Hi.
Ein Angesteller muss für seine Firma unregelmäßig vielleicht einmal im Monat auf Reise ins benachbarte Ausland zu einem Kunden fahren. Bisher war das irgenwann innerhalb der Woche.
Nun hat der Arbeitgeber, der seinen Sitz im Ausland hat, einen Termin morgens am 24.2. angesetzt, die Mitteilung dazu kam erst Dienstag davor.
Faktisch muss sich der Arbeitgeber aus Zeitgründen schon früh am Sonntagmorgen auf die Reise begeben.
Somit könnte der Arbeitnehmer nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Für die Durchführung einer Briefwahl ist es zu knapp, zu unsicher.
Darf der Arbeitnehmer den Termin ablehnen mit der Begründung sein Grundrecht (das Wahlrecht) ausüben zu wollen?
M.