Wann erfogt Schufaeintrag?

Hallo zusammen,

in einer Diskussionsrunde wurde folgender hypothetischer Fall erörtert, zu dem es unterschiedliche Meinungen gab.
Angenommen, jemand hat eine Zahnarztrechnung erhalten und soll 1000 Euro selbst bezahlen, obwohl der Zahnarzt von dem Patienten vor der Behandlung ein Schreiben erhalten hat, nur die Maßnahmen und Materialien zu verwenden, die auch von der Versicherung bezahlt werden.
Wenn man nun die Bezahlung verweigert und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen möchte, erhält man dann einen Schufaeintrag?
LG
Malu

Wenn man nun die Bezahlung verweigert und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen möchte, erhält man dann einen Schufaeintrag?

Ein Schufaeintrag ist kein Automatismus, der Arzt selber wird wohl kaum Mitglied bei der Schufa sein, also auch keine Einträge vornehmen können.

Ob derjenige, der das Mahnverfahren durchführt (Abrechnugsstelle, Rechtsanwalt, Inkassobüro), einen schufaeintrag vornehmen läßt kann naturgemäß kein Außenstehender beurteilen.

Hat Versicherung Kostenübernahme HKP erklärt?

Angenommen, jemand hat eine Zahnarztrechnung erhalten und soll :1000 Euro selbst bezahlen, obwohl der Zahnarzt von dem Patienten vor der Behandlung ein Schreiben erhalten hat, nur die Maßnahmen und Materialien zu verwenden, die auch von der Versicherung bezahlt werden.

Das Schreiben ist für die Papiertonne: Der Zahnarzt kann nicht wissen, welche Behandlungen die Versicherung bezahlt…

!!Anders wäre die Sachlage nur dann, wenn die Versicherung vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan erhäten hätte, und die Kostenübernahme erklärt hätte.!!

Wenn dann der Zahnarzt medizinisch unbegründet mehr als im HKP machen/berechnen würde, könnte eine rechtliche Klärung sinnvoll sein.

Wenn man nun die Bezahlung verweigert und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen möchte, erhält man dann einen Schufaeintrag?

Nur Schufa- Mitglieder können Schufa- Einträge machen.

Nur wenn der Patient vor Gericht rechtskräftig unterliegen würde, und dann immer noch nicht zahlen würde, wäre ein Schufa- Eintrag denkbar.

Malu

Erdbeerzunge

Hallo Erdbeerzunge,

ich glaube kaum, dass man vor jeder Behandlung ( lediglich Füllungen ) eine Kostenübernahme der Krankenversicherung einholen muss. Der Zahnarzt weiss sehr wohl, was die privaten Versicherungen normal bezahlen.Er hat ja nicht nur einen Privatpatienten und kennt von daher die Probleme der Patienten, die ihn darüber informieren, welche Art der Füllungen die Versicherungen bezahlen. Ich habe zum Beispiel noch nie einen Kostenvoranschlag von einem Zahnarzt vor der Behandlung einholen müssen, wurde jedoch von meinem Zahnarzt vor der Behandlung mit Goldfüllungen darauf hingewiesen, dass die Versicherung das nicht in voller Höhe bezahlen wird.Es war dann mein Problem, mich vorher darüber zu informieren, wieviel ich draufzahlen muss, wenn ich mich dafür entscheide. Es ist auf jeden Fall Pflicht des Arztes, den Patienten darüber aufzuklären, dass das, was er vorschlägt,für den Patienten mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Im übrigen ist es ja bei den Zahnärzten so, dass sie ohne Vereinbarung bis zu dem 3,5 fachen Satz bei Privatpatienten abrechnen können. Aber auch diesen Satz bezahlen inzwischen die Privatversicherungen - auch mit Begründung des Zahnarztes -nicht mehr ohne weiteres für bestimmte Behandlungen, da diese Dienstleistungen bereits in anderen Abrechnungsziffern enthalten sind. Im Augenblick hört man in dieser Hinsicht von den Patienten der Zahnärzte unglaubliche Stories.
LG
Malu