Hallo,
Person A hatte einen unverschuldeten Autounfall. Als Folge musste 6 Tage später ein Notkaiserschnitt in der 34. SSW erfolgen, da sich die Plazenta aufgrund eines Hämatoms
gelöst hatte.
Person A hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Die Gegenversicherung hat die Unfallschuld anerkannt und die Kosten für das Auto (Totalschaden) übernommen.
Die Anwaltskanzlei fordert für Person A Schmerzensgeld und hat zahlreiche medizinische Berichte eingereicht (Entbindungsbericht, Bericht des behandelnden Frauenarztes, Bericht des Hausarztes vom Unfalltag…)
Die Gegenversicherung erkennt die Plazentalösung als Unfallschaden NICHT an.
Die zuerst tätige Anwältin der Kanzlei ist zwischenzeitlich aus der Kanzlei ausgeschieden und der Vorgang wurde von einem anderen Anwalt übernommen.
Die Anwältin forderte von der Versichung einen Gutachter zu stellen.Die Versicherung weigert sich Gutachter zu stellen.
Der neue Anwalt behauptet, Person A hat keine Beweise und muss selber ein Gutachten erstellen lassen.
Person A versucht Gutachten erstellen zu lassen, aber das entbindende Krankenhaus weigert sich, da diese keine Gutachten für private Personen erstellen. Weiterhin behauptet der behandelnde Arzt, dass dieses Gutachten von der Gegenversicherung gefordert werden muss.
Weitere Ärzte, die zu Gutachten berechtigt sind, lehnen die Erstellung des Gutachtens ab, mit der Begründung, dieses müsse durch das entbindende Krankenhaus erstellt werden.
Was soll Person A nun tun?
Wann fordert ein Gericht selber ein Gutachten an?
Darf der Anwalt die Klageeinreichung verweigern, wenn Person A die Klage wünscht?