Wahlplakat nach Wahl

Hallo,
gegenüber von unserem Haus ist ein überdimensionales Wahlplakat, schätze ca. 3 x 2 m, an einer Bauruine angebracht. Wahlplakate müssen meines Wissens spätestens 1 Woche nach der Wahl entfernt werden. Das Ordnungsamt sagt mir nun, dass es dagegen keine Handhabe hat, da das Plakat auf privatem Grund hängt. Gibt es dagegen tatsächlich keine Handhabe?

Das ist je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich und betrifft natürlich auch nur die Plakate, die mit einer entsprechenden Erlaubnis auf kommunalem Grund bzw. an kommunalem Eigentum befestigt wurden.

Kommt darauf an, wie sich die Sache konkret gestaltet. Da ist das Baurecht betroffen, das bekanntermaßen Ländersache ist.

Solange das Plakat auf oder an einer privaten Stelle hängt, hat das Ordnunsamt nichts zu melden.
Gruß

Aber vielleicht das Bauamt und die Frage lautete