Wann bin ich berechtigt, eine Kontovollmacht

… zu kündigen?

Hallo zusammen,

mein Vater besitzt eine Vollmacht für mein Konto, die er hat, weil ich zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung noch weit unter 18 Jahren war. Diese möchte ich nun „kündigen“, da ich nicht möchte, dass mein Vater Einblick auf meine Kontoaktivitäten hat (verdiene inzwischen eigenes Geld). Mein 18. geburtstag ist in wenigen Wochen.

Bin ich mit Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt, diese Vollmacht zu kündigen, oder bedarf es dafür mehr, z.B. einer Zustimmung meines Vaters?

Danke schonmal und einen schönen Tag euch allen,
Nick

Hallo,

wenn Du 18 bist kannst Du die Vollmacht auf Dein Konto jederzeit widerrufen oder wieder in Kraft setzen. Du musst Deinen Vater darüber nicht informieren, wäre aber schön - Anstand!

VG

Martin

hallo

Dies ist kein Vollmacht im klassischen Sinne sondern hat damit zu tun dass dein Vater gesetzlicher Vertreter ist. Mit deinem 18. Geburtstag löscht die Bank diese automatisch und informiert dich in der Regel darüber dass eine neue unterschriftskarte angelegt werden muss.

Vg

… zu kündigen?H

Hallo zusammen,

mein Vater besitzt eine Vollmacht für mein Konto, die er hat,
weil ich zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung noch weit unter 18
Jahren war. Diese möchte ich nun „kündigen“, da ich nicht
möchte, dass mein Vater Einblick auf meine Kontoaktivitäten
hat (verdiene inzwischen eigenes Geld). Mein 18. geburtstag
ist in wenigen Wochen.

Bin ich mit Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt, diese
Vollmacht zu kündigen, oder bedarf es dafür mehr, z.B. einer
Zustimmung meines Vaters?

Danke schonmal und einen schönen Tag euch allen,
Nick

Hallo!

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist das sofort möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Tenhaken

Hallo,

ich denke nicht, das Ihr Vater Vollmacht über Ihr Konto hat. Bis zu Ihrem 18 Geburtstag ist Ihr Vater der gesetzliche Vertreter für Sie, da Sie noch nicht voll geschäftsfähig sind. Die volle Geschäftsfahigkeit erreichen Sie mit Ihrem 18 Geburstag. Von diesem Zeitpunkt an, erlischt automatisch die „Vertretungsmacht“ Ihres Vaters.

Hallo,
die Vollmacht des Vaters sowie ggf. weiterer Personen (z.B. Mutter) ergibt sich in diesem Fall wahrscheinlich aus der Wahrnehmeung der gesetzlichen Vertretung.

Somit wird nicht unüblicher Weise mit Erreichen des 18. Lebensjahres des Kontoinhabers eine automatische Löschung vorgenommen.

Mit dem erreichen des 18. Lebensjahres wird die Volljährigkeit erreicht, welche gleichermaßen die volle Geschäftsfähigkeit nach sich zieht (bis auf wenige Ausnahmefälle).

Einer Streichung von erteilten Vollmachten steht daher grundsätzlich nichts im Weg.

Hallo Nick,

Du kannst zu Deinem 18.ten Geburtstag die Kontovollmacht für Dich alleine beantragen, bzw. die Vollmacht Deines Vaters kündigen. Voraussetzung ist, dass das Konto auf Deinen Namen läuft. Es darf keine weiteren Namenseinträge haben (z.B. den Deines Vaters). Sollte das Konto auf Deinen Namen und den Deines Vaters laufen, so muss eine Namensänderung vorgenommen werden.

Du solltest Dich auf jeden Fall schon vorher bei der Bank erkundigen und die entsprechenden Papiere vorbereiten lassen, so dass diese zu Deinem 18.ten Geburtstag fertig sind.

LG Manfred

Ja, ab dem 18. Lebensjahr ist man dazu berechtigt diese Kontovollmacht zu widerrufen. Wenn die Bank alles korrekt macht, sollte die Vollmacht sogar bei erreichen des 18. Lebensjahres automatisch auslaufen.

Jedoch kann es je nach Lebenssituation hilfreich sein eine solche zu besitzen.

ab 18 jederzeit kündigung möglich.
gruß
eisi

natürlich bist du berechtigt

Hallo!

Mit deinem 18. Geburtstag bist du selbst voll geschäftsfähig und du kannst die Vollmacht deines Vaters löschen lassen!

LG

einfach hingehen und kündigen, dein vater bekommt davon nichts mit, mit 18 kann man alles machen!!! Auch haften :smile:

Hallo Creac,

eine Vollmacht deines Konto muss nicht gekündigt werden. Deine Eltern sind, da du bisher noch Minderjährig bist, als sogenannte Gesetzliche Vertreter bei deinem Konto hinterlegt. Mit dem Tag, an dem du 18 Jahre alt wirst, wird dies automatisch hinfällig - die Bank darf deinen Eltern keine auskunft mehr geben. Dazu musst du nicht tun oder veranlassen, dass berücksichtigt die Bank quasi per Gesetz bei dir automatisch!

Es grüßt dich
Balduin001

Hallo,

Normalerweise erlischt die Vollmacht automatisch, sobald du 18 bist.Die Vollmacht besteht, da du noch nicht voll geschäftsfähig (minderjährig) bist und daher das Konto nicht alleine eröffnen darfst (es handelt sich hierbei um.ein rechtsgeschäft, welches unter Umständen auch rechtliche Nachteile mit sich bringt, sagt der Gesetzgeber.

Vollmachten erteilen und widerrufen kannst du, sobald du volljährig bist. Das ganze muss schriftlich erfolgen.

Grundsätzlich ist es aber ganz gut, wenn jemand vollmacht über dein Konto hat, für Notfälle.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele grüße jojo747

Mit 18 Können sie kündigen!

Hallo,

falls die Angelegenheit nicht schon erledigt ist:
Mit Erlangen der Volljährigkeit erhalten Sie die Handlungsvollmacht über all Ihre Konten und auch die Verantwortlichkeit für Ihre Aktivitäten. Sie können jeder Zeit ab diesen Zeitpunkt die Vollmacht für Ihren Vater widerrufen.

Grüße