Wahlergebnis anfechten oder Neuauszählung veranlassen

Heute wurden in Bayern Kommunalwahlen abgehalten. Ein Freund fragte mich eben, ob ich ihm sagen könne, wie er eine Neuauszählung veranlassen bzw. wie er das Wahlergebnis anfechten kann.

Hintergrund:
Er hat online das Ergebnis für seinen Wahlbereich eingesehen und dabei festgestellt, dass es keine ungültigen Stimmen gab. Allerdings gab es auch keine Stimmen für die Partei, die er gewählt hat.

Aus reiner Neugier würde mich jetzt auch interessieren wie man als Bürger in so einem Fall das Wahlergebnis anfechten kann. War zwar letztes Jahr selbst 2x Wahlhelfer aber da gab es keine Unterweisung darin wie wir unsere Auszählung später anzweifeln dürfen,

Hallo,

Verwaltungsgericht…

Im Falle von Wahlen dürfte das der bayrische Verwaltungsgerichtshof sein.

Dabei geht es dann ums Prozedere, nicht um das System.

Wenn man dagengen etwas hat, Verwaltungsgerichtshof Bayern, dannach BVG, letztinstandlich europäischer Gerichtshof.

wird ne harte Nummer…

LG

Hallo,

die Nacht ist ja jung…da gibt es einen Wahlausschuß, da kann man sich auch beschweren.

Allerdings wird Dir das den vorher beschriebenen Weg nicht ersparen…

Berliner U-Bahnausbau
Hi.

Wenn man dagengen etwas hat, Verwaltungsgerichtshof Bayern, dannach BVG, letztinstandlich europäischer Gerichtshof.

Krass, die BVG fährt inzwischen von München bis nach Luxemburg? Wann haben die denn ausgebaut?

Aber im ernst, oder auch nicht: Die Story hört sich interessant an. Man muss wohl abwarten, bis das amtliche endergebnis vorliegt und kann dann den von dir beschriebenen Weg über Verwaltungsgerichtshof, BVerfG und dann zum europäischen Gerichtshof gehen. Ich könnte mir aber hier durchaus vorstellen, dass da vielleicht ein paar Stimmen „in dubio pro CSU“ gezählt wurden. :smile:

MfG,
TheSedated

Hallo,

Hintergrund:
Er hat online das Ergebnis für seinen Wahlbereich eingesehen
und dabei festgestellt, dass es keine ungültigen Stimmen gab.
Allerdings gab es auch keine Stimmen für die Partei, die er
gewählt hat.

Ich würde erstmal abwarten bis das „amtliche“ Ergebnis feststeht und ortsüblich bekanntgemacht wird.
Erst dann weitersehen. Möglicherweise hat nur das „Onlineergebnis“ eine Macke …

Gruß
Jörg Zabel

Hi.

Hallo,

Ich könnte mir aber hier durchaus vorstellen,…

musst du denn hier dein eingeschränktes Vorstellungsvermögen vor allen Leuten beweisen…?

MfG,
TheSedated

Gruß
rolli

Ähm, was willst du mir damit jetzt sagen?

Ähm, was willst du mir damit jetzt sagen?

ähm…das du mit einem erweiterten Vorstellungsvermögen auch in Betracht ziehen könntest, dass da vielleicht ein paar Stimmen " in dubio pro SPD" „in dubio pro Grüne“ oder auch „in dubio pro DIE LINKE“ gezählt wurden… :smile:

In Bayern? In jedem anderen Bundesland gerne, aber in Bayern? Liegt weniger an mangelndem Vorstellungsvermögen als an einer prise Realismus in dieser (sarkastischen) Vorstellung. Wenn man sich mal die vorläufigen Ergebnisse anguckt… Die größten Gewinner waren wohl auch die freien Wähler… Also vielleicht in dubio pro FWG? Man weiss es nicht.

Hallo

War zwar letztes Jahr selbst 2x Wahlhelfer aber da gab es
keine Unterweisung darin wie wir unsere Auszählung später
anzweifeln dürfen,

Eine Unterweisung darin, die eigene Auszählung anzuzweifeln? Wäre wohl wenig zielführend. Du hast doch auch auf der Niederschrift unterschrieben - für die Richtigkeit der Niederschrift. Oder hast du die Unterschrift verweigert?

Wenn man sich seiner Arbeit sicher ist und es keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt, wird man doch auch unterschreiben.

Als Wahlhelfer wird jeder bemüht sein, sehr genau und richtig zu zählen. Schließlich gehts um ein Gut, worum manche Menschen anderswo blutig kämpfen. Außerdem wäre es doch peinlich, nochmal zum Nachzählen antreten zu müssen, wenn Zahlen nicht stimmen.

Hans