Wann darf die Polizei Jemanden von einem Wohnsitz abmelden

Jemand wohnt vorübergehend in seinem Wochenendhäuschen, weil er sich aber dort nicht polizeilich anmelden kann, hat es mit einer Pension einen Mietvertrag gemacht, um sich polizeilich anmelden zu können, ohne dort aber wirklich zu wohnen. Die Polizei hat diesen Jemand im Zusammenhang mit einer offenen Kfz-Steuer dort in der Pension gesucht aber nicht angetroffen. Dieser Jemand hat sich inzwischen eine Wohnung genommen und wollte sich ummelden. Im Bürgeramt wurde ihm gesagt, dass der Pensionsinhaber bzw, seine Frau ihn Anfang März 2015 rückwirkend zum April 2014 abgemeldet hätte. Der Pensionsinhaber bestreitet das aber, nach seiner Meinung kann das nur die Polizei gewesen sein.
Frage: Darf die Polizei das machen? Wenn die Polizei das war, hat der Jemand das Recht den Grund zu erfahren? Muss der Jemdn eventuell ein Bußgeld zahlen, obwohl er einen ungekündigten Mietvertrag voweisen kann? Wer hat sonst noch das Recht Jemanden abzumelden?

Hallo,

eine Pension kann im rechtlichen Sinne keinen Mietvertrag entsprechend dem Mietrecht abschließen, denn eine „Dauervermietung“ ist in Pensionen und Hotels ausdrücklich gesetzlich untersagt; vermutlich erfolgte die Abmeldung doch durch die Pension.

Da ein Wohnmietverhältnis mit einer Pension rechtlich nicht möglich ist, gibt es auch keinen „ungekündigten Mietvertrag“.

lG

Hallo,

es wäre mir neu, dass man in Hotels nicht Dauergast/-mieter sein kann. Vgl. auch http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Deswegen bitte ich um einen Link zur entsprechenden Rechtsquelle.

Gruß
vdmaster

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Hallo Nichttechniker,
:

Da ein Wohnmietverhältnis mit einer Pension rechtlich nicht
möglich ist

Und wie ist das dann bei Udo Lindenberg, der seit Jahren bis Jahrzehnten im Hotel Atlantik in Hamburg wohnt?

Frohe Ostern
MissSophie

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Hallo,

Frage: Darf die Polizei das machen? Wenn die Polizei das war,
hat der Jemand das Recht den Grund zu erfahren? Muss der Jemdn
eventuell ein Bußgeld zahlen, obwohl er einen ungekündigten
Mietvertrag voweisen kann? Wer hat sonst noch das Recht
Jemanden abzumelden?

Der Mietvertrag besagt nur aus, dass man eine Wohnung oder ein bestimmtes Objekt gemietet hat; ein tatsächliches Bewohnen kann mit einem Mietvertrag niemals bewiesen werden.

Abmelden kann sich immer nur diejenige Person selbst oder die Meldebehörde von Amtswegen.
§ 4a Abs. 1 Satz1 MRRG.
Die Meldebehörde berichtigt das Melderegister von Amtswegen wenn der Meldebehörde Tatsachen bekannt sind, dass ein Einwohner eine gemeldete Wohnung nicht mehr bewohnt (die Tatsache wurde in obigen Fall durch die Mitteilung der Polizei bekannt).

Bußgeld kann verhängt werden gemäss Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten.

Viel Gruß von Tara

eine Pension kann im rechtlichen Sinne keinen Mietvertrag
entsprechend dem Mietrecht abschließen, denn eine

Üblicherweise liegt der Zimmervermietung zwar kein BGB-Mietvertrag zu Grunde, aber es gibt natürlich kein absolutes Recht, was einem Beherbergungsbetrieb eine echte Vermietung verbietet.

„Dauervermietung“ ist in Pensionen und Hotels ausdrücklich
gesetzlich untersagt; vermutlich erfolgte die Abmeldung doch

Natürlich ist eine Dauervermietung/Dauerbeherbergung nicht gesetzlich untersagt.

durch die Pension.

Eine fremde Person (hier Pensionbetreiber) kann keine Abmeldung durchführen, sie kann höchstens eine Aussage zur Wohnraumnutzung machen.
„Die Meldebehörde hat dem Eigentümer der Wohnung und, wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber oder dessen Beauftragten bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrade der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen. Sie kann vom Wohnungsgeber oder seinem Beauftragten Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben.“

Es gibt sogar in den Meldegesetzen der Länder passagen, die explizit die Meldepflicht bei Langzeitbeherbergung regeln:
„Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten) als Gast für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht den Meldepflichten nach § 13 Abs. 1 und 2. Sobald sein Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.“

Und wie ist das dann bei Udo Lindenberg, der seit Jahren bis
Jahrzehnten im Hotel Atlantik in Hamburg wohnt?

Ich bezweifle, dass er da gemeldet ist.