Hallo Leute, wer kann mir sagen, ob ich als online(eBay)-Verkäufer die Wandteckdosen, sowie Ein-/aus- Schalter ohne VDE-Prüfung verkaufen darf?
Die Ware sind Importware, habe persönlich importiert und verzollt.
CE-Zeichen vorhanden mit Zeichen und Zertifikat(original)
Hallo !
Das VDE oder GS-zeichen ist nicht Pflicht !
Das CE-Zeichen(Kein Prüfzeichen im Sinne von nachgeprüft !) ist Vorraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU.
Damit bestätigt der Händler/Importeur „Meine Ware erfüllt die entsprechenden EU-Bestimmungen“.
Und dazu gehören die Sicherheitsanforderungen,die man auch beim VDE nachprüfen würde und mit dem bekannten Logo „VDE“ versehen würde.
Da aber der Importeur für die Richtigkeit des CE-Zeichens verantwortlich sein wird,sollte er sich absichern und mindestens Stichproben der Ware einem Nachtest bei einem zertifizierten Labor (etwa beim VDE) zu unterziehen.
Es wäre ja nicht das erste Mal,dass CE-Kennzeichen gefälscht sind(und das Zertifikat dazu).
Leider ist das auch beim VDE oder GS-Zeichen möglich. Es wurde einmal erteilt für ein Prüfmuster,aber die Ware wurde später abgewandelt(verschlechtert),dann ist man leider wieder der Dumme.
Der Hersteller prägt das Logo „VDE“ weiter drauf,es würde aber die erneute Prüfung nicht bestehen.
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis für die Behörden,es wendet sich nicht an den Endverbraucher. Der wird aber gerade bei E-Installationszubehör ein „echtes“ Prüfzeichen erwarten,das wäre das eines europäischen Zertifizierers,wie VDE,ÖVE oder andere.
mfg
duck313
Du bist Dir im klaren, was Du da vorhast?
Hallo,
Die Ware sind Importware, habe persönlich importiert und
verzollt.
die Sachen kommen also nicht aus der EU, sondern von außerhalb. Somit ist der Importeur Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__4.html
Dann mal herzlichen Glückwunsch für die Übernahme der Haftung bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__10.html
Ich hoffe, Du weißt, was Du da tust…
CE-Zeichen vorhanden mit Zeichen und Zertifikat(original)
Viel Ahnung von dem Thema scheinst Du nicht zu haben.
Die CE Konformität bestätigt der Inverkehrbringer im Sinne des EMVG, in diesem Fall also der Importeur, selbst. Siehe hierzu http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__8.html
Ein Zertifikat ist nicht erforderlich. Sieht natürlich toll aus und scheint Käufer in Europa wie Dich ja sehr zu beeindrucken…
Wenn Du mit Zertifikat die Konformitätserklärung meinst, kann Du Dir diese im Klo an die Wand hängen. Zu mehr ist sie nicht zu gebrauchen, denn nicht Fa. Ping Pong aus der Volksrepublik China hat die Konformität zu bestätigen, sondern der Inverkehrbringer (Du).
Das Ganze ist bei Verstößen bußgeldbewährt mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro. http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__20.html
Ob Lichtschalter überhaupt eine CE Kennzeichnung brauchen und ob das EMVG anwendbar ist, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen. Andere anwendbare Normen und Gesetze dürften aber zu identischen Ergebnisse führen.
Als Importeur solltest Du Dich dann auch noch mit dem Thema RoHS (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances) auseinander setzen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2002/95/EG_%…
Nachdem Du Dich mit diesen ganzen Gesetzen, Vorschriften und den daraus resultierenden Kosten auseinander gesetzt hast, dürfte Dir die Lust am Import aus Drittländern vergehen.
Gruß
S.J.
Hallo!
wer kann mir sagen, ob ich als
online(eBay)-Verkäufer die Wandteckdosen, sowie Ein-/aus-
Schalter ohne VDE-Prüfung verkaufen darf?
Darfst du. Aber du trägst die Verantwortung für dein Tun.
CE-Zeichen vorhanden mit Zeichen und Zertifikat(original)
So ein Stück Papier ist im Zweifel weniger wert als ein Stück Klopapier. Oder ist das Zertifikat wenigstens geeignet, sich damit den Hintern abzuwischen? Beim Inverkehrbringen von Ware entbinden chinesische Zertifikate den rechtlich als Hersteller fungierenden Importeur nicht von der Verantwortung. Die Verantwortung ist nur für Leute tragbar, die selbst in der Lage bist, die einschlägigen Prüfungen durchzuführen (und natürlich auch durchführen) oder andernfalls eine Prüfstelle damit beauftragen. Aber keine Prüfstelle in China, sondern eine hiesige Prüfstelle, die gerichtsfest arbeitet.
Aber die Prüfung eines Einzelstücks nützt nur wenig. Es muss nämlich sichergestellt sein, dass alle anderen Exemplare dem gleichen Standard entsprechen. Sonst könnte es passieren, dass eine Charge zwar genau so aussieht wie das geprüfte Exemplar, nur ist z. B. der Kunststoff nicht selbstverlöschend. Für Billigpfusch gibt es viele Möglichkeiten.
Neben den technischen Eigenschaften ist zu prüfen, ob das importierte Produkt fremde Schutzrechte verletzt, z. B. ein Geschmacksmuster.
Haftungsrisiken für ein Produkt sind nur tragbar, wenn man mit eigenem Personal vor Ort ist und so die Einhaltung von Qualitätsstandards sichert. Andernfalls hat man beste Chancen, sich zu ruinieren.
Gruß
Wolfgang