Wann darf der AG einen Besuch beim Amtsarzt fordern?

Hallo liebe Community, wie ihr in der Überschrift seht geht es um eine Untersuchung beim Amtsarzt. Ich bin drei Wochen krank geschrieben und bei uns auf der Arbeit herrscht sehr unangenehme Stimmung: zwei Kündigungen,zwei Krankenscheine, einige im frei… Und eine der Kündigungen ist meine.
unsere Chefin droht uns mit Dienstverpflichtung im Frei und wer sich weigert wird gekündigt und solche Spiele(Die MAV ist diesbezüglich informiert).

Ich habe eine AU eingereicht,trotzdem habe ich Angst das der Drache von Chef eine Untersuchung beim Amtsarzt fordert. Unter welchen Prämissen ist das überhaupt möglich? Klar sieht es immer doof aus wenn man vor Dienstende einen gelben nimmt, ich bin aber tatsächlich krank… Ich dürfte keine Angst haben vor der Untersuchung weil der Amtsarzt mir nix anderes bescheinigen kann als mein Hausarzt
… Wer weiß Rat??

MAV klingt ja nach Öffentlichem Dienst.

Und da ( nur da) kann ein Amtsarzt ins Spiel kommen.

Lies mal hier rein :smile:
http://webblog.ra-zahn.com/?p=41

MfG
duck313

Hallo,

MAV klingt nach Kirche. mit öD hat das nix zu tun, da gibt’s dann PR.

Allerdings gelten auch für Kirchen grundsätzlich keine Ausnahmeregeln bei Arbeitsunfähigkeit. Weder Amts- noch Betriebsärzte sind berechtigt, AU-Bescheinigungen zu überprüfen. Ein AN kann nicht gezwungen werden, einen Amts- oder Betriebsarzt aufzusuchen, da auch hierbei grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl gilt.
Will ein AG eine AU-Bescheinigung anzweifeln, muß er sich an den MdK wenden und die AUB überprüfen lassen gem. § 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html

Ein Leistungsverweigerungsrecht steht einem AG ohne MdK-Gutachten oder anderweitig beschafften Beweisen nicht zu.

&Tschüß
Wolfgang