Wahlrecht, theoretisch

Hallo,
mal zur Theorie des Wahlrechtes oder der moeglichen Wahlausgaenge.
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In Sachsen-Anhalt haben wir derzeit gesehen, dass von den abgegebenen Stimmen zur Regierungsbildung die AFD Stimen praktisch wegfallen plus die Stimmen fuer kleinen Parteien unter 5 Prozent auch wegfallen, zusammen 14 Prozent. Mit AFD 38 Prozent. Die anderen Parteien versuchen aus 62 Prozent der Waehlerstimmen eine Regierung zu bilden.
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Wie saehe es theoretisch aus, was steht im Wahlgesetz, wenn diese 62 Prozent bei einer naechsten Wahl unter 50 Prozent schrumpfen wuerden? So dass es bei allen Koalitionen keine Mehrheit geben kann.
A Neuwahl
B Gesetzaenderung, allerdings ohne Regierungsbildung kaum moeglich
C Gesetzaenderung durch die alte bestehende Regierung
D Weiterregieren ewig oder bis ??
E Minderheitsregierung
F ??
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Gruss Helmut

Ich glaube eine Minderheitsregierung ist überall zulässig. Allerdings bringt die nur etwas, wenn halbwegs Aussicht darauf besteht, dass auch immer genügend Stimmen aus der Opposition für Gesetzesvorhaben kommen. Die Minderheitsregierung ist dann natürlich sehr erpressbar.
Gruß
raketenbasis

Hallo!
Was konstruierst Du denn da ?

Die Stimmen für Parteien, die an der 5 % Hürde scheitern zählen nichts.
Das könnten zusammengezählt 50 oder mehr Prozent sein, spielt keine Rolle.
Werden ja nicht zu Sitzen umgerechnet.

MfG
duck313

Oh.
Damit koenntest Du Recht haben.
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Dann meine Frage etwas anders,
was -angenommen- waere moeglich, wenn die Parteien mit denen niemand zusammenarbeiten mag, Bund dann AFD und Linke zusammen uber 50 Prozent der Sitze haetten?
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Mir scheint das ganze System nicht ganz durchdacht. Wenn jemand eine elektrische Steuerung fuer eine Maschine programmiert, muss er auch alle Moeglichkeiten durchdenken. Beim Wahlrecht sehe ich Luecken.

Ein Kandidat, der meint, eine regierungsfähige Mehrheit zustande zu bringen, darf sich im Landtag zur Wahl stellen. Bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten ist der bisherige weiter im Amt. Wenn es nach so und so vielen Tagen nicht zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten gekommen ist, löst sich der Landtag automatisch auf und es kommt zu Neuwahlen. Im Fall Sachsen-Anhalt siehe diesen Artikel der Landesverfassung:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/dbr/page/bssahprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2b&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VerfSTpArt65&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Nicht nur könnte, sondern „hat definitiv“.

Das Szenario der Nichtregierbarkeit ist in SA zur Zeit gegeben. Die bisherige Regierung führt die Amtsgeschäfte bis zu einer neuen Regierungsbildung weiter. Armin hat die Lösung verlinkt,

Nur schwarz-rot-grün wäre regierungsfähig. Eine Koalition mit der AfD will niemand eingehen, eine Koalition zwischen Linkspartei und CDU erscheint uns beiden wohl als extrem abwegig. Wieviel grün und CDU in eine Koalition passen, bleibt fraglich. Da müssten beide dicke Kröten schlucken.

Fazit: Eine Neuwahl oder Minderheitsregierung schwarz-rot kann nicht ausgeschlossen werden. Vielleicht auch eine Notkoalition mit Bruchgarantie, so dass die Neuwahl erst in einem Jahr stattfindet.

Noch ist SA kein failed state :stuck_out_tongue_winking_eye:

Gruß
vdmaster