Ich habe eine Frage zur Wahl der Stellenvertreter des Bundestagspräsidenten. Die AfD beschwert sich ja gerade, dass sie mit ihrer Kandidatin mal wieder nicht durchgekommen sind. Aber wenn ich § 2 der Geschäftsordnung des Bundestages richtig interpretiere, könnten sie doch eigentlich mehrere Kandidaten gleichzeitig antreten lassen und dann würde einer definitiv einer schlussendlich die Wahl gewinnen?
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten