Hallo,
heute, Sonntag, 17 Uhr, liegt das Wahlergebnis in der Schweiz vor Bisher sind 50% gegen weitere Zuwanderung in die Schweiz.
Weiß jemand Genaueres?
Hallo,
heute, Sonntag, 17 Uhr, liegt das Wahlergebnis in der Schweiz vor Bisher sind 50% gegen weitere Zuwanderung in die Schweiz.
Weiß jemand Genaueres?
Hi,
Weiß jemand Genaueres?
Ja, sicher die Tagesschau heute um 2000h.
Servus,
das wird nicht reichen. Bei einem so knappen Ausgang wird nur das amtliche Endergebnis Aufschluss bringen, und das gibt es erst spät in der Nacht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Vorbild für Deutschland?
Den Berichten zufolge deutet vieles darauf hin, dass die Initiative Erfolg gehabt hat. Es wird von einer Zustimmung in Höhe von 50,3% gesprochen: tagesschau.de.
Die Abstimmung gilt für das nicht-EU-Land Schweiz. Dennoch sei die Frage erlaubt, ob die Initiative nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnte. Es deutet immer mehr darauf hin, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gescheitert ist. Dass sich Frau Reding unter Missachtung der Gewaltenteilung Urteile darüber erlaubt, inwieweit Einwanderern Hartz IV zustehe (F.A.S.) ändert meiner Meinung nach daran nichts. Im Gegenteil.
Die Forderungen nach mehr Einwanderung stammen oft vonseiten der Wirtschaft. Man erhofft sich ein besseres Arbeitskräfteangebot und wer weiß, vielleicht auch einen Einfluss auf die Löhne. Es ist aber die Gesellschaft, die mit der Zuwanderung fertig werden muss. Beispielsweise soll die Quote der Täter mit Migrationshintergrund unter jugendlichen Intensivtätern örtlich bei 90% liegen (WAZ).
Unterdessen steigt auch die Zahl der Asylbewerber auf Rekordniveau: Focus.de. Ob man angesichts dessen mit der bisherigen freizügigen Einstellung so weiter machen kann, sollte meines Erachtens durchaus mal thematisiert werden.
Die Abstimmung gilt für das nicht-EU-Land Schweiz. Dennoch sei
die Frage erlaubt, ob die Initiative nicht als Vorbild für
Deutschland dienen könnte.
Da wir Mitglied der EU sind, wohl kaum. Auch die Schweiz hat gegenüber der Eu da massiven Erklärungsbedarf.
Es deutet immer mehr darauf hin,
dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gescheitert ist.
Was denn wohl?
Dass
sich Frau Reding unter Missachtung der Gewaltenteilung Urteile
darüber erlaubt, inwieweit Einwanderern Hartz IV zustehe (F.A.S.) ändert meiner Meinung nach daran nichts.
Das Frau Reading darauf hinweist, dass gemäss EU-Recht ein ALG2-Anspruch für arbeitssuchende EU-Ausländer besteht, ist jetzt inwiefern eine Missachtung der Gewaltenteilung?
Unterdessen steigt auch die Zahl der Asylbewerber auf
Rekordniveau: Focus.de.
Was haben Asylsuchende mit Einwanderungsregelungen und Freizügigkeit zu tun?
Hallo Ultra!
Was die CH anbelangt, gilt es jetzt abzuwarten wie eine Zuwanderungsquote tatsächlich gestaltet wird. Zudem auf die Reaktion der EU, da die CH eigentlich per Vertrag verpflichtet ist, die Freizügigkeit zu dulden. Das Ergebnis der Abstimmung wundert mich bei ca. 25% Ausländern nicht.
Die Abstimmung gilt für das nicht-EU-Land Schweiz. Dennoch sei
die Frage erlaubt, ob die Initiative nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnte.
Nein, da die Freizügigkeit ein zentraler Bestandteil der bisherigen Regelungen ist. Evtl. jedoch gibt dies einen Anlass für Diskussionen innerhalb der EU
Dass sich Frau Reding (…)
Die Frau ist für die Einhaltung der Verträge mitzuständig. Da missachtet sie keine Gewaltenteilung. Aber D ist nicht gezwungen, auf das Geschwätz zu hören. Viel interessanter dürfte da ein laufender Prozess vor dem EuGH sein.
Ob man angesichts dessen mit der bisherigen freizügigen Einstellung so weiter :machen kann, sollte meines Erachtens durchaus mal thematisiert werden.
Die Asylbewerber haben nichts mit „Zuwanderung“ geschweige denn der EU-Freizügigkeit zu tun (auch wenn es einige „Gutmenschen“ gibt, die sich das wünschen). Somit ist dieser Teil Deiner Kritik hinfällig (wenn es auch vieles am Asylrecht zu regeln gäbe)
Gruß
vdmaster
Hallo!
Das Frau Reading darauf hinweist, dass gemäss EU-Recht ein
ALG2-Anspruch für arbeitssuchende EU-Ausländer besteht, ist
jetzt inwiefern eine Missachtung der Gewaltenteilung?
Da kannst Du jetzt sicher aus dem Zeitungsartikel das entsprechende Zitat bringen, dass den Anspruch belegt, oder? Sie hat dies nämlich nicht gesagt.
Gruß
vdmaster
Die Abstimmung gilt für das nicht-EU-Land Schweiz. Dennoch sei
die Frage erlaubt, ob die Initiative nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnte.Nein, da die Freizügigkeit ein zentraler Bestandteil der
bisherigen Regelungen ist. Evtl. jedoch gibt dies einen Anlass
für Diskussionen innerhalb der EU
Nichts ist in Stein gemeißelt. Ich finde es immer wieder verwunderlich, wie sehr einige immer den Abschluss der EU-Verträge als Errungenschaft gegenüber früher feiern. Wenn man dann aber darauf drängt, diese Verträge anzupassen, dann können sie das nicht verknusen. Politischer Wandel nur ein einseitig in einer Richtung? Nö, das entspricht nicht unseren demokratischen Grundregeln.
Dass sich Frau Reding (…)
Die Frau ist für die Einhaltung der Verträge mitzuständig. Da
missachtet sie keine Gewaltenteilung.
Doch, siehe die Antwort unten auf TET.
Ob man angesichts dessen mit der bisherigen freizügigen Einstellung so weiter
machen kann, sollte meines Erachtens durchaus mal thematisiert werden.Die Asylbewerber haben nichts mit „Zuwanderung“ geschweige
denn der EU-Freizügigkeit zu tun (auch wenn es einige
„Gutmenschen“ gibt, die sich das wünschen). Somit ist dieser
Teil Deiner Kritik hinfällig (wenn es auch vieles am Asylrecht
zu regeln gäbe)
Rein formal nicht. Im Hinblick auf gesellschaftliche Aspekte jedoch schon. Näheres siehe unten.
Da wir Mitglied der EU sind, wohl kaum. Auch die Schweiz hat
gegenüber der Eu da massiven Erklärungsbedarf.
Erklärungsbedarf? Du meinst die teils grenzwertige Kritik einiger EU-freundlicher Politiker einschließlich Pöbeleien gegen die Schweiz und ihre Bevölkerung? Da werden den Schweizern die Erklärungen kaum mehr als ein müdes Lächeln kosten.
Es deutet immer mehr darauf hin,
dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gescheitert ist.Was denn wohl?
Überleg doch mal, wo die Einwanderer idR hinziehen. Meist dorthin, wo bereits viele Probleme bestehen, siehe etwa Berlin oder Duisburg. Die Gutqualifizierten ziehen in die Ballungsräume, wo schon heute teils massive Wohnungsnot herrscht. Und dann überlege mal, was passiert, wenn es tatsächlich so viele junge, höherqualifizierte Menschen sind. Die fehlen alle in den Heimatländern, die nach und nach ausbluten. Und bei uns werden die Bemühungen hinsichtlich Qualifizierung und Ausbildung der heimischen Bevölkerung zurückgefahren. Man kann ja Leute aus dem Ausland holen.
Im Ergebnis: Einwanderung ist die scheinbar einfachste Lösung. Das ganze ist jedoch zu kurzfristig gedacht. Ähnlich wie ein Mindestlohn bringt Einwanderung langfristig eher Nachteile.
Dass
sich Frau Reding unter Missachtung der Gewaltenteilung Urteile
darüber erlaubt, inwieweit Einwanderern Hartz IV zustehe (F.A.S.) ändert meiner Meinung nach daran nichts.Das Frau Reading darauf hinweist, dass gemäss EU-Recht ein
ALG2-Anspruch für arbeitssuchende EU-Ausländer besteht, ist
jetzt inwiefern eine Missachtung der Gewaltenteilung?
Für die Auslegung von Gesetzen sind die Gerichte zuständig. Reding greift ihnen vor. Sie ist nicht Teil der Judikative. Ganz zu Schweigen davon, dass das mit der Gewaltenteilung bei der EU-Kommission schon von vornherein nicht ganz so klar ist.
Unterdessen steigt auch die Zahl der Asylbewerber auf
Rekordniveau: Focus.de.Was haben Asylsuchende mit Einwanderungsregelungen und
Freizügigkeit zu tun?
Extrem viel. Es sind deutsche Regionen, deutsche Stadtteile, die deutsche Bevölkerung, die mit der Zuwanderung fertig werden müssen. Dass die Zuwanderer den ganzen Tag über in der Fabrik verbringen, ist ein Trugschluss. Das sollten wir mittlerweile wissen. Menschen, speziell aus anderen Kulturkreisen, lassen sich nicht so einfach integrieren. Es kommt also auf das Gesamtbild an, formale Gesetzesgrundlagen interessieren am Ende keinen.
Hallo!
Nichts ist in Stein gemeißelt. Ich finde es immer wieder
verwunderlich, wie sehr einige immer den Abschluss der
EU-Verträge als Errungenschaft gegenüber früher feiern. Wenn
man dann aber darauf drängt, diese Verträge anzupassen, dann
können sie das nicht verknusen. Politischer Wandel nur ein
einseitig in einer Richtung? Nö, das entspricht nicht unseren
demokratischen Grundregeln.
Meine Kritik bezog sich lediglich auf Deine Formulierung „Vorbild für D“. Ansonsten gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Was aber nicht bedeutet, dass Nachverhandlungen, Vertragsumgestaltungen oder Aufkündigungen (mit entsprechenden Konsequenzen) per se ausgeschlossen wären.
Dass sich Frau Reding (…)
Die Frau ist für die Einhaltung der Verträge mitzuständig. Da
missachtet sie keine Gewaltenteilung.Doch, siehe die Antwort unten auf TET.
Nein, da Frau Reding sich nicht in die deutsche Rechtssprechung eingemischt hat. Sie hat ja auch gar keine Weisungsbefugnis o.ä… Aber sie hat eine Funktion als Kommisarin, die darin besteht die Einhaltung der EU-Verträge zu kontrollieren. Und sie hat ggf. eine andere Rechtsauffassung im Hinblick auf die Gültigkeit der deutschen Verwaltungspraxis in Hinblick auf diese Verträge. Damit mischt sie sich aber keineswegs ein. Das ist ihr Job. Sie kann allerhöchstens ein Verfahren gegen D lostreten, welches dann vor einem Gericht seine Entscheidung finden würde, sofern D nicht von sich aus einlenken würde. Ultra, Du machst es Dir da viel zu leicht. Dann könntest Du auch einen Minister Ds dafür schelten, dass er ein Urteil eines LGs nicht akzeptiert und ankündigt bei Bedarf in die nächsthöhere Instanz zu gehen.
Ob man angesichts dessen mit der bisherigen freizügigen Einstellung so weiter
machen kann, sollte meines Erachtens durchaus mal thematisiert werden.Die Asylbewerber haben nichts mit „Zuwanderung“ geschweige
denn der EU-Freizügigkeit zu tun (auch wenn es einige
„Gutmenschen“ gibt, die sich das wünschen). Somit ist dieser
Teil Deiner Kritik hinfällig (wenn es auch vieles am Asylrecht
zu regeln gäbe)Rein formal nicht.
Dann sind wir uns diesbezüglich ja einig.
Gruß
vdmaster
Hallo!
Was haben Asylsuchende mit Einwanderungsregelungen und
Freizügigkeit zu tun?Dass die Zuwanderer den ganzen Tag über in der Fabrik verbringen, ist ein Trugschluss.
Nochmal: Asylsuchende sind keine Zuwanderer. Sie haben auch gar keine Arbeitserlaubnis (was richtig ist). Bei Asylanten (also diejenigen, denen Asyl gewährt wurde) sieht es anders aus. Diese kann man als Zuwanderer bezeichnen, solange die Asylgründe noch vorliegen.
Gruß
vdmaster
Da wir Mitglied der EU sind, wohl kaum. Auch die Schweiz hat
gegenüber der Eu da massiven Erklärungsbedarf.Erklärungsbedarf? Du meinst die teils grenzwertige Kritik
einiger EU-freundlicher Politiker einschließlich Pöbeleien
gegen die Schweiz und ihre Bevölkerung? Da werden den
Schweizern die Erklärungen kaum mehr als ein müdes Lächeln
kosten.
Naja, die Freizügigkeit ist irgendwie Teil der Assoziierung der extrem exportorientierten Schweiz an die EU. Rosinenpickerei wird mit der EU nicht funktionieren.
Es deutet immer mehr darauf hin,
dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gescheitert ist.Was denn wohl?
Überleg doch mal, wo die Einwanderer idR hinziehen. Meist
dorthin, wo bereits viele Probleme bestehen, siehe etwa Berlin
oder Duisburg. Die Gutqualifizierten ziehen in die
Ballungsräume, wo schon heute teils massive Wohnungsnot
herrscht. Und dann überlege mal, was passiert, wenn es
tatsächlich so viele junge, höherqualifizierte Menschen sind.
Die fehlen alle in den Heimatländern, die nach und nach
ausbluten. Und bei uns werden die Bemühungen hinsichtlich
Qualifizierung und Ausbildung der heimischen Bevölkerung
zurückgefahren. Man kann ja Leute aus dem Ausland holen.Im Ergebnis: Einwanderung ist die scheinbar einfachste Lösung.
Das ganze ist jedoch zu kurzfristig gedacht.
Na dann wählen wir doch einfach die langfristige Lösung. Wir unterbrechen einfach mal das wirtschaftliche Wachstum für die nächsten 10-20 Jahre und drehen den demografischen Wandel und qualifizieren die langzeitarbeitslosen 50-jährigen für die angebotenen hochqualifizierten Jobs.
Ähnlich wie ein
Mindestlohn bringt Einwanderung langfristig eher Nachteile.
Andere Baustelle, aber ebenfalls falsch.
Dass
sich Frau Reding unter Missachtung der Gewaltenteilung Urteile
darüber erlaubt, inwieweit Einwanderern Hartz IV zustehe (F.A.S.) ändert meiner Meinung nach daran nichts.Das Frau Reading darauf hinweist, dass gemäss EU-Recht ein
ALG2-Anspruch für arbeitssuchende EU-Ausländer besteht, ist
jetzt inwiefern eine Missachtung der Gewaltenteilung?Für die Auslegung von Gesetzen sind die Gerichte zuständig.
Reding greift ihnen vor.
Hat Frau Reading neuerdings Weisungsbefugnis? Das der Anspruch auf ALG2 besteht ist eigentlich auch nicht wirklich streitig.
Unterdessen steigt auch die Zahl der Asylbewerber auf
Rekordniveau: Focus.de.Was haben Asylsuchende mit Einwanderungsregelungen und
Freizügigkeit zu tun?Extrem viel. Es sind deutsche Regionen, deutsche Stadtteile,
die deutsche Bevölkerung, die mit der Zuwanderung fertig
werden müssen. Dass die Zuwanderer den ganzen Tag über in der
Fabrik verbringen, ist ein Trugschluss. Das sollten wir
mittlerweile wissen. Menschen, speziell aus anderen
Kulturkreisen, lassen sich nicht so einfach integrieren. Es
kommt also auf das Gesamtbild an, formale Gesetzesgrundlagen
interessieren am Ende keinen.
Das hat vdmaster schon zutreffend kommentiert.
Moin,
Die Asylbewerber haben nichts mit „Zuwanderung“ geschweige
denn der EU-Freizügigkeit zu tun (auch wenn es einige
„Gutmenschen“ gibt, die sich das wünschen).
Was wünschen sich denn Gutmenschen so? Was ist das überhaupt?
Gruß
TET
die EU als Vorbild
Die Abstimmung gilt für das nicht-EU-Land Schweiz. Dennoch sei
die Frage erlaubt, ob die Initiative nicht als Vorbild für
Deutschland dienen könnte. Es deutet immer mehr darauf hin,
dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gescheitert ist.
Natürlich ist sie das. Es hat schon seine Gründe, warum es an einem Samstagnachmittag im Hochsommer im Schwimmbad oder im Fantasialand voller ist als auf der Müllhalde oder im Steinkohlemuseum.
Freizügigkeit funktioniert nur, wenn die Menschen einigermaßen gleich reich, gleich mobil, gleich leistungsbereit, gleich ausgebildet und die vorhandenen Arbeitsplätze im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in etwa gleich hoch sind. Und genau für diesen Fall war die Freizügigkeit auch gedacht und nicht als Wohlstandstransferelement.
Bei zu großen Unterschieden kommt es zu den Wanderungsbewegungen, die wir nun beobachten dürfen. Bei der Postulierung der Freizügigkeit in der EU hat halt niemand daran gedacht, daß sich unter dem Dach der EU auch mal einige bitterarme südosteuropäische Staaten versammeln würden, deren Bürger zum Teil so wenig (zu verlieren) haben, daß eine Reise ins Ungewisse auf jeden Fall eine Verbesserung der Situation darstellt.
Im übrigen spricht es Bände, daß die demokratische Institution EU nun schon wieder hohldreht, wenn die Wähler eines souveränen Staates (der in diesem Fall noch nicht einmal EU-Mitglied ist), nicht so abstimmen wie man das in Brüssel, und Straßburg gerne hätte. Die Exkommunizierung Österreichs ist seinerzeit ja nur eben gerade so verhindert worden, während man nun dabei ist, der Schweiz den sprichwörtlichen Saft abzudrehen. „Buhuu“, werden die Schweizer sagen, „müssen wir doch nun auch in Zukunft für unseren Strom selber sorgen“. Was für eine Drohung und was für ein diplomatisches Desaster.
Ich frage mich ernsthaft, ob es in Brüssel überhaupt noch einen Politiker (oder wahlweise PR-Berater) gibt, der auch nur ansatzweise bei Sinnen ist.
Hallo!
Das der Anspruch auf ALG2 besteht ist eigentlich auch nicht wirklich streitig.
Genau dies ist sehr wohl strittig. Vor allem ab wann (unter welchen Voraussetzungen) ein EU-Zuwanderer einen Anspruch hätte.
Gruß
vdmaster
So sieht es tatsächlich aus
http://www.welt.de/wirtschaft/article124585444/Sozia…
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-01/eu-kommis…
Womit Deine pauschale Behauptung, dass EU-Zuwanderer Anspruch auf ALG 2 hätten, eindeutig widerlegt ist.
vdmaster
Hallo!
