ist die aufgedrückte Position. Als Beisitzer oder Schriftführer müsste er lediglich einige Minuten zu Fuß zum nächsten Wahllokal, die Wahlvorsteher werden allerdings geschult und noch bevor der Wahlsonntag los geht muss A 10€ für Busfahrten in die Innenstadt und min. 5 Stunden Zeit investieren - um dann eben am Wahltag die Reserve zu sein, die entweder sofort wieder nach Hause darf oder zusehen kann, wie sie in eines der etlichen Wahllokale kommt (und wieder nach Hause). Sofern A eingesetzt wird winken 21 € Erfrischungsgeld - wie für einen Beisitzer, der vor dem Wahltag weder Busgeld noch Zeit investieren muss und schlicht auch viel weniger Verantwortung trägt.
Bekommt A die Busfahrten unabhängig vom Erfrischungsgeld ersetzt? Kann A verlangen, dass die Stadt in Vorleistung tritt (indem zB ein 4-er Busticket mitgeschickt wird)?
Hat A ein Anrecht auf angemessene Bezahlung? 21 € mögen in Ordnung sein, wenn man sich nur einige Stunden im Wahllokal den Hintern platt sitzt, wie gesagt muss der Wahlvorsteher aber schon vor dem Wahltag einige Stunden Zeit opfern und hat auch am Wahltag weit mehr Pflichten. Da erscheinen 21€ - bzw die gleiche Bezahlung von Beisitzer und Wahlvorsteher - einfach sehr unfair. Besonders, wenn davon noch das Busgeld abgeht…
Kann A verlangen, statt Reserve- ein normaler Wahlvorsteher zu werden? Dann wäre er wenigstens sicher, Zeit und Geld nicht völlig umsonst zu investieren.
Welche Möglichkeiten hat A noch, das Amt nicht antreten zu müssen? Wäre es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass man sich dem Amt (bzw der damit verbundenen Verantwortung für ~1000 Stimmen) nicht gewachsen fühlt? Oder dass man nicht bereit ist, auf das Tragen politischer Symbole zu verzichten? Oder dass man gewisse Aufgaben nicht oder nicht gewissenhaft ausführen wird (zB die telefonische Meldung)? Und dass man auch die Schulung nicht besuchen wird? Kann eine dieser Aussagen zu einer Strafe führen?
Kann A das Wahlamt vielleicht bis nach der Wahl hinhalten, indem er das Amt immer wieder ablehnt? Hat A mit Problemen zu rechnen, wenn er am Wahltag nicht erscheint und sich telefonisch wegen Erkältung krank meldet (braucht es da ein Attest?)?
Wie wahrscheinlich ist eine Strafe gegen A, wenn er sich nun einfach weigert? Welche Rechtsmittel hat A, um sich gegen eine Strafe zu wehren?
Damit das nicht falsch rüberkommt: A hat nichts gegen das Ehrenamt an sich, wie gesagt hat er es schon mehrfach freiwillig bekleidet und schließt bislang nicht mal aus, das zukünftig wieder zu tun. Inzwischen geht es hauptsächlich ums Prinzip, das Wahlamt hätte zB gleich in der ersten Ablehnung schreiben können, dass man sich das Kopieren der Beweise sparen kann, weil der Grund ohnehin nicht anerkannt wird.
Den Thread etwas weiter unten habe ich gesehen, es sind jedoch noch viele Fragen offen und ich würde mich über hilfreiche / zielführende Antworten freuen.
Gruß
Sue