Allgemeine Frage: Wann gilt ein beliebiges Dokument an eine Behörde (z.B. Antrag auf Wohngeld) als zugestellt:
- Der Zeitpunkt, wann das Dokument in den Briefkasten der Behörde geworfen wurde oder 2. Der Zeitpunkt, wann das Dokument von der Behörde aus dem Briejkasten genommen und mit einen Eingangsstempel versehen wurde.
Folgendes Problem: Beim Sozialrathaus unserer Stadt wird der Hausbriefkasten nur ein mal wöchemdlich (immer samstags) geleert.
Wenn jetzt, wie in meinem Fall, mein Antrag montags in den Brieftasten geworden, der Briefkasten aber erst samstags geleert wird, kommt es unter Umständen zu einem Terminverzug, den ich nicht zu verantworten habe. Ich kann aber nicht nachweisen, daß ich den Brief am Samstag in den Vriefkasten geworden habe.
Der Brief kann coronabedingt nicht persönliche abgegeben werden.