Guten Morgen,
folgender fiktiver Fall. Jemand erhält ALG 1, nach Krankmeldung 6 Wochen Leistungsfortzahlung und danach 61 Wochen Krankengeld.
Meine Frage ist, entsteht aus dieser Krankengeldzahlung ein neuer (zeitlicher) Arbeitslosengeldanspruch? Oder lebt selbst nach einem Jahr KG Zahlung nur die Restdauer des ALG Anspruches auf?
Also ist das gleichgestellt wenn Jemand 1 Jahr sozailversicherungspflichtig arbeitet und dann bei erneuter Arbeitslosigkeit seinen Restanspruch plus 180 Tage erhält?
Vielen Dank für eine Info.
Grüße theodormaria