Wann haftet der Supermarkt?

Ich war heute mit meinem Geschwisterkinderwagen bei einem Discounter einkaufen, bezahlte, schiebe den Kinderwagen weiter, bleibe kurz vor der Tür stehen, so dass ich aber nicht im Weg stehe, und lade meinen Einkauf ins Netz unten. Als ich meine Geldbörse wieder einpacken möchte, merke ich, dass ein sehr betrunkener Mann (denke es war ein Obdachloser) sehr nah an meinen Wagen gekommen ist. Gott sei dank hatte ich das Regenverdeck noch drauf, weil er auf einmal auf mein Baby raufkippt. Das Regenverdeck hat es etwas verhindert, dass er direkt auf der Kleinen drauf landet. Ich hab ihn „auffangen“ wollen, aber der wog so ungefähr das doppelte wie ich, so habe ich es nur hinbekommen ihn runter zu schubsen. Dann ist der wie ein nasser Sack auf dem Boden gelandet.
Ich hab total gezittert, mich macht es immer noch fertig…mich hat dann so eine andere Kundin beruhigt, und gemeint, sie hätte es genauso gemacht, ich muss ja mein Baby schützen.
Aber den Sicherheitsmann und die Kassierer, die das alle sehr deutlich mitbekommen haben, hat es nicht gejuckt. Eine Kassiererin hatte wohl so sehr gestarrt, dass die Kundin, die mir beistand ihr zurief, ich hätte doch keine Wahl gehabt, ich hätte schließlich 2 Kinder im Kinderwagen, woraufhin die Kassiererin antworte, dass der Mann ja selber Schuld sei und nicht mehr ganz bei Sinnen war.
Nun habe ich festgestellt, dass Teile meiner Kinderwagens verbogen sind. Die zu ersetzen bleibt im zweisteligen bereich, aber kann ich da Ansprüche gegenüber dem Discounter stellen, oder hab ich einfach Pech, weil ich den Obdachlosen wohl kaum belangen kann. Wäre es nicht die Pflicht des Sicherheitsmannes gewesen, sich darum zu kümmern, bzw. den Mann im Auge zu behalten?

Ich werde mich so oder so beschweren, ich möchte nur wissen, wie es rechtlich aussieht.
Danke

hallo syria,
der supermarkt ist für diesen vorfall nicht verantwortlich. die kassiererin hat mit der aussage recht, dass der mann selbst verantwortlich sei. auch wenn dieser verletzt worden wäre, hätte man weder dich, noch eine der marktverkäuferinnen belangen können.

der richtige weg ist, diesen mann ausfindig zu machen und ihm die kosten der kinderwagenreparatur zu präsentieren.
wenn er keine haftpflicht hat, soll er den gegenwert als arbeitsleistung erbringen.

die aufgabe des sicherheitsmannes ist es, das kaufhaus vor schaden zu bewahren. eine beschwerde gegenüber dem markt bringt nur unnötigen ärger.
viele grüße

Liebe Syria,

ich denke nicht, dass den Supermarkt-Betreiber hier eine Mitschuld trifft. Grundsätzlich muss der Verursacher eines Schadens auch dafür haften, dafür gibt es die private Haftpflichtversicherung.
Sie sollten sich also an die Versicherung des Verursachers wenden. Wenn er keine PHV hat, müsste er Ihnen den Schaden privat ersetzen. Kann er das nicht, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Für solche Fälle bieten einige Haftpflichtversicherer eine sog. Regressausfallversicherung an. Hier sind die Versicherungssummen aber äußerst gering und die Prämie im Verhältnis dazu viel zu hoch. Außerdem gibt es solche Fälle in der Praxis äußerst selten, so dass sich so ein Vertrag i.d.R. für den Versicherten nicht lohnt.

Hallo Syria,

inwieweit dem Supermarkt ein Verschulden angelastet werden kann, kann ich nicht wirklich beurteilen - die moralische Wertung mal ausgenommen - denn darauf kommt es bei der Haftung an. Hoffnung mache ich dir nicht, aber ein Versuch ist es auf jeden Fall mal wert. Viel Erfolg und trotzdem schöne Festtage.
Ich hätte es im Übrigen auch so gemacht wie du.

LG Angelika

Es haftet immer der Verursacher des Schadens, also der betrunkene Mann. Der Supermarkt ist dort ganz sicher nicht haftbar zu machen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Nein, das nennt man allgemeines Lebensrisiko, auch Pech genannt. Der Obdachlose ist aufgrund Mittellosigkeit praktisch nicht zu belangen. Der Supermarkt ist hierfür nicht haftbar zu machen.

Gruß