Die CH ist ein souveräner Staat.
Der tlw. ätzende Tonfall einiger EU-Politiker (oder solche die sich zu einem Kommentar über die CH berufen fühlen) ist völlig unangebracht. Es geht hier vor allem um die Meinungshoheit in der Diskussion.
Die CH würde, sofern sie tatsächlich Kontingentregelungen einführt, gegen bestehende Verträge mit der EU verstossen. Dieser Zeitpunkt liegt noch bis zu 3 Jahre in der Zukunft.
Die EU wird bei einem Inkraftreten (ggf. bereits bei Gesetzesverabschiedung) ihrerseits andere Verträge kündigen müssen. Dies weniger, weil die CH so enorm wichtig wäre, sondern eher aus prinzipiellen Erwägungen heraus.
Nach dem Einschlafen des aktuellen Medienhypes werden entsprechende Gespräche zwischen aktueller schweizer Regierung und den EU-Institutionen stattfinden.
Andere EU-Staaten/Parteien, die den Folgen der Freizügigkeit aktuell kritisch gegenüberstehen, könnten bei der kommenden EU-Wahl reichlich Aufwind bekommen. Was auch nur der demokratische Ausdruck des Wählerwillens wäre. Und vor diesem habe einige etablierte Parteien (nicht nur in D) Angst, da er graduellen Machtverlust mitbrächte.
Nur den AGn sollte man hier keinesfalls trauen, da sie sich in erster Linie am eigenen Profit orientieren und entstehende Kosten allzu gerne vergesellschaftlichen.
Gruß
vdmaster
Okay, für dich, arbeitssuchende EU-Ausländer haben einen ALG2-Anspruch.
TET
Ultra, Du machst es Dir da
viel zu leicht. Dann könntest Du auch einen Minister Ds dafür
schelten, dass er ein Urteil eines LGs nicht akzeptiert und
ankündigt bei Bedarf in die nächsthöhere Instanz zu gehen.
Du verstehst das nicht. Es geht um die grundsätzliche Einstellung. Die EU-Kommission ist von den Mitgliedsstaaten berufen und nicht umgekehrt. Frau Reding ist keine Regierungschefin oder Königin. Was die Kommission hier an den Tag legt, ist eine klare Missachtung des nationalen Gesetzgebers, der Gerichte und nebenbei wird auch das Signal gesetzt, dass die nationalen Regierungen nichts zu melden hätten. Ähnliche Signale hört man den Barrosos oder Schulzes immer öfter. Ich hatte dies im Europa-Brett ja bereits deutlich herausgestellt.
Hallo!
Ich missverstehe da nichts. Die Aufgabe der Kommission ist es, u.a. die Einhaltung der bestehenden EU-Verträge zu überwachen. Falls es dann (aus Sicht der Kommission) zu Vertragsverletzungen kommt, müssen sie ein Verfahren einleiten. Der betroffene Nationalstaat hat dann die Möglichkeit
Kommt es zu keiner Einigung zwischen dem Nationalstaat und der Kommission, dann kann die Kommission das EuGH anrufen. Dieses entscheidet. Falls ein Urteil zuungunsten des Nationalstaats ausfällt, bleibt diesem als Ultima Ratio immer noch ein Austritt.
Wäre diese Vorgehensweise nicht so, dann könnte jeder Nationalstaat auf die Verträge pfeifen.
Was ist denn bislang überhaupt passiert? Die Frau hat doch nur ihre Sichtweise geschildert. Ansonsten nix. Da muss D gar nix machen. Warten wir doch einfach mal das laufende Verfahren vor dem EuGH ab, welches sich mit ALG 2 beschäftigt. Dann kann man weitersehen. Alles andere ist doch nur viel Tamtam.
Gruß
vdmaster