Hallo Manuela,
die Sache mit zwei unterschiedlichen Haupttagen für das Opferfest in Deutschland ist natürlich nicht ganz sauber, mit einem zugedrückten Auge (die Sunna ist nicht der Koran, hätte heutzutage mit dem Islam nichts mehr zu tun → Sure 24,63) könnte man aber Muslimen einen Tag als Feiertag zugestehen, in DE (auch nach der Osterweiterung) wäre es dieses Jahr nur der 24. September
Der Umstand, dass es in DE nationale Minderheiten gibt, die darüber hinaus der Auffassung sind, auch hierzulande das Opferfest genau an dem Tag (23. September) beginnen lassen zu müssen, wie es in ihrer Heimat (von ihrer Verwandtschaft dort) gefeiert wird, sollte weitestgehend respektiert werden (KSZE-Schlussakte), sofern diesem nicht tatsächlich zwingende Gründe entgegenstünden; mögliche Gründe für solche Fälle wären nach AEMR Art. 29 Abs. 2
„Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“
Eventuell wird sich die unvollständige Klasse über mehr als einen Tag erstrecken müssen?
Gern geschehen und schönen Unterricht!
Semsi