Ich war heute mit meinem Geschwisterkinderwagen bei einem Discounter einkaufen, bezahlte, schiebe den Kinderwagen weiter, bleibe kurz vor der Tür stehen, so dass ich aber nicht im Weg stehe, und lade meinen Einkauf ins Netz unten. Als ich meine Geldbörse wieder einpacken möchte, merke ich, dass ein sehr betrunkener Mann (denke es war ein Obdachloser) sehr nah an meinen Wagen gekommen ist. Gott sei dank hatte ich das Regenverdeck noch drauf, weil er auf einmal auf mein Baby raufkippt. Das Regenverdeck hat es etwas verhindert, dass er direkt auf der Kleinen drauf landet. Ich hab ihn „auffangen“ wollen, aber der wog so ungefähr das doppelte wie ich, so habe ich es nur hinbekommen ihn runter zu schubsen. Dann ist der wie ein nasser Sack auf dem Boden gelandet.
Ich hab total gezittert, mich macht es immer noch fertig…mich hat dann so eine andere Kundin beruhigt, und gemeint, sie hätte es genauso gemacht, ich muss ja mein Baby schützen.
Aber den Sicherheitsmann und die Kassierer, die das alle sehr deutlich mitbekommen haben, hat es nicht gejuckt. Eine Kassiererin hatte wohl so sehr gestarrt, dass die Kundin, die mir beistand ihr zurief, ich hätte doch keine Wahl gehabt, ich hätte schließlich 2 Kinder im Kinderwagen, woraufhin die Kassiererin antworte, dass der Mann ja selber Schuld sei und nicht mehr ganz bei Sinnen war.
Nun habe ich festgestellt, dass Teile meiner Kinderwagens verbogen sind. Die zu ersetzen bleibt im zweisteligen bereich, aber kann ich da Ansprüche gegenüber dem Discounter stellen, oder hab ich einfach Pech, weil ich den Obdachlosen wohl kaum belangen kann. Wäre es nicht die Pflicht des Sicherheitsmannes gewesen, sich darum zu kümmern, bzw. den Mann im Auge zu behalten?
Ich werde mich so oder so beschweren, ich möchte nur wissen, wie es rechtlich aussieht.
Danke