Ergänze zur Antwort von Beatrix noch folgender Hinweis, ebenfalls vom Zoll:
Unabhängig von den Richtmengen für private Zwecke stellt der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die vorschriftswidrig aus einem Drittland, also aus einem Land außerhalb der EU, in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, eine Steuerhehlerei (§ 374 der Abgabenordnung) dar und kann entsprechend geahndet werden. Das gilt selbst dann, wenn diese Tabakwaren in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden. Ob die Tabakwaren vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, ist zu erkennen anhand der aufgebrachten oder insbesondere der fehlenden Steuerzeichen (Banderole), den aufgebrachten (Sprache und Schrift) oder insbesondere den fehlenden Gesundheitshinweisen bzw. Angaben zum Nikotin- und Teergehalt, der Umstände des Erwerbs (z.B. Preis deutlich niedriger als im Geschäft, für Tabakwaren der gleichen Marke gibt es unterschiedliche Preise, Tabakwaren werden nicht offen zum Verkauf angeboten).
Tabakwaren der Marke „Jin Ling“ sind immer vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht.
Hinweis
Sind Tabakwaren (insbesondere Zigaretten) in einem anderen Mitgliedstaat mit deutschen Steuerzeichen versehen, ist dies ein deutlicher Hinweis auf illegal gehandelte Ware.
Also auch darauf achten, wo du die Kippen kaufst…