Wann ein Grundstück übertragen damt es aus der Erbmasse raus ist?

Hallo!
Kurz zu meiner Familiensituation … Grundstück mit Haus, Vater, Mutter, 4 Kinder (2 Söhne und 2 Töchter). Auf dem Grundstück ist noch eine Hypothek und sonst gibt es auch noch einige Schulden.

Meine beiden Schwestern haben schon seid über 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern und wollen das auch nicht. Ursprüglich liefen Haus und Grundstück auf meine Mutter, irgendwann wurde alles auf meinen Vater überschrieben.
Mein Vater starb im Mai, er hatte kein Testament geschrieben.
Hätten meine Schwestern gewusst dass das Grundstück auf meinen Vater lief hätten Sie das Erbe vermutlich angenommen bzw sich auszahlen lassen wollen. Da sie dies nicht wussten und nur von den Schulden wussten stießen sie das Erbe aus.

Nun gehört Haus und Grundstück zu 50% meiner Mutter und zu jeweils 25% meinem Bruder und mir.

Sollte meine Mutter irgendwann sterben wird der Streit mit meinen Schwestern sicher richtig losgehen, meine Mutter möchte aber nicht das sie irgendwas bekommen. An dem Pflichtanteil werden wir nicht drum herum kommen, nun sollen Haus und Grundstück aus dem zukünftigen Erbe verschwinden. Sie möchte mir ihren Anteil schenken. Kann mir jemand sagen wie wir vorgenhen müssen? Außerdem habe ich im Internet gelesen das zwischen Schenkung und Tod 4 Jahre liegen müssen damit es aus der Erbmasse raus ist, auf einer anderen Seite las ich das es 10 Jahre sein müssen. Weiß das jemand genau?

Vielen Dank schon mal

Servus,

mit der Schenkung ist das Grundstück aus der Erbmasse raus, egal wann diese erfolgt. Die Miterben haben dann nur einen Anspruch auf einen wertmäßigen Ausgleich, nicht auf einen Anteil an dem Grundstück selbst.

Wenn das Grundstück vor dem Eintreten des Erbfalls an einen der Erben verschenkt worden ist, erwächst im Rahmen der Bestimmung dieses Anspruchs ein „Pflichtteilsergänzungsanspruch“, der im Lauf von zehn Jahren sukzessiv abgebaut wird, bis er zehn Jahre nach der Schenkung null ist.

Das hier:

ist viel, viel zu vage, um damit was anfangen zu können, ich denke jetzt nicht darüber nach, was damit vielleicht gemeint sein könnte.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich muss mich gerade mit dem Thema selbst beschaeftigen - es gelten die 10 Jahre ab Eintragung im Grundbuch) - für jedes Jahr, das zwischen diesem Datum und dem Todestag liegt werden 10 % des Schenkungswertes abgezogen.
Die Wertermittlung erfolgt einmal zum Tag der Übertragung und einmal zum Todestag - der günstigere Wert (für den oder die Beschenkten) wird dann genommen. Also, nach 10 Jahren ist die Schenkung Geschichte - so mein Wissenstand
Gruss
Czauderna

Hallo,
Ich meine auch, dass es gerade in Rechtssachen fahrlässig wäre, sich ausschließlich auf Aussagen in Foren zu verlassen von Usern, die sich unter einem Pseudonym zu Wort melden.
Anderseits, Foren wie dieses ergänzen „Tante Google“ in der Form, dass man als Ratsuchender auch sehr oft passende Antworten bekommt wenn man etwas wissen will. ich meine, es liegt oft daran wie Antworten gegeben werden und wenn sich User untereinander in die Haare bekommen weil jeder meint, er weiß es besser als der andere, dann leidet die Qualitaet eines Forums, meine Meinung , und noch etwas, wer Foren nicht traut, der liest und schreibt dort nicht.
Gruß
Czauderna