Wann gilt ein Dokument an eine Behörde als zugestellt

Allgemeine Frage: Wann gilt ein beliebiges Dokument an eine Behörde (z.B. Antrag auf Wohngeld) als zugestellt:

  1. Der Zeitpunkt, wann das Dokument in den Briefkasten der Behörde geworfen wurde oder 2. Der Zeitpunkt, wann das Dokument von der Behörde aus dem Briejkasten genommen und mit einen Eingangsstempel versehen wurde.
    Folgendes Problem: Beim Sozialrathaus unserer Stadt wird der Hausbriefkasten nur ein mal wöchemdlich (immer samstags) geleert.
    Wenn jetzt, wie in meinem Fall, mein Antrag montags in den Brieftasten geworden, der Briefkasten aber erst samstags geleert wird, kommt es unter Umständen zu einem Terminverzug, den ich nicht zu verantworten habe. Ich kann aber nicht nachweisen, daß ich den Brief am Samstag in den Vriefkasten geworden habe.
    Der Brief kann coronabedingt nicht persönliche abgegeben werden.

Hallo,

Das ist sicher? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Behörde ihren Briefkasten von Montag bis Freitag nicht leert, dafür aber einmalig am Samstag.
Nebenbei gefragt: Welche Menge Papier kommt in einer Woche beim Sozalrathaus zusammen?
Wenn Du die einmalige Leerung am Samstag beweisen kannst, dann könntest Du auf der sicheren Seite sein.

Gruss
Jörg Zabel

Ein Brief ist zugestellt, wenn er den Einflussbereich des Empfängers erreicht hat.
Das ist mit dem Einwurf in den dafür vorgesehenen Briefkasten passiert.

Da, wo es häufig auf Fristen ankommt, sind spezielle Briefkästen installiert, bei den eine Klappe um Mitternacht umklappt und so zweifelsfrei den Zugangszeitpunkt dokumentiert.

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Danke für die umgehende Antwort.
Meine Bekannte hat den Brief in den Briefkasten des Sozialrathaus geworfen, andere Briefkästen gibt es nicht. Meine Bekannte kann den Briefeinwurf auch nicht beweisen.

Hallo, diese Auskunft bekam meine Bekannte vom zuständigen Sacbearbeiter.

Dann sollte es doch kein Problem sein wenn der Sachbearbeiter die Fristen ebenso großzügig auslegt.
Ansonsten gehört der Abteilung mal gehörig in den Hintern getreten, auf dem Dienstweg natürlich.

Ich kann mir nicht vorstellen dass sie alles ins Homeoffice verlagert haben und nur einmal pro Woche ins Amt fahren um die Post abzuholen.

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Hallo,
ich kann mich erinnern, dass wir (Behörde) auch einen Hausbriefkasten hatten, der aber täglich geleert wurde. Speziell am Montag bzw. ersten Arbeitstag der Woche wurde die Post gesichtet und wenn es sich um Terminangelegenheiten handelten, bei denen der Freitag für den Eingang entscheidend waren, dann kam da auch der Eingangsstempel vom Freitag drauf. Das war nicht nur kundenfreundlich, sondern ersparte auch beiden Seiten eine Menge Ärger, kam aber vielleicht im Jahr zwei oder dreimal nur vor.
Gruss
Czauderna

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Zumindest an Gerichten. Bei den Finanzämtern kriegt man in der Regel bis morgens irgendwann zwischen sieben und acht Uhr noch den Eingangsstempel vom Vortag.

Schöne Grüße

MM

Klär das mal ab, ob das überhaupt stimmt.
der wichtiges und am meisten frequentierte Briefkasten einer Behörde soll nur wöchentlich, noch dazu am arbeitsfreien Samstag geleert werden ?

Was ist denn jetzt eigentlich Dein „großes“ Problem ? Bekommst Du/deine Bekannte nun das Wohngeld erst eine Woche später bzw. es entgeht Dir eine Woche Anspruch ?

beschwer Dich doch, verweise darauf dass am Kasten kein Hinweis steht das der nur wöchentlich am Samstag geleert wird. Das wäre so ungewöhnlich, dass man die Bürger darauf hinweisen muss. Da müsste dann ein Hinweis stehen, wo man Eilsachen abgeben kann.

