Meine Gewerbemieträume werden von einer 24 Jahre-alten Gasetagenheizung beheizt. Der Vermieter möchte nun in meinen angemieteten Räumen die Heizung umbauen in eine Gassammelheizung für zunächst zwei Mietparteien, der Anschluss einer dritten soll vorbereitet werden. Die Räume der zweiten Mietpartei (zur Zeit unvermietet)haben bis jetzt gar keine Heizung. Die dritte heizt zur Zeit mit einem selbstgestellten Ofen und Gasflaschen. Jede Partei soll eine eigene Pumpe erhalten. Die Steuerung der Anlage für alle Parteien würde sich jedoch in den von mir gemieteten Räumen befinden. Dort ist auch der einzige Gasanschluss. Diesen Umbau deklariert der Vermieter als Modernisierung. Vieles ist gar nicht geklärt, wie z.B. Zugangsberechtigung der anderen Mieter in meine Privaträume oder Umlage des Stromverbrauchs der Anlage, Abrechnung, freie Gasanbieterwahl.
Frage 1: Ist das als eine Modernisierung zu werten? Frage 2: Muß ich dem zustimmen?, Frage 3 Falls ja, was genau könnte der Vermieter als Modernisierungserhöhung umlegen? De Jetztige Kessel ist ja schon ziemlich alt.
mit gewerbe kenne ich mich leider nicht aus
aber eine 24 jahre alt anlage verbraucht mit sicherheit wesentlich mehr als eine neue, dann kommt es noch drauf an was er ganz genau enbauen will gassammelheizung ist so allgemein, es gibt anlagen die auch gleichzeitig strom produzieren und zugang … eigentlich nur zur wartung denn eine gasanlage benötigt recht wenig pflege
ich würde den vermieter anrufen und genau nachfragen was nun alles auf sie zukommt sowohl die umbauarbeiten als auch die platzproblematik ebenso strom und mietkostenerhöhung … er soll sich hierzu bitte schriftlich äußern, dann haben sie etwas in der hand und dann kann man definitiv nachfragen bzw, zum mietrbund gehen und das ganze prüfen lassen was auch nicht die welt kostet und als gewerblicher auch noch abgesetzt werden kann
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße
margret
JA, er ist gesetzlich dazu verpflichtet und muss modernisieren!
Gasanbieterwahl ist eigentlich falscher Begriff, es wird immer vom örtlichen Versorger geliefert. Es geht gar nicht anders!
Die Abrechnung kommt von wem anders und da kann der Bürger wählen.
Auf zeitweilige Nutzer (Mieter), können Eigentümer alle Kosten verteilen (umlegen), was der Eigentümer nicht zu vertreten hat; plus 11% auf die Monate verteilt.
Hallo,
es kommt auf den Mietvertrag an.
Wenn eine Zentralheizung eingebaut werden soll wird der Vermieter bestimmen von wo das Gas bezogen wird. Ist es aber jetzt so, dass Sie die Gastherme in der Mietsache haben und bis jetzt selber Gas bezogen haben und die Heizung alleine genutzt haben geht sowas nicht so einfach für den Vermieter.
Bitte schauen Sie sich den Mietvertrag an. Bei weiteren Fragen bitte anrufen 0202/25891330.
Mit freundlichen Grüßen
M. Kray
Immobilienwirt
Hallo!
Erstmal ist die Erneuerung einer 24 Jahre alten Heizungsanlage sicher sinnvoll und notwendig. Die Erweiterung auf mehrere Mieter im Haus auch angebracht denke ich. Alle anderen Fragen sind eher rechtlicher Natur und können von mir nicht sicher beantwortet werden. Es ist nicht unüblich, nur muß natürlich die Abrechnung von Heizenergie und Strom sauber zu trennen sein. Auch die Fläche der Anlage darf dann nicht Ihnen angerechnet werden.
Grüße
Ingo
Modernisierung ist u. a., wenn Energie gespart wird, das ist meistens der Fall, wenn von Gasetagen auf Gaszentralheizung umgestellt wird. Das müsste „hinreichend“ genau berechnet werden.
Aufstellungsort der Anlage in Ihren Räumen hört sich „dreist“ an.
Kostenverteilungsschlüssel des „neuen“ Heizungsverbrauches muss nach üblichen Kriterien (Heizkostneverordnung) erfolgen und Kostenverteilung der neuen Anlage in Modernisierungs- und in Sowiesokosten.
Alles nicht so einfach, und vor allem nicht in dem Rahmen hier beantworbar.
Infos beim Energieberater und beim Anwalt einholen.
Viel Erfolg!
Aufgrund der dargelegten Parameter handelt es sich durchaus um eine Modernisierung, denn es ist nicht Ihr (vorher/nacher - Zustand) zu betrachten, sondern die Verbesserung für den ganzen Komplex.
Ob er -nur für Sie- eine Gutschrift der noch funktionierenden, alten Heizung berücksichtigen muss, hängt u.a. davon ab, ob Sie im Rahmen der mietvertraglichen Vereinbarungen Besitzer dieser Heizung geworden sind.
