Hallo an alle,
Wir planen gerade einen Grundstückskauf, wollen aber im Voraus ergründen ob sich die geplante Bebauung überhaupt umsetzen lässt.
Ein für uns wichtiger Faktor wäre die Garage. Aufgrund der Lage des Grundstücks ließe sich diese nur als Grenzgarage an 2 Nachbargrundstücken bauen. Die Änderungen der HBO kommen uns dabei entgegen, in einem Punkt ist uns die Formulierung aber nicht ganz eindeutig:
"²Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 [Anmerkung: Dazu gehören Garagen] insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. ³Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein. "
Konkrete Frage:
Kann man eine Garage mit den Außenmaßen 6x6 Meter lt. Bauordnung realisieren? Die Länge der Grenzbebauung wären 12 Meter, das passt. Die gesamte Wandfläche allerdings 30 Meter. Wie ist die Formulierung „an jeder Nachbargrenze insgesamt“ zu interpretieren?
Vielen Dank schon mal, eine Antwort auf diese Frage würde mich deutlich ruhiger schlafen lassen.