Hallo,
ist es eigentlich fair eine Satzungsänderung bezüglich der Wählbarkeit in einen Vorstand, die ja erst nach der Eintragung beim Amtsgericht gültig wird, vor der Wahl des Vorstandes durchzuführen? Es soll zwar dazu noch gesagt werden, dass diese Änderung erst für die nächste Wahl gilt. Meiner Meinung nach wird der Wähler aber schon in diesem Moment beeinflußt seine Wahl anders, als ohne Satzungsänderung, zu treffen.
Danke Gabi