Wann dürfen Handwerker im Mietshaus beginnen?

Der Vermieter hat vor ein paar Tagen unangekündigt den Dachdecker vorbeigeschickt(man wusste nur, dass er „irgendwann mal“ kommt, aber weder Tag noch Uhrzeit). Der begann auch prompt Dienstags morgens um Punkt 6.00 Uhr zu hämmern - und niemand von den Mietern wusste was los war (zur Hälfte Gemeindehaus und restlicher Teil vermietet, 2 Mietparteien). Zwei älter Frauen schliefen (bis) zu dieser Zeit noch ahnungslos und erschreckten natürlich ziemlich. Ein jüngerer Mieter selbst muss sowieso um 6 Uhr aufstehen, ging 20 nach 6 mit dem Hund raus und fand draußen eben die Handwerker bei der Arbeit vor. Fragte, was das soll, ob sie nicht wüssten, dass dies hier ein Mietshaus sei und sie dürften seines Wissens nach erst ab 7 Uhr anfangen (mittlerweile aber gelesen, dass die Nachtruhe in Rheinland-Pfalz um 6 Uhr aufhört, Fehlinformation seinerseits, aber gilt das auch für Dachdecker?). Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten. Jetzt wollen sie der Ortsgemeinde (= Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr berechnen und dieser Vermieter will diese Stunde von den Mietern bezahlt haben!
Dürfen sie das verlangen? Die Handwerker waren ja unangekündigt so früh da bzw. würde die Mieter sowieso interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen darf in Mietshäusern? Also gilt diese „Nachtruhe bis 6 Uhr“ auch für lautes Hämmern?
Vielen Dank!!!

Hallo

Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen
gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt
brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten.

Das ist doch ihre freie Entscheidung gewesen. Wer, wenn nicht sie selbst, soll denn wissen, ab wieviel Uhr sie arbeiten dürfen? Ein unbeteiligter Mieter braucht es weder zu wissen noch ist er ihr weisungsbefugter Auftraggeber, nach dem sie sich zu richten haben.

Jetzt wollen sie der
Ortsgemeinde (= Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr
berechnen und dieser Vermieter will diese Stunde von den
Mietern bezahlt haben!

Ich will auch viel…

Dürfen sie das verlangen? Die Handwerker waren ja
unangekündigt so früh da bzw. würde die Mieter sowieso
interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen
darf in Mietshäusern? Also gilt diese „Nachtruhe bis 6 Uhr“
auch für lautes Hämmern?

Keine Ahnung, aber die Frage ist hier völlig unerheblich.

Abgesehen davon würde ich meinem Vermieter den Marsch blasen, wenn er mich unangekündigt um 6 Uhr von den Handwerkern wecken lässt und dann auch noch meint, ich solle den unbestellten Weckdienst bezahlen.

Gruß
smalbop

… und wenn das Dach nicht dicht ist, dann würde ich ihm erst den Marsch blasen …

Klingt nach: Wasch mich, aber mach mich nicht nass!

Um 6 Uhr ist die Nacht vorbei. So sieht es zumindest der Gesetzgeber. Herr Müller schläft immer bis 10.00 Uhr. So lange darf dann auch nicht gearbeitet werden, oder wie?

Handwerker außerhalb der Wohnung müssen überhaupt nicht angekündigt werden. Wäre noch schöner wenn ich für jeden Gärtner, Maler, Klempner, oder was auch immer jeden Mieter auf Knien um seine Zustimmung bitten müsste. Abgesehen davon war ja wohl schon länger ersichtlich, dass Dachdecker am Haus arbeiten. Dachdecker pflegen ihre Arbeit üblicherweise nicht mit einem Hammer in der Hand zu beginnen.

vnA

6 Like

Um 6 Uhr ist die Nacht vorbei. So sieht es zumindest der
Gesetzgeber. Herr Müller schläft immer bis 10.00 Uhr. So lange
darf dann auch nicht gearbeitet werden, oder wie?

Es geht nicht darum, dass nicht um sechs Uhr gearbeitet werden darf. Es geht nur um die Frage, ob es sich gehört, dass der Mieter vorher informiert wird. Und das gehört sich.

Handwerker außerhalb der Wohnung müssen überhaupt nicht
angekündigt werden. Wäre noch schöner wenn ich für jeden
Gärtner, Maler, Klempner, oder was auch immer jeden Mieter auf
Knien um seine Zustimmung bitten müsste.

Wieder am Thema vorbei.

Abgesehen davon war
ja wohl schon länger ersichtlich, dass Dachdecker am Haus
arbeiten.

Woher diese Gewissheit?

