Wahlarztrechnung

Hallo!
Was gibt es denn über Erstattung von ausländischen Wahlarztrechnungen - das entspricht wohl hierzulande einem Privatarzt?! - durch deutsche gesetzliche KV zu wissen?

Konkret geht es hier um eine Rechnung aus AT, der Adressat ist interessanterweise auch ein Kind.
Vor der Untersuchung wurde in der Praxis gesagt, von dem Rechnungsbetrag würde die Krankenkasse an die 80% erstatten - das ist aber doch zumindest hier bei Privatarztrechnungen nicht so, oder liege ich falsch?

Naja, erstmal das als erste Info und zum schauen, wie es weitergeht…

also Danke schonmal für Infos,

BB

Hallo!

Die GKV erstattet von Auslandsrechnungen nur das was eine Inlandsbehandlung an Sachleistungen gekostet hätte.
Ob das nun 80 % in deinem Fall sein werden ? Eher wohl nicht.

MfG
duck313

2 Like

Hallo,
die hiesige Krankenkasse (GKV) erstattet die Beträge, die bei gleicher Behandlung im Inland auch übernommen würden - dazu kommt aber noch, dass die Kasse bei solchen Erstattungen ggf. noch ein sog. „Verwaltungskostenabschlag“ von 5%, maximal 25,00 € (kann evtl. auch höher sein)
abziehen.
Gruss
Czauderna

2 Like