Hallo Zitroneneistee,
die Frage ist nicht wer den Fehler gemacht hat und wielange das her ist.
Die Frage ist, stand das Geld dem Betroffenen zu oder nicht?
Stand ihr/ihm das Geld nicht zu, dann kann es die Firma auch zurückfordern, schlimmstenfalls auf dem Gerichtsweg.
Ob es eine Verjährungsfrist gibt, wenn die Sache seeeehr lange her ist, ist mir nicht bekannt.
Mir ist so was ähnliches mit der ARGE passiert.
Wir hatten alle Unterlagen ordnungsgemäß abgegeben, alle Fakten waren also bekannt, und trotzdem kam nach 9 Monaten eine Rückforderung von 1500€.
Da hatte eine Mitarbeiterin der ARGE „gepennt“ und eine andere (wozu doch das Rotationsprinzip gut ist …) hat es bemerkt.
Das die Schul bei der ARGE liegt ist klar, hat uns aber nichts genutzt. Wir zahlen nun in monatlichen Raten das Geld zurück…
LG aus LE von mg6358