Servas!
Darf eigentlich ein Landtagsabgeordneter Sachsen-Anhalts öffentlich davon sprechen, dass bei der dortigen Landtagswahl ein „Wahlbetrug“ stattgefunden habe, ohne dass er dafür belangt werden könnte?
Er wird sich auf die Unregelmäßigkeiten beziehen, bei denen AfD-Stimmen zunächst Alfa zugeordnet wurden. Meines Wissens ist da aber nie eine betrügerische Absicht auch nur annähernd festgestellt worden. Oder doch? Dann erübrigt sich meine Frage.
Wenn nicht: Darf also ein Landtagsabgeordneter, den Vorwurf „Wahlbetrug“ nach Lust und Laune mal raushauen, wenn ihm danach ist? Für mein Empfinden fällt eine solcher Betrugsvorwurf nicht einfach so unter „Meinungsfreiheit“.
(Ich schreib extra nicht, wer das ist, weil ich es mir hier um die Sachfrage, nicht um Polemik, geht; Wortlaut: „Wir in Sachsen-Anhalt haben mit einer Bürgerbewegung zusammen die Wahlen selbst beobachtet und trotzdem kam es zum Wahlbetrug.“)
Gruß
F.