Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
ich stell mir grad vor, ein Bürger wird tot in seiner Wohnung aufgefunden. Es ist Winter, Anfang Januar. Zwecks Erbenermittlung wird die Wohnung amtlich verschlossen und versiegelt. Im Juni erlaube die Behörde dem Vermieter, diese zu betreten, zu beräumen und wieder vermietbar zu gestalten. Nun nehmen wir mal an, nach nur zwei Jahren Mietdauer sähe die Wohnung aus wie nach 20 Jahren, ohne Reinigung und Renovierung. Es wäre also eine Totalreinigung und -Renovierung notwendig, da alles klebt und stinkt. Auch Sachschäden an Türen, Heizkörpern … wären da, stellen wir uns mal so vor.
Nun fände der Vermieter Post vom Haftpflichtversicherer des Mieters und
informierte diesen vom Tode ihres Kunden. Diese schickt nun eine
Vertragsaufhebung zum Monatsende des Juli.
Der Vermieter fühlte sich glücklich, könnte eine Schadensanzeige bei der Versicherung machen, könne Schadenersatz erhalten
Jetzt unterstelle ich mal, die Versicherung will nicht zahlen, teilt telefonisch mit, dass kein versicherter Schaden anerkannt werden wird, da eine Schadensanzeige zeitnah durch den Versicherungsnehmer hätte erfolgen müssen, und dieser auch Angaben zum Schadenshergang machen müsste…
Schriftlich würde die Versicherung schreiben: „Für o.g. Schadenfall besteht kein Versicherungsschutz.“
Die Versicherung liefe doch aber noch bis zum kommenden Monatsende…
Erben, die sich zum Erbe bekennen, gibt es nicht. Nehmen wir mal so an.
Weiss jemand, wie und ob so einem Vermieter geholfen werden könnte ???
Freundliche Grüße
Fred