Hallo!
Was gibt es denn über Erstattung von ausländischen Wahlarztrechnungen - das entspricht wohl hierzulande einem Privatarzt?! - durch deutsche gesetzliche KV zu wissen?
Konkret geht es hier um eine Rechnung aus AT, der Adressat ist interessanterweise auch ein Kind.
Vor der Untersuchung wurde in der Praxis gesagt, von dem Rechnungsbetrag würde die Krankenkasse an die 80% erstatten - das ist aber doch zumindest hier bei Privatarztrechnungen nicht so, oder liege ich falsch?
Naja, erstmal das als erste Info und zum schauen, wie es weitergeht…
also Danke schonmal für Infos,
BB