Wählen mit abgelaufenem Personalausweis?

Hallo zusammen,

um wählen zu können muss man ja seinen Personalausweis oder Reisepass (hab gar keinen) im Wahllokal vorzeigen. Wie siehts aus, wenn der abgelaufen ist?

MfG
Stephan

Wahlbenachrichtigung reicht
Hi,

um wählen zu können muss man ja seinen Personalausweis oder
Reisepass (hab gar keinen) im Wahllokal vorzeigen.

nö, muß man nicht. Ich versuche seit vielen Jahren meinen Ausweis vorzuzeigen, aber der hat noch niemanden interessiert. Es reichte immer die Wahlbenachrichtigung. Ich frag´ mich immer, was los ist, wenn behauptet, sie sei einem auf dem Weg ins Wahllokal geklaut worden. Kann man dann die Wahl anfechten?

Wie auch immer: Ich hab den Ausweis noch nie gebraucht.

Wie siehts
aus, wenn der abgelaufen ist?

Normalerweise gilt ein abgelaufener Ausweis nicht mehr als Ausweis. Insofern hättest Du ein Problem, wenn nicht… (siehe oben)

Gruß
Christian

Hallo,

in meinem „Merkblatt für die Mitglieder des Wahlvorstandes“ steht „ist der Wähler nicht persönlich bekannt, dann kann die Vorlage des Ausweises oder Reisepasses verlangt werden“.

Ich denke, es geht aber nur darum, glaubhaft zu machen, dass man der ist, der man behauptet zu sein. Da reicht wohl im Notfall auch der Führerschein. Im Zweifelsfall muß eben der Wahlvorstand abstimmen, ob das so in Ordnung ist.

Grüße

Heike

Briefwahl beantragen,
(Hallo)
da fragt sicher kein Mensch nach einem Ausweis, Hauptsache deine Unterschrift sieht so aus, als wäre sie von dir :smile:

Cu Rene

Also seit ich nicht mehr im alten Wahlbezirk wohne brauch ich meinen Ausweis schon, weil mich da keiner kennt. Nur auf das Ablaufdatum schaut da keiner!

Gruß Ivo

Also seit ich nicht mehr im alten Wahlbezirk wohne brauch ich
meinen Ausweis schon, weil mich da keiner kennt. Nur auf das
Ablaufdatum schaut da keiner!

Scheint wohl doch gelegentlich verschieden gehandhabt zu werden. Ich habe allerdings habe ich bei den letzten 4 BT-Wahlen in vier verschiedenen Wahlkreisen gewohnt. Insofern halte ich es für unwahrscheindlich, daß die Wahlhelfer mich persönlich kannten. :wink:

Gruß
Christian

offtopic

Ich habe allerdings habe ich bei den letzten 4
BT-Wahlen in vier verschiedenen Wahlkreisen gewohnt.

Bist Du für Deine Umgebung so unerträglich, dass Du nach spätestens 4 Jahren gezwungen bist, umzuziehen?

:wink:

Bist Du für Deine Umgebung so unerträglich, dass Du nach
spätestens 4 Jahren gezwungen bist, umzuziehen?
:wink:

Hey, ich dachte, ich hätte hier eine Beleidigung frei gehabt…

Wie dem auch sei: Ich ziehe meist nach drei Jahren um, weil dann a) sich die Kündigungsfrist verlängert und b) gem. Mietvertrag einige Schönheitsreparaturen fällig werden. Da ich kein Handwerker bin, ziehe ich dann lieber um. Im Frühjahr nächsten Jahres ist es dann wieder soweit, wobei ich mich dann evtl. beider Probleme final entledige.

Soviel zu einer meiner Lebensphilosophien :wink:

Gruß
Christian

Hey, ich dachte, ich hätte hier eine Beleidigung frei
gehabt…

Äh, ja. Stimmt…

Wie dem auch sei: Ich ziehe meist nach drei Jahren um, weil
dann a) sich die Kündigungsfrist verlängert und b) gem.
Mietvertrag einige Schönheitsreparaturen fällig werden. Da ich
kein Handwerker bin, ziehe ich dann lieber um. Im Frühjahr
nächsten Jahres ist es dann wieder soweit, wobei ich mich dann
evtl. beider Probleme final entledige.

Soviel zu einer meiner Lebensphilosophien :wink:

Interessante Sichtweise. Muss ich mir merken.

-)

Hoffe allerdings für Dich, dass Du mit der finalen Entledigung beider Probleme nicht den Wohnort unterhalb eines dicken Granitsteines meinst.
:wink:

Lieber Stefan,

ich habe schon des öfteren als Wahlhelferin „gearbeitet“ und kann Dir sagen, dass es in der Regel kein Problem ist, mit einem abgelaufenen Ausweis wählen zu gehen. Die WahlhelferInnen sind angehalten möglichst viel Spielraum zu lassen.
Vorsichtshalber kannst Du noch Deinen Wahlschein mitnehmen oder - wenn du hast - deinen Führerschein oder so.
Deinen abgelaufenen Ausweis solltest Du allerdings mitnehmen. Solange Du darauf irgendwie erkennbar bist oder einer der anwesenden WahlhelferInnen Dich persönlich kennt steht der Wahl nichts im Wege.

Sonja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

im Schein des Scheines

Vorsichtshalber kannst Du noch Deinen Wahlschein mitnehmen

Ich nehme mal an, daß Du die Wahlbenachrichtigung meinst?! Den Wahlschein gibt es doch nur, wenn man aus wichtigem Grunde seine Stimme nicht im eigenen Wahlkreis abgeben kann.

Gruß
Christian