Übrigens, die normale Post wäre sicher am nächsten Tag angekommen und wenn man „Einwurf-Einschreiben“ gewählt hätte, dann auch mit Nachweis ab wann Brief als zugestellt gilt.

MfG
duck313

Hallo duck313,
als meine Bekannte den Antrag auf Wohngeld abgegeben hat sagte der Sachbearbeiter vom Sozialrathaus zu meiner Bekannten, daß der Briefkasten nur ein mal wöchendlich geleert werden würde.
Bei Abgabe des Antrag auf Wohngeld hatte meine Bekannte die Mietbescheinigung vom Wohnungseigentümer noch nicht zurück bekommen. Daher hat sie den Antrag ohne die fehlende Mietbescheinigung mit dem Hinweis, daß die fehlende Mietbescheinigung sofort nach Erhalt nachgereicht wird, abgegeben.

Gruß

Es ist also kein Termin und keine Frist versäumt, der Antrag ist fristgerecht gestellt worden, aber bevor er mit vollständigen Unterlagen vorliegt, wird er sicherlich nicht bearbeitet werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

wenige Tage nach Abgabe des Antrags auf Wohngeld bekam meine Bekannte die fehlende Mietbescheinigung vom Wohnungseigentümer zurück, sie hat diese auch umgehend in den Briefkasten vom Sozialrathaus gesteckt.

Gruß hsc

Schön für sie.

Und wo ist jetzt die Schwierigkeit? Gibt es irgendeinen Bescheid, der zu Ungunsten des Antragstellers auf einen falschen Zeitpunkt des Posteingangs Bezug nimmt?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Aprilfrisch,

meine Bekannte wartet noch auf den Bescheid,
Der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin hat aber (telefonisch) verlauten lassen, daß dann, wenn Fristen versäumt werden, der Antrag mit allen beigefügten Unterlagen geschrettert werden.

Gruß
hsc

Es gibt also bisher keinerlei Anzeichen dafür, dass die Posteingangsstempel beim Sozialrathaus willkürlich nach den seltenen Leerungen (wie auch immer genau diese vor sich gehen mögen und was auch immer es mit diesem seltsamen Gebrauch auf sich haben mag) gesetzt werden.

Hat dieser Mitarbeiter (Sachbearbeiter ist er ganz sicherlich nicht) denn im Lauf seiner beruflichen Karriere irgendwann mal eine oder gar zwei Laufbahnprüfungen unfallfrei hinter sich gebracht?

Klingt nicht sehr danach.

Ruf ihn / sie doch nochmal an und lass Dir diese Aussage schriftlich (ich meine nicht per E-Mail) geben und dabei gerne auch gleich bestätigen, dass der Briefkasten wöchentlich ein Mal geleert wird und die eingehende Post dann jeweils den Eingangsstempel des Tags der Leerung erhält.

Zusammen mit dem jetzt von Dir zitierten Salbader reicht das für deutlich mehr als eine (frucht- und folgenlose) Dienstaufsichtsbeschwerde. Das hier:

kann allerdings noch eine ganze Weile gehen - es gibt keine Verpflichtung für die Behörde, eingegangene Anträge innerhalb einer bestimmten Zeit zu bearbeiten. In der Rechtsprechung ist als Frist, nach der eine Untätigkeitsklage angenommen wird, ein Zeitraum von sechs Monaten entwickelt worden.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Aprilfrisch,

danke für die Antwort, ich werde meine Bekannte die Info weitergeben.
Noch eine Frage: Ab welchen Zeitpunkt wird Wohngeld bezahlt:
Ab dem Datum an dem der Antrag abgegeben wurde,
ab dem Datum an dem der Antrag mit dem Eingangsstempel versehen wurde oder ab dem Datum der Bewilligung?

Wie errechnet sich der Betrag, der als Wohngeld bezahlt wird?

Danke und Gruß
hsc

Servus,

der Bewilligungszeitraum steht in § 25 Abs 2 WoGG.

Die Höhe des Wohngeldes steht iin § 19 WoGG.

Die Anlage 2 zum WoGG ist das hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/anlage_2.html
Die Anlage 3 zum WoGG ist das hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/anlage_3.html

Schöne Grüße

MM