Wann endet ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Hallo,

Ich habe einen Arbeitsvertrag, der zunächst auf ein Jahr befristet wurde , und der dann eventuell automatisch in einen unbefristeten übergehen sollte. Jetzt erfahre ich heute telefonisch von meinem Vorgesetzten, dass dieser Vertrag nicht verlängert werden soll. Mein Vertrag endet nach Ansicht meines Arbeitgebers am 18. September 2018.

Aber ich habe noch 17 Tage Urlaub. Dieser Urlaub würde über das Kündigungsdatum hinaus gehen . deshalb meine Frage

Hat der Arbeitgeber versäumt mich zu kündigen? Hat sich mein Vertrag nicht aufgrund des nicht genommenen Urlaubsanspruches schon automatisch in einen unbefristeten verlängert?

Zur Info, mein Arbeitgeber ist ein Unternehmen mit ca 400 Mitarbeitern in Deutschland.

Vielen Dank für eure Antworten .
Guido

Kannst Du an dieser Stelle hier bitte nochmal konkreter werden?

Der Arbeitgeber hat nicht versäumt zu kündigen, da der Arbeitsvertrag befristet geschlossen wurde und dort ein Enddatum steht. Schade dass der Arbeitgeber nicht vorher Bescheid gesagt hat, dass der Vertrag doch nicht verlängert wird, aber ich denke solange eine Umwandlung in einen unbefristeten nicht schriftlich festgehalten wurde, besteht darauf nicht wirklich ein Anspruch, wie ich das sehe.
Zum Thema Urlaub: An erster Stelle steht die Gewährung von Freizeit, geht dies wie in Ihrem Fall jedoch nicht, kann Urlaub auch ausgezahlt werden. In einen unbefristeten Vertrag hat der befristete sich durch den ausstehenden Urlaub nicht verwandelt.

Hallo,

ich kenne das aus unserem Unternehmen (der TVöD wird angewandt) so, dass mindestens 3 Monate vor Ende der Befristung der Vorgesetzte mit dem AN ein Gespräch über die berufliche Zukunft führt. In diesem Gespräch wird dann entweder eine Entfristung signalisiert oder der AN weiss, dass er sich nach einer neuen Arbeitsstelle umschauen muss.
Wenn das nicht geschehen ist, ist das schlechter Unternehmensstil. Was hat dich gehindert, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen? Und ein Urlaubsanspruch über die Befristung hinaus führt auf keinen Fall zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag

Gruss,

Gabi

das ist ja auch sinnvoll, weil man sich ja drei Monate vor Ablauf eh beim Arbeitsamt (jaja, ich weiss…) melden muss :wink: Nur wir wissen nicht, was der Fragesteller mit

meint, darum müssten wir da vermutlich den Wortlaut kennen, um ihm helfen zu können, denn der Urlaubsanspruch wird ihn wohl nicht retten :wink: