Hallo Leute,ich ziehe aus meine Wohnung aus und im Vertrag steht dass ich eine Spüle in der Küche lassen muss. SO habe eine Komplettspüle also ein Schrank wo die spüle schon mit eingebaut ist und mit Armatur drinnen und alles in der Wohnung gelassen.Jetzt heißt es aber das wollen sie nicht sondern ich soll nur eine provisorische Spüle in die Wand bohren und so befestigen nur finde ich leider nir einbauspülen in den Baumärkten hat vl jemand Erfahrung mit so etwas?kann ich eine normale Spüle hernehmen und sie mit Winkeln befestigen?vielen Dank lg
Suche mal unter dem Stichwort Ausgussbecken.
Ansonsten würde ich mir angesichts einer genaueren Definition hier keine großen Gedanken machen. Das Ausgussbecken wäre zwar von Anfang an die für dich günstigere Lösung gewesen. Aber wenn Du da jetzt schon einen Spülenschrank hingestellt hast, dann hat der Vermieter mangels weiterer Definition auch keinen Anspruch auf ein Ausgussbecken.
Danke für die schnelle Antwort!
Servus,
aber verfolge diese Idee bitte nicht weiter:
Denk daran, dass ein Liter Wasser ein Kilogramm ist, das Ausgussbecken selber auch nicht nichts wiegt und die ganze Konstruktion mit einem ganz schönen Hebelarm an der Befestigung zerrt. Damit das hält, brauchst Du richtige Dübel (oder Stockschrauben, je nach Konstruktion), die was aushalten. Da ist der dickste Bohrer, den Du in das Futter Deiner Bohrmaschine kriegst (häufig 10 mm), ganz schnell ein bisselchen zu mager.
Schöne Grüße
MM
wenn bei Einzug in die Wohnung kein Becken vorhanden war, dann hat der VM überhaupt keinen Anspruch für die Hinterlassung eines Beckens oder hat sich da was gesetzlich in den letzten 1,2,3 Jahren geändert?
Fragt sich
ramses90
War denn ein Becken da als Du einzogst?
ramses90
Da hat sich nichts geändert, aber die Frage war ja nicht ob ein Becken hinterlassen werden muss. D.h. ich bin mal davon ausgegangen, dass der Fragesteller schon weiß, dass er hier tatsächlich in der Pflicht ist.