Mein Sohn sowie vier andere Schüler der selben Klasse werden vom Wandertag ausgeschlossen wegen Gefährdung der gesamt Sicherheit .die Schule weiss das mein sohn in thearapue ist ,ich selber allein erziehend Berufs tätig .es handelt sich um die erste Klasse ,bereits vor einem Monat bot ich der Schule an an dem Wandertag teilzunehmen sodas alle Schüler teilnehmen können.desweiteren muss ich nun sehen wie mein Kind an diesem tag betreut wird.die Schule bietet keine Alternative an und hortbetreung ist bis Mittag nicht möglich.
Hat hier die Schule versagt das es 5 Kinder der ersten Klasse sind und was kann ich tun. Mfg Mirko
hallo.
Mein Sohn sowie vier andere Schüler der selben Klasse werden
vom Wandertag ausgeschlossen wegen Gefährdung der gesamt
Sicherheit .die Schule weiss das mein sohn in thearapue ist
wegen was? adhs? daß die schule nicht das risiko eines unfalls eingehen will, weil fünf schwer kontrollierbare kinder in der gegend rumrennen, ist schon ein stück weit verständlich.
und was kann ich tun.
so wie du das schilderst, schließt die schule die kinder ja nicht nur vom wandertag, sondern an diesem tag komplett vom unterricht aus.
mit welcher begründung macht sie das denn?
ich würde darauf bestehen, daß mein kind seiner schulpflicht nachkommen kann.
gruß
michael
Hallo,
Mein Sohn sowie vier andere Schüler der selben Klasse werden
vom Wandertag ausgeschlossen wegen Gefährdung der gesamt
Sicherheit .
Dazu ist die Schule berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, wenn der betreuende Lehrer die Verantwortung für diese Kinder nicht übernehmen kann, weil sie nicht kontrollierbar sind.
die Schule weiss das mein sohn in thearapue ist
,ich selber allein erziehend Berufs tätig .es handelt sich um
die erste Klasse ,bereits vor einem Monat bot ich der Schule
an an dem Wandertag teilzunehmen sodas alle Schüler teilnehmen
können.desweiteren muss ich nun sehen wie mein Kind an diesem
tag betreut wird.
Wieso - wenn du an dem Wandertag hättest teilnehmen können hättest du ja auch Zeit gehabt?
die Schule bietet keine Alternative an und
hortbetreung ist bis Mittag nicht möglich.
Hat hier die Schule versagt das es 5 Kinder der ersten Klasse
sind und was kann ich tun.
Die Schule ist verantwortlich für die Sicherheit der Kinder. Wenn sie die Verantwortung bei einem Wandertag nicht übernehmen kann, muss sie den betreffenden Eltern dies vorher mitteilen. Das scheint ja auch geschehen zu sein.
Gruß Orchidee
Hallo,
ich kann Dein Ärger verstehen. Die Sicherheit der Gruppe steht aber an erster Stelle, dafür müssen die Lehrer sorgen und sind u.U. auch haftbar. Wenn sie also der Meinung sind, dass ein oder mehrere Kinder nicht in der Lage sind sich an Regeln zu halten, werden sie nicht mitgenommen.
Sie können nicht einem Kind hinterher rennen (ob nun mit irgendeiner Diagnose oder nicht), das nicht hört und so die ganze Gruppe allein lassen und somit gefährden. Stelle Dir dies auch mal in öffentlichen Verkehrsmitteln, Menschengedränge oder im Strassenverkehr vor. Diese Entscheidung muss man den Lehrern überlassen und akzeptieren.
Bei uns war das allerdings so, dass auch die „Raub- und Fluchtkinder“ und Eltern als Einzelbetreuer dabei waren - so Du es auch vorgeschlagen hast.
Das funktionierte immer sehr gut.
Ob es an den Lehrern oder an den Kindern liegt kann hier niemand sagen, denn wir kennen sie ja nicht. Da kann ich Dir nur empfehlen zu hospitieren, um zu sehen wie die Lehrer mit den Kindern umgehen (und umgekehrt) - sind sie in der Lage den Kindern angemessene Grenzen zu setzen oder scheuen sie eher Konfrontationen?
Da es sich um die erste Klasse handelt: wie alt sind die Kinder?
Hier in Berlin werden sie immer noch mit 5 eingeschult, was heiss diskutiert wird, denn viele sind schlicht nicht schulfähig.
Viele Grüße
Hi,
das ist keine Strafe für Deinen Sohn oder Dich, sondern eine Maßnahme des Lehrers, um die anderen Schüler und auch sich selber (wenn auch in anderer Weise) zu schützen.
Die betreuende Lehrkraft bzw. ihre mitreisenden Kollegen haben die Verantwortung für alle Schüler, und der Klassleiter die Verantwortung für die Kollegen. Eltern kommen über den Schülern, aber nach den Lehrern (was die Verantwortung angeht, also wer Schuld ist, wenn was schiefgeht).Der Klassleiter ist also IMMER verantwortlich, wenn was schiefgeht. Sei es, dass Dein Sohn etwas tut, was der Lehrer nicht erwqarten konnte, sei es, dass etwas schiefgegangen ist, weil der Lehrer sich um Deinen Sohn kümmerte und keine Zeit für die anderen hatte, sei es, dass Du irgendeinem Kind was durchgehen läßt, was du nicht wissen konntest etc. … am Ende ist der Klasslehrer schuld. Ohne Deinen Sohn ist das Problem schlagartig kleiner. Das alles gilt in noch größerem Umfang, wenn mehrere Kinder verhaltensauffällig sind. Der Grund für das Verhalten ist dabei unerheblich. Es zählt nur, ob der Klassleiter meint, er kann die Situation im Griff haben und will die Verantwortung tragen.
die Franzi
Ich sage ja auch nicht das sie keine Bestrafung bekommen sollen , doch wenn die Schule von mir weiß das mein sohn in therapie ist weil er schnell bockig wird und dann auffällig , und die schule immer wieder ihn im visier hat egal ob er mal angefangen hat oder wie sehr oft nur reagiert auf vorrangegange situationen, da ist die schule sehr kritik unfähig .
als antwort für , ich hätte an dem tag dienstfrei beantragt also nicht zwingend zeit zur freien verfügung.
nächster punkt. nach einem schreiben von mir an die schulleitung das ich es bedauerlich finde das nach meinem angebot den wandertag zu begleiten das alle kinder daran teilnehmen können,kam heute die antwort.
mein sohn kann daran teilnehmen wenn ich ichn begleite , dafür wird er in 3 wochen bei einem schulausflug ausgeschlossen.
er soll ja lernen anweisungen zu befolgen und ich betone das hauptziel dabei ist , wenn er sich halt falsch behandelt fühlt denn das ist der sogenannte knackpunkt…
ausserdem steht die verhältnissmaäßigkeit zur frage da ich zwar informiert wurde das sowas passieren kann , aber die schule den weg abkürzt. was heißt einberufung elternrat mit anhörung meiner seits etc…
so das wars hoffe viele meinungen und auch tipps zu bekommen
und ja ich weiß das die schule viele viele rechte hat.
mfg mirko
Re^2: wandertag ausschluss
Ich sage ja auch nicht das sie keine Bestrafung bekommen sollen , doch wenn die Schule von mir weiß das mein sohn in therapie ist weil er schnell bockig wird und dann auffällig , und die schule immer wieder ihn im visier hat egal ob er mal angefangen hat oder wie sehr oft nur reagiert auf vorrangegange situationen, da ist die schule sehr kritik unfähig .
als antwort für , ich hätte an dem tag dienstfrei beantragt also nicht zwingend zeit zur freien verfügung.
nächster punkt. nach einem schreiben von mir an die schulleitung das ich es bedauerlich finde das nach meinem angebot den wandertag zu begleiten das alle kinder daran teilnehmen können,kam heute die antwort.
mein sohn kann daran teilnehmen wenn ich ichn begleite , dafür wird er in 3 wochen bei einem schulausflug ausgeschlossen.
er soll ja lernen anweisungen zu befolgen und ich betone das hauptziel dabei ist , wenn er sich halt falsch behandelt fühlt denn das ist der sogenannte knackpunkt…
ausserdem steht die verhältnissmaäßigkeit zur frage da ich zwar informiert wurde das sowas passieren kann , aber die schule den weg abkürzt. was heißt einberufung elternrat mit anhörung meiner seits etc…
so das wars hoffe viele meinungen und auch tipps zu bekommen
und ja ich weiß das die schule viele viele rechte hat.
mfg mirko
hier bei uns in sachsen mit 6 bzw 7 jahren die schuleinführung in der klasse alle kinder fast 8 alt zum ende der ersten
Hallo,
Hier in Berlin werden sie immer noch mit 5 eingeschult, was
heiss diskutiert wird, denn viele sind schlicht nicht
schulfähig.
