Wahlen im Verein

Hallo,

ist es eigentlich fair eine Satzungsänderung bezüglich der Wählbarkeit in einen Vorstand, die ja erst nach der Eintragung beim Amtsgericht gültig wird, vor der Wahl des Vorstandes durchzuführen? Es soll zwar dazu noch gesagt werden, dass diese Änderung erst für die nächste Wahl gilt. Meiner Meinung nach wird der Wähler aber schon in diesem Moment beeinflußt seine Wahl anders, als ohne Satzungsänderung, zu treffen.

Danke Gabi

Hallo Gabi,
ich sehe hier kein Problem und Fairnis wird juristisch nicht bewertet. Da die Änderung erst zur nächsten Wahl gelten soll und die Mitgliederversammlung diese Änderung ( zuvor) beschlossen hat, muss jedes Mitglied dann damit leben. M.Bl.

Hallo Gabi,

die Änderung einer Satzung sollte grundsätzlich in einer eigene Mitgliederversammlung völlig unabhängig von irgendwelchen Wahlen durchgeführt bzw. von den Mitgliedern genehmigt werden.M.E. wäre es wohl in Ihrem Fall sinnvoll, die anstehenden Wahlen vorzunehmen und vielleicht ein paar Monate später die Satzungsänderung zu beschliessen und dann bei der nächsten Wahl diese zu berücksichtigen.

Einen schönen Tag
Ulrike

wäre es wohl in Ihrem Fall sinnvoll, die
anstehenden Wahlen vorzunehmen und vielleicht ein paar Monate
später die Satzungsänderung zu beschliessen und dann bei der
nächsten Wahl diese zu berücksichtigen.

Danke Ulrike,

es wäre schon schön. Aber da wir schon im letzten Jahr leider keine Mitgliederversammlung hatten, soll es jetzt mit einem Schlag erledigt werden. Und die Satzungsänderung zur Wählbahrkeit, keine Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, also Familienangehörige, ist erst seit knapp 2 Monaten im Gespräch. Vor kurzem hatte man damit noch keine Probleme. Und ich habe so etwas auch noch in keiner Satzung gelesen oder etwas davon gehört. Aber vielleicht muß die ganze Sache ja eh wiederholt werden. (Einladung aller Mitglieder, Einhaltung der Fristen etc.)

Gabi

Hallo Gabi,

Satzungsänderungen bedürfen, soweit nicht anders in der Satzung notiert, einer Mitgliedervollversammlung. Somit Wahl hin oder her müssen Sie nochmal eine Versammlung machen. Denken Sie aber bitte an die Notar- und Gerichtskosten.

Vielleicht hilft Ihnen das auch weiter:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?..

Viele Grüße

R. Fritzlar
www.cpo-team.de