Wann darf man Geld eigentlich behalten?

Hallo ihr Lieben! :smile:

Meine Frage; Wenn ein Unternehmen jmd zu viel Geld überwiesen hat, darf man das dann eigentlich behalten?
Also angenommen, man arbeitet da. Wenn man das dann einfach behält, verjährt sowas? Würd mich mal interessieren…
Und wenn man dort nicht mehr arbeitet, darf man das dann behalten? Wie läuft das?

Vielen lieben Dank für Antworten! :smile:

Hallo,

egal ob es verjährt ist oder nicht, man darf zuviel gezahltes Entgelt nicht behalten, man muss es zurücküberweisen. Man sollte in einem solchen Fall auch dem Chef Bescheid sagen. Natürlich geht es um die Höhe, bei einem Euro wird ihnen keiner den Kopf abreißen, doch wenn es sich um 1000,00 Euro handelt, dann sollten Sie schnell reagieren. LG

Hallo Zitroneneistee,

Geld das du unberechtigterweise erhalten hast musst du natürlich zurück zahlen.

Jeder kann mal einen Fehler machen, auch Arbeitgeber :wink:)

Wenn du das nicht sofort bemerkt hast und das Geld vielleicht schon ausgegeben wurde(?) solltest du dem AG eine Rückzahlung in Raten anbieten.

LG und ein schönes WE wünscht mg6358 aus Leipzig

Hallo,
wenn man in dem Unternehmen weiter arbeiten möchte, sollte man Bescheid sagen. Spätestens bei der Abstimmung in der Buchhaltung kommt es nämlich heraus, dann stehst Du dumm da. Ich habe in meiner Praxis selber schon mal den Fall gehabt. Es gab ein doppeltes Gehalt. Nach 10 Monaten mußte de Arbeitnehmer das Geld wieder zurückzahlen. Sieht für den Arbeitnehmer nicht gut aus. Eine Verjährungsfrist beginnt erst nach 2 Jahren.
HG Poltmann

Es gibt eine Verjährungsfrist von 3(drei) Jahren in denen der AG das zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann. Diese Frist gilt für Ansprüche ab 2002. Der gleiche Anspruch gilt auch für AN die noch Forderungen an ihren AG haben. Stellt der AG also fest das er zuviel gezahlt hat, muss in der Regel das Geld zurück überwiesen werden. Ob es da „Bagatellgrenzen“ gibt weiß ich nicht…Also sollte Dein „hypothetischer AN“ das Geld zurücklegen oder eine Ehrlicher Finder sein…
Achso, die Frist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres in der der AG die Überzahlung feststellen hätte können, in der Regel nachdem die Überweisung abgebucht ist…oder er es nach normalen Ermessen hätte feststellen können, das hier ein Fehler vorliegt.
Es kann aber auch sein dass der AG das erst feststellt wenn der Jahresabschluss gemacht wird, also erst im darauffolgenden Jahr, und schon beginnt die Frist nach hinten zu wandern. (§ 199 und 195 BGB)

Guten Morgen,

nein, man darf das Geld eigentlich nicht behalten. Handelt es sich um eine versehentliche Überzahlung ist auch der Arbeitnehmer verpflichtet diese anzuzeigen. Hier ist dann die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Irrtum bemerkt. Wenn ja, wird der die Überzahlung bei der nächsten Gehaltsüberweisung in Abzug bringen.

Gruß
Ella

Hallo Bea,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das ist nur eine reine Interessensfrage, es ist mit zum Glück noch nicht passiert :wink:

Aber wie sieht es denn aus, wenn man nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet, und das Unternehmen erst nach einiger Zeit merkt, dass man zuviel bekommen hat? Dürfen die das dann immernoch zurückfordern?
Es wäre ja deren Schuld… :wink:

Vielen lieben Dank,
Zitroneneistee

Hallo mg6358,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das ist nur eine reine Interessensfrage, es ist mit zum Glück noch nicht passiert :wink:

Aber wie sieht es denn aus, wenn man nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet, und das Unternehmen erst nach einiger Zeit merkt, dass man zuviel bekommen hat? Dürfen die das dann immernoch zurückfordern?
Es wäre ja deren Schuld… :wink:

Vielen lieben Dank,
Zitroneneistee

Hallo Ella,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das ist nur eine reine Interessensfrage, es ist mit zum Glück noch nicht passiert :wink:

Aber wie sieht es denn aus, wenn man nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet, und das Unternehmen erst nach einiger Zeit merkt, dass man zuviel bekommen hat? Dürfen die das dann immernoch zurückfordern?
Es wäre ja deren Schuld… :wink:

Vielen lieben Dank,
Zitroneneistee

Hallo luftgitarre666,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das ist nur eine reine Interessensfrage, es ist mit zum Glück noch nicht passiert :wink:

Aber wie sieht es denn aus, wenn man nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet, und das Unternehmen erst nach einiger Zeit merkt, dass man zuviel bekommen hat? Dürfen die das dann immernoch zurückfordern?
Es wäre ja deren Schuld… :wink:

Vielen lieben Dank,
Zitroneneistee

Hallo Poltmann,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das ist nur eine reine Interessensfrage, es ist mit zum Glück noch nicht passiert :wink:

Aber wie sieht es denn aus, wenn man nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet, und das Unternehmen erst nach einiger Zeit merkt, dass man zuviel bekommen hat? Dürfen die das dann immernoch zurückfordern?
Es wäre ja deren Schuld… :wink:

Vielen lieben Dank,
Zitroneneistee

Hallo,

da muss ich Dich entäuschen. Auch dann muss das Geld zurück gezahlt werden. Kann der Arbeitgeber über das Arbeitsgericht fordern. Also, wer ehrlich bleibt, ist besser drann :smile: und kommt in den Himmel
HG Poltmann

Hallo Zitroneneistee,

die Frage ist nicht wer den Fehler gemacht hat und wielange das her ist.

Die Frage ist, stand das Geld dem Betroffenen zu oder nicht?

Stand ihr/ihm das Geld nicht zu, dann kann es die Firma auch zurückfordern, schlimmstenfalls auf dem Gerichtsweg.

Ob es eine Verjährungsfrist gibt, wenn die Sache seeeehr lange her ist, ist mir nicht bekannt.

Mir ist so was ähnliches mit der ARGE passiert.
Wir hatten alle Unterlagen ordnungsgemäß abgegeben, alle Fakten waren also bekannt, und trotzdem kam nach 9 Monaten eine Rückforderung von 1500€.

Da hatte eine Mitarbeiterin der ARGE „gepennt“ und eine andere (wozu doch das Rotationsprinzip gut ist …) hat es bemerkt.

Das die Schul bei der ARGE liegt ist klar, hat uns aber nichts genutzt. Wir zahlen nun in monatlichen Raten das Geld zurück…

LG aus LE von mg6358

Hallo,

irren ist menschlich. Das kann auch einem Arbeitgeber passieren. Diese Art von Forderungen unterliegen einer Verjährungsfrist. Ich glaube 3 Jahre. Das Ganze ist auch abhängig davon, um was für eine Überzahlung es sich handelt und wie sie zustande gekommen ist. Also von Fall zu Fall unterschiedlich zu behandeln.

Gruß
Ella

letztlich kann man sich auch selbst verrechnet haben und es ist gar keine überzahlung. ich kenne keinen geldgeber, der das „ehrlich“ zurücküberwiesene geld prüfen würde. der wird es ohne gewissensbisse behalten. bei zweifeln vorsichtshalber auf der hohen kante behalten und abwarten.