Dachdecker pflegen ihre Arbeit üblicherweise nicht
mit einem Hammer in der Hand zu beginnen.

Womit auch immer sie üblicherweise ihre Arbeit beginnen, ist völlig egal, da der durchschnittliche Mieter weder im allgemeinen Fachmann für Dachdeckerarbeiten zu sein braucht noch im speziellen Kenntnis vom konkreten vertraglichen Terminplan zu haben braucht und sich folglich auch nicht des um 6 Uhr drohenden Lärms bewusst zu sein braucht.

Und zum anderen - das war die eigentliche Anfrage - geht es darum, ob der Mieter die Zeit von 6 bis 7 Uhr bezahlen muss. Muss er nicht. Auch nicht, wenn der Vermieter auf den Knien rutscht.

smalbop

super, dass du deinem vermieter den marsch blasen würdest, smallbop. find ich richtig toll, dass du dem deine meinung geigst. so ist richtig, genau so und nicht anders. der vermieter ist ja nur irgend eine dumme kreatur, die dein geld, das du als mieter zahlt, verprasst und sich damit einen faulen lenz macht. und dann will er auch noch das dach reparieren … pfui, wie unanständig. sollen doch die heinzelmännchen machen, die sind unsichtbar.

deine beiträge mit dem hasserfüllten ton gegen vermieter nehmen langsam groteske züge an.

nur am rande: Ich als Vermieter würde dich im Gegenzug auch in deiner Wohnung vergammeln lassen bis du schwarz wirst, wenn du irgend ein problem hast. solche mieter braucht kein mensch.

5 Like

Der Mieter, das unbotmäßige Wesen

super, dass du deinem vermieter den marsch blasen würdest,
smallbop. find ich richtig toll, dass du dem deine meinung
geigst. so ist richtig, genau so und nicht anders. der
vermieter ist ja nur irgend eine dumme kreatur, die dein geld,
das du als mieter zahlt, verprasst und sich damit einen faulen
lenz macht.

Vor allem ist der Vermieter in der Regel Amateur. Ein Amateur, der mit seiner Amateurhaftigkeit aber ein Gewerbe betreibt. Die brauchbarsten Vermieter sind nach meiner Erfahrung immer noch die professionellen Hausverwaltungen. Die kennen nämlich nicht nur ihre Rechte, sondern auch die Grenzen dieser Rechte - und ihre Pflichten.

und dann will er auch noch das dach reparieren
… pfui, wie unanständig. sollen doch die heinzelmännchen
machen, die sind unsichtbar.

Leider auch Thema verfehlt. Es geht nicht um das Sehen, sondern um das Hören. Und auch nicht um das „ob“, sondern nur um das „wann und wie“. Es ist völlig unnötig, morgens um sechs unangekündigten Krach zu machen. Sowas passiert halt Amateuren, die Mieter nicht als Menschen und noch nicht mal als Kunden, sondern nur als goldscheißende Esel ansehen, die ansonsten gefälligst die Klappe zu halten haben. Im vorliegenden Sonderfall kommt wohl erschwerend hinzu, dass irgendein subalterner Gemeindefuzzi ohne jedes persönliches Interesse irgendwas mit den Handwerkern ausgemacht hat.

deine beiträge mit dem hasserfüllten ton gegen vermieter
nehmen langsam groteske züge an.

Der Kaiser hat aber zwischenzeitig abgedankt und das Dreiklassenwahlrecht wurde in Preußen auch abgeschafft!

nur am rande: Ich als Vermieter würde dich im Gegenzug auch in
deiner Wohnung vergammeln lassen bis du schwarz wirst, wenn du
irgend ein problem hast.

Daran habe ich - deinem Schreibstil folgend - keinen Zweifel, ich tröste mich aber damit, dass ich wohl von vornherein nicht in deine schwarzverschimmelte Gammelwohnung einziehen würde.

solche mieter braucht kein mensch.

Solche Elaborate wie deines aber auch nicht.

Und damit *plonk*

2 Like

Der Neid, der Besitzlosen…

Vor allem ist der Vermieter in der Regel Amateur. Ein Amateur,
der mit seiner Amateurhaftigkeit aber ein Gewerbe betreibt.
Die brauchbarsten Vermieter sind nach meiner Erfahrung immer
noch die professionellen Hausverwaltungen. Die kennen nämlich
nicht nur ihre Rechte, sondern auch die Grenzen dieser Rechte

  • und ihre Pflichten.

Dann sollte man in ein Wohnsilo ziehen, das idR von Wohnbaugenossenschaften verwaltet wird, wenn doch private Vermieter Amateure sind…
Es ist völlig unnötig,

morgens um sechs unangekündigten Krach zu machen. Sowas
passiert halt Amateuren, die Mieter nicht als Menschen und
noch nicht mal als Kunden, sondern nur als goldscheißende Esel
ansehen, die ansonsten gefälligst die Klappe zu halten haben.