Das ist mir komplett neu. Bist du sicher, dass du nicht die Vorschule meinst, die noch nicht einmal verpflichtend ist?
Meine Tochter wurde mit 6 Jahren in Berlin eingeschult. Allerdings war das mitte der 90er.
Barbara
Hallo,
ja stimmt so.
neuerdings werden Kinder eingeschult, die in dem laufenden Kalenderjahr 6 werden. Also Einschulung im August für alle vom 1.1. - 31.12. geborenen Kinder.
Manche sind also schon 6 Jahre bei Einschulung, andere erst 5,5 Jahre, nämlich die welche erst im Dezember 6 werden.
Ich finde diese Reglung auch sehr ungünstig.
Und dann gibt es noch Eltern, die die Möglichkeit nutzen ihr Kind noch einschulen zu lassen, wenn sie bis 28.02. des darauffolgenden Kalenderjahres erst 6 werden.
LG Manuela
Hallo
so das wars hoffe viele meinungen und auch tipps zu bekommen
und ja ich weiß das die schule viele viele rechte hat.
Könntest du vielleicht, anstatt die gleichen Antworten auf unterschiedliche Beiträge zu posten, die Antwort nur einmal, aber dafür etwas verständlicher einstellen?
Erstens wird nicht klar, wieso du einmal mitfahren kannst bei dem Wandertag, und dann aber genau an dem Tag keine Zeit hast und eine Kinderbetreuung organisieren musst. Ist das zu kurzfristig, oder was?
Zweitens kann ich diesem Satz keinen Sinn entnehmen:
als antwort für , ich hätte an dem tag dienstfrei beantragt also nicht zwingend zeit zur freien verfügung.
Drittens, was meinst du denn hierzu:
… kam heute die antwort.
mein sohn kann daran teilnehmen wenn ich ichn begleite , dafür wird er in 3 wochen bei einem schulausflug ausgeschlossen.
Kannst du ihn dann begleiten oder nicht?
Viertens, kannst du diesen Satz näher erläutern:
er soll ja lernen anweisungen zu befolgen und ich betone das hauptziel dabei ist , wenn er sich halt falsch behandelt fühlt denn das ist der sogenannte knackpunkt…
Meinst du: Das Hauptziel dabei ist, dass er lernen soll, Anweisungen zu befolgen, wenn er sich falsch behandelt fühlt. ??
Übrigens, wenn er sich falsch behandelt fühlt, soll er tatsächlich trotzdem die Anweisungen befolgen, und irgendeine Methode entwickeln, wie er den ‚Vorgesetzten‘ klar macht, dass er sich falsch behandelt fühlt, oder wie er sich ins rechte Licht setzen kann. Das wäre wohl der sozialverträgliche Weg, und nicht einfach die Anweisungen nicht machen. - Er kann rebellieren, aber nicht so. Ist jedenfalls meine Meinung. Darüber könnte man ja noch diskutieren, was eine geeignete Rebellier-Methode für einen 8-jährigen wäre.
Dass die pädagogischen Methoden der Lehrer optimal sind, das will ich damit übrigens nicht behauptet haben. Natürlich kann es sein, dass sie ihn zur Weißglut bringen.
Schildere doch einfach mal, was da deine Wissens passiert ist, dass er von dem Wandertag ausgeschlossen wurde, so dass man es sich vorstellen kann.
Merkwürdig finde ich allerdings, dass er dann nicht in irgendeiner Parallelklasse Unterricht machen muss. Oder macht die ganze Schule Wandertag?
Viele Grüße
Hallo,
ja, ich bin mir sicher. Wenn das Kind im Laufe des ersten Schuljahres 6 wird, ist es schulpflichtig und muss eingeschult werden (es sei denn das Schulamt meint anderes oder die Eltern stellen einen Antrag auf Rückstellung).
Eine Vorschule gibt es in Berlin nicht (Ausnahmen sind diverse Privatschulen, insbesondere Waldorfschulen).
Viele Grüße
Hallo,
der Satz ist zwar kaum lesbar, aber ich habe auch nicht geschrieben, dass das Bundesweit so ist - eben in Berlin (und nur dort).
Viele Grüße
Hallo,
danke für die Erklärung. Dann hat sich in den letzten 20 Jahren einiges geändert in der Berliner Schulpolitik. Nicht nur zum Besten, wenn ich das lese.
Barbara