Hallo, ich habe am 18.4. eine Arbeit aufgenommen, bis dahin ALG2 erhalten. Am 29.4. habe ich den Lohn erhalten, normalerweise zahlt die Firma am 1. des Folgemonats. Ich muß also mit diesem Geld den Monat Mai überbrücken bis zur nächsten Lohnzahlung. Jetzt fordert das Amt das Geld für April von mir zurück. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Doch, aber nicht alles. Also von 01.04 bis zum 17.04 hast du recht auf ALG-2 und ab dem 18.04 nicht mehr.
die fordern alles zurück, haben meinen Einspruch bereits abgelehnt.
Das dürften Sie eigentlich nicht. Ihnen ist aber klar Das AGL-2 im Voraus gezahlt wird. Sind Sie sicher, das das Jobcenter das Geld von April zurück fordert und nicht von Mai? Wann wusste das Jobcenter das Sie ab 18.04 wieder Arbeiten ?
die letzte Zahlung vom Amt habe ich am 30.3. erhalten (Zahlung für April). Am 16.4. , nach Erhalt meines Arbeitsvertrages, habe ich mich beim Amt per 01.05. abgemeldet
Wie passt das denn mit „habe am 18.4. eine Arbeitsstelle angetreten“ zusammen ?
Du wolltest also für den ganzen April ALG haben, plus Lohn für 1/2 Monat ?
Erst zum Mai sollte kein ALG mehr fließen ?
Wundert mich jetzt nicht, dass man Geld zurückfordert. Wie viel auch immer.
Nein denke ich nicht, dass er das wollte. der Fragesteller hatte einfach ein Job mitten in Monat gefunden. und jetzt will das Jobcenter alles zurück. Nach meine Überzeugung zu unrecht.
Davon unabhängig, hat er Trotzdem Anspruch auf AGL-2 von 01.04 bis zum 17.04. Das Jobcenter darf nicht alles zurück fordern. nur der teil ab 18.04
@belcanto357 Ich würde gegen dem Abgelebten Einspruch Beschwerde einlegen.