Dachdecker fangen nun mal um 6 morgens an, wenn die Satzung der Gemeinde es in dem speziellen Gebiet erlaubt.

Im vorliegenden Sonderfall kommt wohl erschwerend hinzu, dass
irgendein subalterner Gemeindefuzzi ohne jedes persönliches
Interesse irgendwas mit den Handwerkern ausgemacht hat.

Was das gute Recht des Eigentümers ist.

Mal zum rechtlichen Teil, den ich als Amateur-Vermieter sehr gut kenne…sofern es den Wohnraum des Mieters betrifft, muss spät. 24 Stunden vorher der Mieter informiert werden, wenn der Vermieter oder ein beauftragter Handwerker die Wohnung betreten muss. Dies natürlich im Rahmen der Notwendigkeit und Zumutbarkeit.

Wenn es den Mieter nicht betrifft, sondern nur das Grundstück oder Außenarbeiten, dann muß sich die Firma nur an die Ruhezeiten laut Satzung halten.

Behindert mein Mieter die von mir beauftragten Arbeiter, nehme ich ihn natürlich in Regreß.

VG
Mela

2 Like

wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Hallo,

Mal zum rechtlichen Teil, den ich als Amateur-Vermieter sehr
gut kenne…sofern es den Wohnraum des Mieters betrifft, muss
spät. 24 Stunden vorher der Mieter informiert werden, wenn der
Vermieter oder ein beauftragter Handwerker die Wohnung
betreten muss. Dies natürlich im Rahmen der Notwendigkeit und
Zumutbarkeit.

wie kommst Du denn auf das schmale Brett? „Amateur-Vermieter“ scheint da ja die passende Selbsteinschätzung zu sein.

Abgesehen von absoluten Ausnahmefällen (Feuer, Rohrbruch) ist der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig vorher schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt mindestens ein bis zwei Tage vorher oder - wenn der Mieter berufstätig ist - drei bis vier Tage vorher. Zudem muss der Mieter den vorgeschlagenen Besuchstermin nicht unbedingt akzeptieren. Ist der Termin aus sachlichen Gründen für den Mieter unpassend, muss er schriftlich einen Gegenvorschlag machen. Dazu bietet er in den nächsten zwei bis drei Tagen zwei bis drei Ersatztermine an. Der Vermieter muss auf einen der Vorschläge eingehen.

Dass ist die gängige Rechtsprechung. Offensichtlich meinst auch Du, der Mieter wäre nur da um Miete zu zahlen, hätte aber keinerlei Rechte.

Wäre ja noch schöner, wenn mein Vermieter mir am Montag, wenn ich gerade das Haus verlasse um zur Arbeit zu fahren, erzählt, dass er am nächsten Tag um die gleiche Zeit mal für eine Stunde in meine Wohnung müsste.

Geht´s noch?

Es gibt schließlich noch Leute, die ihr Geld durch Arbeit verdienen und nicht dadurch, dass sie ihre Immobilien vermieten.

Ganz abgesehen davon dürften vom Vermieter beauftragte Handwerker, die um 6:00 herum lärmen, gegen 99% der üblichen Hausordnungen verstoßen. Oder gilt die nur für die Mieter?

Ich finde es schon interessant, wie hier über vermeintlich miese Mieter hergezogen wird, wobei nichts unterlassen wird, um sämtliche Vorurteile und Klischees des ganz üblen Vermieters zu pflegen.

Unter dem Motto „wenn der Mieter was will, lass ich ihm am ausgestreckten Arm verhungern“.

Wirklich interessant.

S.J.

3 Like

Hallo,
Abgesehen von absoluten Ausnahmefällen (Feuer, Rohrbruch) ist
der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig
vorher schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt
mindestens ein bis zwei Tage vorher oder -

wo wir wieder bei mind. 24 Stunden wären

Offensichtlich meinst

auch Du, der Mieter wäre nur da um Miete zu zahlen, hätte aber
keinerlei Rechte.

Das ist eine fälschliche Unterstellung, um die es hier auch gar nicht geht.

Ganz abgesehen davon dürften vom Vermieter beauftragte
Handwerker, die um 6:00 herum lärmen, gegen 99% der üblichen
Hausordnungen verstoßen. Oder gilt die nur für die Mieter?

Es soll auch Häuser ohne Hausordnung geben, die sich nur auf Vernunft und Rücksicht der Mietparteien verlassen - dann wiederum greift die Satzung der Gemeinde.

Unter dem Motto „wenn der Mieter was will, lass ich ihm am
ausgestreckten Arm verhungern“.

Genau deswegen hat der Vermieter auch bestimmt Handwerker beauftragt, nur um die Mieter zu ärgern.

Hallo,

mindestens ein bis zwei Tage vorher oder -

wo wir wieder bei mind. 24 Stunden wären

ein bis zwei Tage, bei Berufstätigkeit drei bis vier, sind bei Dir also 24 Stunden. Aha.

Das ist eine fälschliche Unterstellung, um die es hier auch
gar nicht geht.

Wer hier vom „Neid, der Besitzlosen…“ redet, zeigt sein wahres Gesicht.

Du scheinst Dir ja unheimlich viel darauf einzubilden zur Kaste der Vermieter zu gehören. Mieter sind für Dich also Besitzlose, die neidvoll zu den Immobilieneigentümern hinauf schauen.

Wenn es Deinem Ego gut tut …

S.J.

3 Like

Wer hier vom „Neid, der Besitzlosen…“ redet, zeigt sein
wahres Gesicht.

Wer hier von privaten Vermietern als Amaturen spricht, die keine Ahnung von ihren Rechten und Pflichten haben, die ihre Mieter als Goldesel betrachten und Renovierungen nur durchführen, um ihre Mieter zu ärgern und so gar keine Rücksicht auf deren Schönheitsschlaf nehmen mögen, ja, denen unterstelle ich Neid und rate zum Einzug in ein Wohnsilo.

Du scheinst Dir ja unheimlich viel darauf einzubilden zur
Kaste der Vermieter zu gehören. Mieter sind für Dich also
Besitzlose, die neidvoll zu den Immobilieneigentümern hinauf
schauen.

Nein, s.o. Aber ich bin froh, dass ich mit meinem Mieter rücksichtsvoll, respektoll, vorwurfsvollfrei und vernünftig reden kann, was in diesem Thread scheinbar nicht möglich ist.

3 Like

Mach dir nichts draus, der User ist bekannt dafür, dass er den Vermieter als „Melkesel“ für Abfindungszahlungen und Mietminderungen betrachtet. Zum Glück gibt es zwischenzeitlich Mittel und Wege, derartige Mietinteressenten bereits im Vorfeld auszufiltern.

2 Like

Wer hier von privaten Vermietern als Amaturen spricht, die
keine Ahnung von ihren Rechten und Pflichten haben, die ihre
Mieter als Goldesel betrachten und Renovierungen nur
durchführen, um ihre Mieter zu ärgern

Wo habe ich das jemals gesagt? Ich sagte, sie seien rücksichtslos. Von Absicht schrieb ich also nicht, sondern von schlechter Erziehung.

und so gar keine
Rücksicht auf deren Schönheitsschlaf

Und wo war von Schönheitsschlaf die Rede? Polemik ist ja ganz nett - so lange ab und zu auch ein paar Argumente eingestreut werden.

unterstelle ich Neid und rate zum Einzug in ein Wohnsilo.

Schön, dass du es selbst als Unterstellung erkennst. Dein komfortabel-schlichtes Weltbild möchte ich haben. Dann will ich aber mal ein Geheimnis lüften: Ich bin auch Immobilienbesitzer. Allerdings wohnen in meinem ziemlich großen Haus keine Mieter, sondern nur meine Familie und ich. Das Zubrot „Vermietung“ hatte ich nämlich nicht nötig, um die Finanzierung zu stemmen. Aber bitte nun nicht neidisch werden deshalb! :smile:

2 Like

Mach dir nichts draus, der User ist bekannt dafür, dass er den
Vermieter als „Melkesel“ für Abfindungszahlungen und
Mietminderungen betrachtet. Zum Glück gibt es zwischenzeitlich
Mittel und Wege, derartige Mietinteressenten bereits im
Vorfeld auszufiltern.

Deine ungezielten Rundumschläge sind nicht ohne Unterhaltungswert!

2 Like

Es geht nicht darum, dass nicht um sechs Uhr gearbeitet werden
darf. Es geht nur um die Frage, ob es sich gehört, dass der
Mieter vorher informiert wird. Und das gehört sich.

Dieses hier ist meines Wissens kein ‚Benimmforum‘. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Handwerker außerhalb der Wohnung müssen überhaupt nicht
angekündigt werden. Wäre noch schöner wenn ich für jeden
Gärtner, Maler, Klempner, oder was auch immer jeden Mieter auf
Knien um seine Zustimmung bitten müsste.

Wieder am Thema vorbei.

Nicht jede Antwort die dir nicht gefällt, ist am Thema vorbei. Nochmal: Arbeiten außerhalb der Mieterwohnung müssen nicht angekündigt werden. Punkt.

Abgesehen davon war
ja wohl schon länger ersichtlich, dass Dachdecker am Haus
arbeiten.

Woher diese Gewissheit?

In den Unfallverhütungsvorschriften steht, dass die überwiegende Anzahl der Dachdeckerarbeiten nur mit Fangrüstung durchgeführt werden dürfen. Das Gerüst hätte also am Vortag, oder am Arbeitstag gestellt werden müssen. Wenn es am gleichen Tag aufgestellt wird, hätte man um 6 Uhr nicht mit dem Hämmern beginnen können.

Dachdecker pflegen ihre Arbeit üblicherweise nicht
mit einem Hammer in der Hand zu beginnen.

Womit auch immer sie üblicherweise ihre Arbeit beginnen, ist
völlig egal, da der durchschnittliche Mieter weder im
allgemeinen Fachmann für Dachdeckerarbeiten zu sein braucht
noch im speziellen Kenntnis vom konkreten vertraglichen
Terminplan zu haben braucht und sich folglich auch nicht des
um 6 Uhr drohenden Lärms bewusst zu sein braucht.

Stimmt. Er hätte ihn allerdings ob der Gesetzeslage, hinzunehmen.

Und zum anderen - das war die eigentliche Anfrage - geht es
darum, ob der Mieter die Zeit von 6 bis 7 Uhr bezahlen muss.
Muss er nicht. Auch nicht, wenn der Vermieter auf den Knien
rutscht.

Jeder, ob Mieter oder Vermieter, ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Wenn der Mieter bei den Handwerkern etwas veranlasst, hat er auch dafür geradezustehen. Wenn der VM also keinen Baustopp anordnet, hat er auch nichts zu bezahlen. Es ist dann Sache der Firma ihre angeblichen Ansprüche beim Mieter anzumelden (vermutlich mit wenig Erfolg)

smalbop

vnA

2 Like

Ab wann dürfen Dachdecker Lärm verursachen?
Hallo

Der Vermieter hat vor ein paar Tagen unangekündigt den
Dachdecker vorbeigeschickt(man wusste nur, dass er „irgendwann
mal“ kommt,

Also doch nicht unangekündigt. Es reicht, zB den Beginn eines Zeitraumes für Tätigkeiten rechtzeitig anzugeben.

Was soll der VM denn sonst tun, vorher die Leute aus dem Bett klingeln? Meist weiss der VM nicht einmal wann die Firma die Handwerker losschickt. So eine Firma managet die Arbeiter nach den Aufträgen…

aber weder Tag noch Uhrzeit).

Na, ein Anfangsdatum wurde doch wohl mitgeben, und wenn es eben ab sofort wäre.

Der begann auch
prompt Dienstags morgens um Punkt 6.00 Uhr zu hämmern - und
niemand von den Mietern wusste was los war

Hmm, bei angekündigten Dacharbeiten könnte man auch Gedächtnisschwund vermuten…

(zur Hälfte
Gemeindehaus und restlicher Teil vermietet, 2 Mietparteien).

Hat der Hämmerer denn auf der Mieterseite angefangen?

Zwei älter Frauen schliefen (bis) zu dieser Zeit noch
ahnungslos und erschreckten natürlich ziemlich.

Ein natürlicher Vorgang, der mal früher Leben rettete.

Ein jüngerer
Mieter selbst muss sowieso um 6 Uhr aufstehen, ging 20 nach 6
mit dem Hund raus und fand draußen eben die Handwerker bei der
Arbeit vor.

gut

Fragte, was das soll, ob sie nicht wüssten, dass
dies hier ein Mietshaus sei und sie dürften seines Wissens
nach erst ab 7 Uhr anfangen (mittlerweile aber gelesen, dass
die Nachtruhe in Rheinland-Pfalz um 6 Uhr aufhört,
Fehlinformation seinerseits, aber gilt das auch für
Dachdecker?).

Wenn die Nachruhe für diesen Ort so wäre, so wäre der Handwerker rechtes vorgegangen. Für Irrtümer anderer, M, VM, oder Hundeführer kann er nichts.

Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen
gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt
brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten.

Sehr freundlich vom Dachdecker, zumal ja schon alle wach wären.
Wo wäre da der Sinn? Zudem wäre der Baulärm zu üblichen Zeiten zu dulden.

Jetzt wollen sie der
Ortsgemeinde (= Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr
berechnen und dieser Vermieter will diese Stunde von den
Mietern bezahlt haben!

Klarer Fall von Schadensersatz. Ein (oder mehrere) M hätten die Arbeiten verhindert. Die Firma will die Zeit bezahlt haben.

Dürfen sie das verlangen?

klar

Die Handwerker waren ja
unangekündigt so früh da

Hmm, wurde eingangs nicht berichtet, das Dacharbeiten anstehen?
Allerdings hat dies nichts mit der Einmischung der M mit den Dachdeckertätigkeiten zu tun. Die Beschwerde hätte auch risikoloser an den VM gegeben werden können. Das hätte den sehr frühen Lärm wohl nicht unterbunden, wäre aber sehr viel sicherer für den Lärmunterbinder gewesen.

bzw. würde die Mieter sowieso
interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen
darf in Mietshäusern?

Wenn die gültige Arbeitszeit dies zuläßt allemal.

Also gilt diese „Nachtruhe bis 6 Uhr“
auch für lautes Hämmern?

Was denn sonst, soll für alle untypschen Geräusche eine andere Zeit gelten?

Vielen Dank!!!

Bitte

Aus dem Text geht nur der Groll für die morgentliche Störung hervor.

Ein befolgtes Unterlassungsverlangen kann eben auch zu Regress führen, wenn dieses Verlangen unangebacht war.

Eine Herleitung wegen unangekündigte Handwerker greift auch nicht, weil zB die Wohnungsbenutzung davon nicht ausgeschlossen wäre sondern allenfalls ggf. eingeschränkt wäre.

Der Lärm wäre auch in der Nachbarschaft laut zu hören, auch ohne Ankündigung.

Zudem wäre bei einem Verstoß der Voranmeldung nur ein Schadensersatz zB einer Mietminderung gegeben.

Eine Mietminderung besteht aber davon unabhängig bei fremden überdurchschnittlichen Lärm, egal zu welcher jeweigen Zeit.

Also anstatt sich um die eine Handwerkerstunde zu streiten, sollte man (M) sich mit dem VM über eine Minderung wegen Lärm mög. gütlich einigen. Dabei könnte die Forderung des VM ggf. verrechnet werden.

Übrigens sind VM auch nur (ggf. beauftragte) Menschen und könnten auch mal kleinlich agieren oder auch später auch kleinlich reagieren…

…zB bei Auszug.

vlg MC

PS:
Da die Gemeinde geschädigt wurde, geht es hier sogar um Steuergeld. Da muß imho die Amt-Verwaltung hinter dem Geld hinterher sein.

Hi

Und zum anderen - das war die eigentliche Anfrage - geht es
darum, ob der Mieter die Zeit von 6 bis 7 Uhr bezahlen muss.
Muss er nicht. Auch nicht, wenn der Vermieter auf den Knien
rutscht.

Hier mal das Vitamotto passend zum Thema:

(Anfang)
Keine Vita, sondern ein Motto:
Es ist das zweifelhafte Privileg der Ahnungslosen, Wissen mit Arroganz zu verwechseln.

Und ganz ähnlich:

Es gibt immer wieder Eskimos, welche die Pygmäen über das Leben im Urwald belehren möchten.

Auf besonderen Wunsch:

Aus Sicht des Irren sind alle anderen verrückt.
(Ende)

Woher kennen wir die nochmal?

vlg MC

PS:
Wer als Angestellter (mit Arbeit) nur in seinem Eigenheim wohnt und kein VM wäre, weiss also es besser als die sich als privater hauptberuflicher VM durchschlagen es wissen(…müssen, von wollen ist gar nicht die Rede [Stichwort Arbeitslosigkeit]). Die nebenbei noch eine wichtige volkswirtschaftiche Aufgabe stemmen und mit ihrem gesamten Hab und Gut (wegen GBR) haftbar sind. Es gibt sogar hauptberuflichen VM, die sich schon wegen des Überlebenswillen sich mit den Materien auskennen müssen…

btw:
In diesem speziellen Fall wäre hier eine Behörde der VM. Die haben idR eine Baufachabteilung und eine Rechtsabteilung…
…und es geht um Steuergelder, die nicht verschwendet werden dürfen!

1 Like

Hallo

Klarer Fall von Schadensersatz. Ein (oder mehrere) M hätten
die Arbeiten verhindert. Die Firma will die Zeit bezahlt
haben.

Und das bezweifle ich eben. Schadenersatz setzt Verschulden voraus. Wenn die Gemeinde doch aber alles richtig gemacht hat: Wo ist dann deren Verschulden? Da sie also gegenüber dem Handwerker nicht haftet - denn die Mieter sind auch nicht Erfüllungsgehilfen der Gemeinde - kann sie auch keinen Regress beim Mieter nehmen. Und der Handwerker kann aber auch nicht stattdessen direkt an den Mieter herantreten, da er dessen Aufforderung, erst später zu beginnen, freiwillig Folge geleistet und im übrigen kein Vertragsverhältnis mit diesem hat.

