Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage.
Beispiel:
In einem Zivilprozess, sagen wir mal, es ginge um eine Mietkündigung / Räumungsklage.
Der Vermieter - nennen wir ihn ab jetzt mal Kläger - reicht über seinen Anwalt bei Gericht ein Schriftstück ein, in dem er eine „Aussage“ macht, bzw. was behauptet, was der Beklagte (Mieter) gesagt haben soll.
Der Beklagte hat aber dieses nicht gesagt und der Kläger kann dieses auch nicht beweisen.
Wenn nun der Kläger, was behauptet und dieses auch schriftlich bei Gericht einreicht, handelt es sich dann um eine strafbare Handlung wie zum Beispiel uneidliche Falschaussage oder schlicht um Verleumdung bzw. übler Nachrede?
Ich danke schon heute für die Antworten
Gruß
Daniel