Wahlrecht für nichtdeutsche Bevölkerung

Hallo,

An diesem Sonntag dürfen 600.000 erwachsene BerlinerInnen bei der Wahl des Bundestags nicht mitwählen. Der Grund: Sie haben keinen deutschen Pass.

(…)

Das ist – das kann man als DemokratIn wohl schwer anders sehen – total ungerecht.

In wie vielen Einwanderungsländern (der 1.Welt) darf man als Ausländer an der Wahl des Staatschefs (Präsidialdemokratie) oder der Repräsenten des Parlaments (P-demokratie) teilnehmen? Leben in den anderen Einwanderungsländern, in denen diese Praxis nicht gilt, mehrheitlich Nichtdemokraten?

Es stammt aus einer Zeit, als demokratische Macht vom sogenannten Volk und nicht von der tatsächlichen Bevölkerung auszugehen hatte – und die wünscht sich hoffentlich nur noch die AfD zurück.

Ach, sieht unser Grundgesetz das nicht anders? Und warum wurde es noch nicht geändert, wenn „nur“ die AfD es noch so sieht? Soweit ich es sehe, verfügen die im BR und BT aktuell noch genau über nullkommagarkeine Stimme.

Gruß
vdmaster

Natürlich nicht. Aber die taz-Leser hätten den den Amerikanern doch auch so gerne einen anderen Präsidenten gewählt. Durften sie aber nicht. Total ungerecht.

Der Weg zum Wahlrecht ist die Einbürgerung. Wer dauerhaft in D lebt und hier seine Heimat findet, soll einfach die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, die Einbürgerung von dauerhaft hier lebenden Ausländern ist ja inzwischen möglich. Wer nur vorübergehend für eine berufliche Station oder aus Gründen vorübergehender Not für einige Jahre hier bleibt, soll seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Dann ist auch gewährleistet, dass die dauerhaft hier lebende Bevölkerung wahlberechtigt ist.

Ich finde das vorgetragene Argument prinzipiell durchaus stichhaltig:

sie leben hier, schicken ihre Kinder hier zur Schule, zahlen Steuern, Renten- und Arbeitslosenversicherung […]

Warum sollte man nicht auch hier lebenden Ausländern nach einer gewissen Zeit (z.B. 5 Jahre) auch das Recht zugestehen in einem gewissen Rahmen am demokratischen Prozess teilzunehmen? Grade Kommunalwahlen sehe ich da als Möglichkeit.

„Total ungerecht“ kann ich die aktuelle Situation aber auch nicht finden.

Es gibt bereits dieses Wahlrecht für EU-Bürger. Und es existiert auf vertraglicher Gegenseitigkeit der EU-Länder.

„Ungerecht“ finde ich den völlig falschen Ausdruck, „unlogisch“ wäre besser.

Die Grundidee, differentia specifica, der Demokratie ist doch die Identität von Herrschenden und Beherrschten, d.h. diejenigen, die von den Gesetze betroffen sind, wählen auch die, die sie machen.
Warum da die Staatsbürgerschaft der entscheidende Punkt sein soll und nicht schlicht und einfach der dauerhafte Aufenthaltsort, ist nicht besonders logisch, wenn man es aus dieser Demokratie-Perspektive betrachtet.

Dass es in anderen Ländern auch so ist, ändert daran ja gar nichts.

Eben das ist exakt der springende Punkt.
Diese Unterscheidung Volk/Bevölkerung entstammt einer anderen Logik als der Logik der Demokratie und ist insofern immer ein „demokratisches Ärgernis“, auch wenn es deshalb noch lange nicht ein demokratisches System undemokratisch macht.

Dass es nur an der AfD hängen soll, ist natürlich kompletter Blödsinn.
Die AfD vertritt die Unterscheidung Volk/Bevölkerung aber mit Sicherheit am entschiedensten von allen größeren Parteien. Insofern ist das m.E. schon nicht falsch, hier ausgerechnet die AfD anzuführen.

Gruß
F.

Ist auch richtig so…

Unsinn! Sie könnten ja auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben…wenn sie denn wollten.
Im Zweifelsfall werden sie dann eben nicht mehr von den US-Marines ausgeflogen.

lächerlich
Es wird aber auch jede noch so haarsträubende These aufgestellt um der AfD eins auf die Rübe zu geben.

Na ja, es handelt sich um die Echokammer der TAZ. Kaum vorstellbar, dass viele optionale AfD-Wähler die regelmäßig lesen.