Hallo,
Eine andere Sache ist die Zuverlässigkeit des Betreibes.
In Betriebsanleitungen von WM steht meist sowas wie
„… nur unter Aufsicht betreiben …“
Im Schadensfall könnte sich die Versicherung darauf berufen
und wegen Fährlässigkeit die Schadensregulierung verwehren.
Sorry, aber das ist Unfug.
Na mal sehen :-?)
Meine Miele bringt schon ab Werk eine progammierbare
Einschaltzeit mit, und das nutze ich auch schon seit vielen
Jahren.
Deine Miele hat aber sicher auch einen Auslauf-/Überlaufsensor
und Aquastop, oder ?
Da wird eine Versicherung kaum mit durchkommen, wenn’s das
auch schon ab Werk gibt.
Mag sein, daß es inzwischen dazu auch Gerichtsurteile gibt, die
den unbeaufsichtigeten Betrieb einer WaMa nicht als Fahrlässig
einstufen.
Rein technisch ist es aber trotzdem ziehmlch riskant, wenn die
Maschine keine Maßnahmen hat, die bei Abeißen/Platzen des
Zulaufschlauches nicht verhindern, daß mal paar tausend Liter
Wasser sich auf den Weg vom 5. Stock in den Keller machen.
Die meisten billigen Maschinen (dazu kann man Miele natürlich
nicht zählen) haben keinerlei Schutz gegen „Hochwasser“
(was bei Spüllmaschinen übrigens Standard ist).
In dem Fall sollte nach Benutzung auch unbedingt der Zulaufhahn
geschlossen werden.
Gruß Uwi