Wann akzeptiere ich welche Bedingungen eines Kaufvertrages?

Hallo,

bei uns in der Firma kam heute erneut die Frage auf, ab wann ich an einen Kaufvertrag gebunden bin.

Theorie ist wiefolgt: Kunde fragt an, gibt bspw. an dass er Frei Haus möchte, wir aber EXW anbieten. Kunde sendet Bestellung und schreibt erneut Frei Haus. Der Aussage einer Kollegen zufolge müssten wir innerhalb von 3 Tagen diese Bestellung bestätigen mit unseren Bedingungen. Ansonsten hat der Kunde das Recht auf die Frei Haus Lieferung.

Mir persönlich kommt das irgend sehr sehr merkwürdig und unglaubwürdig vor.
Was meint ihr dazu?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

"Weicht die Auftragsbestätigung vom Antrag bzw. Angebot ab, so ist die Auftragsbestätigung nicht als Annahme eines vorgeschlagenen Vertrages zu verstehen, sondern als Ablehnung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot (Gegenangebot) des Verhandlungspartners zu werten (§ 150 II BGB).

Nur wenn das Gegenangebot (i.d.R. die Bestellung) unverändert und ohne Verspätung angenommen wird, kommt ein Vertrag zustande.

Schweigt ein Nicht-Kaufmann auf eine veränderte Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande gekommen.

Ein Schweigen auf eine abweichende Auftragsbestätigung kann auch grundsätzlich nicht in Fällen des Geschäftsverkehrs unter Kaufleuten als stillschweigende Annahme des veränderten Vertragsangebots interpretiert werden. "

Quelle: Wikipedia „Auftragsbestätigung“

Meine Meinung und mein Rechtsempfinden stimmen damit überein. :wink:

Gruß
Pontius

Besten Dank!