Fazit: Als Unternehmer sollte ich selber wissen, was ich wann darf und wer mein weisungsbefugter Auftraggeber ist, sonst bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Gruß
smalbop

2 Like

Hi

Klarer Fall von Schadensersatz. Ein (oder mehrere) M hätten
die Arbeiten verhindert. Die Firma will die Zeit bezahlt
haben.

Und das bezweifle ich eben. Schadenersatz setzt Verschulden
voraus.

Gerade im Mietrecht sieht dies leider anders aus. Ein VM kann auch ohne verschulden haften.

Wenn die Gemeinde doch aber alles richtig gemacht hat:
Wo ist dann deren Verschulden?

Der Auftragbeger, hier die Gemeinde, hat üblicherweise kein Einfluß auf den Beginn der Arbeiten. (Dies wurde schon mal erwähnt.)

Da sie also gegenüber dem
Handwerker nicht haftet

Anscheinend hat sich die Gemeinde anders entschieden. Das müsste sie nicht.
Wenn überhaupt stellt die Rechnung die Firma, wohl kaum der Handwerker (Außnahme: ein Mann Betrieb).

  • denn die Mieter sind auch nicht
    Erfüllungsgehilfen der Gemeinde -

???
Die Mieter wären, sofern sie gemeinsam als Unterbinder gelten, die Verursacher des Unterlassungsverlangens. Die Zeugen können sich sicher erinnern, was der (die) Unterlassungsverlanger alles so angedroht hat (haben) um sich durchzusetzen. Normalerweise reagieren Handwerker nicht so promt auf leisen einfachen Zuruf.

kann sie auch keinen Regress
beim Mieter nehmen.

???
Die Firma könnte auch den Schadensersatz direkt an den (die)Unterlassungsaufforderer stellen. Dies wäre allemal genauer.
Der HM steht übrigens für die schuldhaften Taten seines Besuchs oder UM etc. ein.

Und der Handwerker kann aber auch nicht
stattdessen direkt an den Mieter herantreten, da er dessen
Aufforderung, erst später zu beginnen, freiwillig Folge
geleistet und im übrigen kein Vertragsverhältnis mit diesem
hat.

Der Handwerker trifft kein Fehlverhalten, der muß nicht über jeden Ort mit deren Lärmschutzverordnung Kenntnis führen. Die Firmenleitung kann nicht überall jederzeit vor Ort sein um zB Arbeitsverhinderer abzuwehren. Der Handwerker wollte allenfalls Schaden, zB Mietminderungsansprüche oä. an die Firma abwenden. Deshalb setzte dieser wohl die (laute) Arbeit aus.

Fazit: Als Unternehmer sollte ich selber wissen, was ich wann
darf und wer mein weisungsbefugter Auftraggeber ist, sonst
bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Was hätte denn der ausführende Handwerker, der ohne Chef die Situation meistern mußte, besser machen sollen?

Der Unternehmer wußte sicherlich von der Lärmschutzverordnung vor Ort, sonst hätte der die Arbeiter nicht so früh mit Lärmarbeiten beauftragt. War der vor Ort, oder so früh telefonisch erreichbar?

vlg MC

PS:
Es würde vieleicht die Sache auflösen lassen, wenn in dieser fraglichen Stunde auch andere Arbeiten verrichtet werden konnten. Dann würde sich kein Schadensersatz ableiten lassen. Dies müsste die Firma vortragen, bzw. glaubwürdig verneinen.

1 Like

Hallo

Gerade im Mietrecht sieht dies leider anders aus. Ein VM kann
auch ohne verschulden haften.

Ja, im Mietrecht gegenüber dem Mieter, aber nicht im Rahmen eines Werkvertrags gegenüber einem U.

Wenn die Gemeinde doch aber alles richtig gemacht hat:
Wo ist dann deren Verschulden?

Der Auftragbeger, hier die Gemeinde, hat üblicherweise kein
Einfluß auf den Beginn der Arbeiten. (Dies wurde schon mal
erwähnt.)

Eben. Das ist allein die Entscheidung des Unternehmers/Handwerkers.

Da sie also gegenüber dem
Handwerker nicht haftet

Anscheinend hat sich die Gemeinde anders entschieden. Das
müsste sie nicht.

Eben. Darum kein Regressanspruch gegen M.

Wenn überhaupt stellt die Rechnung die Firma, wohl kaum der
Handwerker (Außnahme: ein Mann Betrieb).

