Wahlrecht mitgliederversamlung Jugend

In der Satzung steht die Mitglieder haben Antragsstimme und Wahlrecht bei den Mitgliedsversammlungen.
Gildet das auch für ein 5.Jähriges Kind?
Gibt es hier beschrenkungen.
Ich bitte um Hilfe

Guten Morgen,

bei uns kann man nur Mitglied mit Stimmrecht sein, wenn man volljährig ist. Ein so kleines Kind kann m.E. noch nicht mit abstimmen, da es die Tragweite einer solchen Abstimmung gar nicht erfassen kann.Kinder in dem Alter sind überhaupt noch nicht geschäftsfähig und das sollte sich auch auf solche Dinge auswirken.
Aber vielleicht holen Sie sich da noch eine andere Meinung ein.

VG
Ulrike

Guten Tag,

wenn das Kind Mitglied ist dann ja. Die Mitgliederregelung sollte in der Satzung verankert sein. Die Satzung müsste solche Regelungen enthalten.

Allgemein gilt bei Minderjährigen: Sie dürfen mit Einverständnis der Eltern Mitglied werden. Aber ich denke auch gerade an das Grundgesetz und das Wahlrecht. Dieses sollte auch hier Anwendung finden.

Viele Grüße

Robert Fritzlar

Hallo pallyn, ich glaube nicht, dass das rechtlich durchsetzbar ist, da erst ab 14 Jahren (eingeschränkt) Kinder juristisch selbständig handeln können. Sollte die Vereinssatzung dies ausdrücklich zulassen und alle Mitglieder dies anerkennen, dann gilt wohl „wo kein Kläger, auch kein Richter“. Wenn diese Frage sehr wichtig ist, dann nochmals bei einem Juristen Rat holen.
M. Bl.