Wann fällt Softdart Spielzeug in Deutschland unter das Waffenrecht?

Durch den Austausch einer kaputten Feder hat eine Nerf deutlich mehr Leistung als vorher ist das ein waffenrechtlicher Verstoß? Was ist wenn ich mir so ein Ding selber bastel ?

…und wenn wir schon dabei sind, wo ist die Grenze zur „Anscheinswaffe“

Drei Fragen, drei gleiche Antworten: Kommt drauf an…

Du kannst hoffentlich nachvollziehen das deine Antwort für mich eher unbefriedigend ist :rofl: , denn so weit war ich auch schon…

Solange die „Geschosse“ eine elastische Spitze haben und die maximale Energie unter 0,16 J/cm² liegt (Ziffer 1.2.3 Anlage 1 Waffengesetz), handelt es sich weder um eine Schusswaffe noch um einen gleichgestellten Gegenstand.

1 Like

Hier: https://blasted.de/threads/gemoddete-nerfs-anscheinswaffen.121/ findest Du eine meiner Meinung nach ganz gute Darstellung vom Forumsmitglied Gottesliebling. Und um @Brian_Basco in Schutz zu nehmen: Es kommt wirklich drauf an! Bei der stärkeren Feder kannst Du ggf. die zulässigen 0,5 J überschreiten, und bekommst Probleme. Bei der Anscheinswaffe kommt es schlicht und ergreifend auf den Einzelfall an, was genau für ein Modell Du nutzt, inweit dies klar als Spielzeug erkennbar ist, oder ob Du das quietschbunte Ding umlackiert und ggf. auch in der äußeren Form verändert hast.

Kleiner Tipp für ein längeres Leben: Es nützt nichts, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Ding nicht unter das Waffengesetzt gefallen ist, sich aber ein Polizeibeamter trotzdem von dem Ding bedroht gefühlt und Dich aus dem Verkehr gezogen hat.

5 Like

Solange man unter den entsprechenden Grenzwerten bleibt nein.

Selbe Antwort: Man bleibe unter den Grenzwerten und halte die rechtlichen Vorgaben ein dann ist alles gut.

Naja, wenn es eben aussehen könnte wie eine echte Waffe dann sollte man das lassen.

2 Like