Wer auch immer, das ist für den Rechtsanspruch ja unerheblich.

  • denn die Mieter sind auch nicht
    Erfüllungsgehilfen der Gemeinde -

Wären sie das, würde die Gemeinde ausnahmsweise doch für sie ggü. Unternehmer haften.

Die Mieter wären, sofern sie gemeinsam als Unterbinder gelten,
die Verursacher des Unterlassungsverlangens. Die Zeugen können
sich sicher erinnern, was der (die) Unterlassungsverlanger
alles so angedroht hat (haben) um sich durchzusetzen.

Da bin ich wohl nicht sattelfest genug. Wenn jemand auf der Straße einen Zigarettenautomaten bedienen möchte und ich trete an ihn heran und drohe ihm an, ihn auf Unterlassung zu verklagen - hat dann seine Strafanzeige wegen Nötigung Erfolg? Wohl kaum! Das lässt sich m.E. problemlos ins Zivilrecht übertragen: Ich kann nicht haftbar sein dafür, dass sich jemand ins Bockshorn jagen lässt durch eine Androhung von Rechtsmitteln, auch wenn diese Androhung sich im nachhinein als heiße Luft herausstellt. Denn ich kann nicht haftbar gemacht werden dafür, dass ich mein grundgesetzliches Recht auf jederzeitiges rechtliches Gehör in Anspruch zu nehmen beabsichtige und das auch kundtue.

Normalerweise reagieren Handwerker nicht so promt auf leisen
einfachen Zuruf.

Auch hier gilt: Wer als Handwerker rechtmäßig handelt, braucht diese Handlung ja nicht auf Forderungen unbeteiligter Dritter hin einzustellen oder zu unterbrechen. Wer es doch tut, handelt aus freien Stücken. Dass der Handwerker kein Jurist ist und nicht mal die seine tägliche Arbeit betreffenden Gesetze kennt, ist nicht das Problem des Mieters, sondern des Handwerkers selbst.

kann sie auch keinen Regress
beim Mieter nehmen.

Die Firma könnte auch den Schadensersatz direkt an den
(die)Unterlassungsaufforderer stellen. Dies wäre allemal
genauer.

Aber wohl ebenso erfolglos.

Der HM steht übrigens für die schuldhaften Taten seines
Besuchs oder UM etc. ein.

Nur gegenüber dem Vermieter und nur zivilrechtlich - und auch dann bin ich mir nicht sicher.

Und der Handwerker kann aber auch nicht
stattdessen direkt an den Mieter herantreten, da er dessen
Aufforderung, erst später zu beginnen, freiwillig Folge
geleistet und im übrigen kein Vertragsverhältnis mit diesem
hat.

Der Handwerker trifft kein Fehlverhalten, der muß nicht über
jeden Ort mit deren Lärmschutzverordnung Kenntnis führen. Die
Firmenleitung kann nicht überall jederzeit vor Ort sein um zB
Arbeitsverhinderer abzuwehren. Der Handwerker wollte
allenfalls Schaden, zB Mietminderungsansprüche oä. an die
Firma abwenden. Deshalb setzte dieser wohl die (laute) Arbeit
aus.

Sehe ich aus formalen Gründen (s.o.) anders. Es ist allein Sache des Unternehmers, seine Handwerker korrekt zu instruieren.

Fazit: Als Unternehmer sollte ich selber wissen, was ich wann
darf und wer mein weisungsbefugter Auftraggeber ist, sonst
bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Was hätte denn der ausführende Handwerker, der ohne Chef die
Situation meistern mußte, besser machen sollen?

Menschlich verstehe ich die Zwangslage des Handwerkers völlig, allein ändert das nichts an der Verteilung des unternehmerischen Risikos, das sich eben auch in dieser Weise verwirklichen kann.

Der Unternehmer wußte sicherlich von der Lärmschutzverordnung
vor Ort, sonst hätte der die Arbeiter nicht so früh mit
Lärmarbeiten beauftragt. War der vor Ort, oder so früh
telefonisch erreichbar?

Auch die firmeninterne (Fehl-)Organisation - während der Arbeitszeit ist kein Chef erreichbar - ist nicht Sache des Mieters.

Es würde vieleicht die Sache auflösen lassen, wenn in dieser
fraglichen Stunde auch andere Arbeiten verrichtet werden
konnten. Dann würde sich kein Schadensersatz ableiten lassen.
Dies müsste die Firma vortragen, bzw. glaubwürdig verneinen.

Zumindest wäre mit etwas mehr Fingerspitzengefühl aller Beteiligten nicht so ein schwieriger Fall draus geworden. .-)

Gruß
smalbop