Wahlrecht vs. Termin vom Arbeitgeber

Von einer 24-stündigen Autofahrt war nicht die Rede. Man fährt am Sonntag tagsüber zum Einsatzort und übernachtet dort im Hotel. Habe ich in meiner aktiven Zeit mehrmals gemacht. Und das war nicht in einer kleinen Klitsche, wo Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte Fremdwörter sind

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Einverstanden, würde ich auch so für üblich bzw. normal halten.
Aber es geht hier um den Wahltermin, den man angeblich um 8.00 h Sonntagmorgen nicht wahrnehmen kann, weil

Dadurch entstand doch erst der 24-Std-Fahrzeit-Eindruck.
Bei 10 Std. könnte man auch erst um 10.00 h losfahren und wäre um 20.00 h im Hotel (mit Schlenker zum richtigen Wahllokal).
:wink:

Ach komm, schau doch einfach mal nach, wann man losfahren muss, wenn man mit dem Zug oder Kfz von Süddeutschland an die Atlantikküste oder den Osten von Polen fahren will, und Sonntag Abend um 18 Uhr ankommen möchte. Und komm mir nicht damit, das seien unrealistische Beispiele, sonst muss ich Beispiele von Firmen nennen, die dort eine Fabrik und hier ihren Stammsitz haben oder umgekehrt, und dazu habe ich jetzt echt keine Lust.