Falls die Architektur es zuläßt, wäre von Vorteil, wenn die Heizung auf einem nicht vermieteten Stückchen zu installieren möglich ist. Falls nicht, ist ja auch der Zugang der anderen Mieter zum Heizgerät nicht notwenig, sondern bestenfalls einer Wartungskraft. Und wieso „Privaträume“ bei einer Gewerbeeinheit?
Möglicherweise kann ein kleiner „Technikraum“ innerhalb der weiteren Gewerbeeinheiten" geschaffen werden.
Der Stromverbrauch könnte vom VM durch einen eigenen, oder aber durch einen Zwischenzähler ermittelt werden. Letzteres wäre von Vorteil, da somit keine (umlegbaren) Grundgebühren des Zählers anfielen.
Lösen Sie sich bitte von der Vorstellung, daß die beiden anderen Flächen zukünftig durch „Ihre“ Heizung mitversorgt werden.
Der VM hat fortan die Kosten der Beheizung zu erfassen und korrekt aufzuteilen. Damit ist ihm aber auch die Anbieterwahl freigestellt.
Viel Erfolg!
PS: (Zu ihrem VM) Sprechenden Menschen kann in der Regel geholfen.
Ich versuche eine Antwort ohne Garantie der Richtigkeit:
Er dürfte auf den Umbau bestehen, allerdings muss die Abrechnungsmöglichkeit zwischen den Nutzern, Umlage auch der Stromkosten usw. geklärt werden.
Keinesfalls dürfte es sich um eine Modernisierung handeln, dafür ist eine Erneuerung des Zentralheizungskessels mit Brennwetnutzung bzw eine Brennwert-Gastherme erforderlich.
Freundliche Grüße !
C.R.
Die anderen Mieter benötigen keine Zugangsberechtigung, denn die Heizung wird sicherlich von einem Fachmann installiert und die Steuerung entsprechend auch eingestellt. Der Strom kann über einen Zähler erfasst werden, der vom Vermieter oder von dir selbst abgelesen wird. Bei 3 Nutzern werden sicherlich Messgeräte an den jeweiligen Heizkörpern angeschlossen, so dass sowieso eine Firma, wie z. B. Brunata, die Heizkosten für jeden Anschluss ermittelt. Dazu zählt dann auch der Stromverbrauch.
Es ist eine Modernisierung, jedoch weiß ich nicht, ob der Austausch des Kessels für dich kostenrelevant wird. Für die anderen Mieter auf jeden Fall, denn sie verfügen über keine bzw. eine einfache Heizung. Für dich sieht die Sache etwas anders aus. Kläre das mal mit deinem Vermieter.
Hallo,
Dem Einbau einer neuen Heizung werden sie wohl zustimmen müssen, weil die vorhandene Heizanlage schon ziemlich alt zu sein scheint. Ob das allerdings als Modernisierung deklariert werden kann, ist fraglich. Der Vermieter darf 11 Prozent der tatsächlich entstandenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen, sie also erhöhen. Dazu müsste schon eine spürbare Heizkostenersparnis zu erwarten sein. Die würde ich mir vom Vermieter vorrechnen lassen. Sonst ist diese Maßnahme nur wie eine Reparatur zu werten, die der Vermieter zwar steuerlich absetzen, aber nicht auf die Mieter umlegen kann.
Grüße von
Helmut
Hallo.
Der Umbau der Heizungsanlage ist als Modernisierung zu deklarieren, sofern der Vermieter sich darauf beruft, dass damit Energie eingespart werden soll.
Grundsätzlich können Sie als Mieter sehr wenig dagegen tun, zumal in Kürze eine Reform des Mietrechts in Kraft treten wird, wonach der Mieter in derartigen Fallkonstellationen nicht widersprechen kann. Als gewerblicher Mieter haben Sie im Übrigen eingeschränkte Rechte, da der Vermieter beispielsweise Ihre Einheit auch ohne Angabe von Gründen kündigen kann, sofern Sie keine feste Laufzeit vereinbart haben.
Sie sollten sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und alle Details besprechen, so dass eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung gefunden werden kann.
Liebe Utabella,
Leider kann ich auf Deine Frage auch keine Antwort geben!
Sehr geehrte Wer-Weiss-Was-Nutzerin,
der Einbau einer Zentralheizung ist landläufig als Wohnwertverbesserung angesehen und daher zunächst als Modernisierung einzustufen. Im geschilderten Fall scheinen die Maßnahmen erheblich zu sein. Abziehbar von den Modernisierungskosten wären anstehende Reparaturausfwendungen.
Unter Umständen kann diese unter Berufung auf eine soziale Härte abgelehnt werden. Ich hatte allerings noch keinen ähnlichen Fall, so dass ich keinen konkreten Tipp geben kann.
Die Umstrukturierungen sind hier erheblich, so dass ich die Angst der Mieter vor diesen Veränderungen, sei es nur die belastende Bauphase, aber auch die Belastung durch eine Mieterhöhung verstehen kann. Allerdings könnte das Gebäude aus Sicht des Vermieters wegen der großteils fehlenden Heizmöglichkeit so weit in der Substanz gefährdet sein, dass seine Absicht diese zu schützen auch schwer wiegt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas W.
Hallo utabella
durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi