Wann ist dieses Jahr der Haupttag des Opferfests?

Hallo ihr Lieben,
ich arbeite als Lehrerin und weiß, dass einige meiner Schüler aufgrund des Opferfestes einen Tag von der Schule befreit werden. Jetzt habe ich aber Entschuldigungen für sowohl den Mi als auch den Do (23./24.9.) erhalten. Ich weiß dass das Fest insgsamt über vier Tage geht aber gibt es einen „Haupttag“?. Gibt es vielleicht Eltern unter euch, die ihre Kinder befreien lassen und wenn ja für welchen Tag?

Liebe Grüße und danke im Vorraus,
Manuela

Danke Franzi,
wenigstens eine hat die Intention meiner Frage verstanden (nein zwei)
Es geht mir doch gar nicht um eine RECHTSVERBINDLICHE Auskunft. Ich bin jederzeit bereit, SuS vom Unterricht zu befreien. Mir ging es einfach darum, dass ich mich im Islam nicht sehr gut auskenne und gerne versthen würde wie es jetzt abläuft. Die SuS die einen Antrag stellen werden ohne weitere Nachfragen beurlaubt. Ich wollte mich (bzgl Tests etc., danke Franzi!) nur darauf einstellen können. Ich habe die Frage nicht gestellt, um mir sagen zu lassen, wie schlecht ich informiert bin. Wenn man nicht helfen möchte, vielleicht einfach nich antworten!
VG,
Manuela

Hi,

alles das weiß die UP. Sie hat auch die Anmerkung unter dem, Kapitel „Opferfest-Termine“ gekannt, denn wie wir hier lesen, will sie wissen, ob es nun einer oder beide Tage sind.

Für alle Lehrer in D ist es jetzt Schuljahresanfang, mehr oder weniger direkt, und wir sind mit der Planung der Schulaufgaben beschäftigt. In Bundesländern, in denen das Schuljahr schon in der dritten Woche ist, wären um den 24. September herum die ersten Extemporalen oder Kurzarbeiten fällig. Und ja, wir planen derart langfristig, und ja, manchmal hat man das gleiche Fach in der gleichen Klasse an aufeinanderfolgenden Tagen, und dann erst wieder in der folgenden Woche, und ja, eine Woche macht einen Unterschied.

Liebe Grüße,
die Franzi

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Seh ich genauso Metapher. Wenn man nicht helfen möchte, am besten gar nicht schreiben. Jeder der im SchulALLTAG tätig ist, weiß, dass rechtliche Vorgaben und Realität oft meilenweit auseinanderliegen, ob es den werten Herren recht ist oder nicht. Willkommen im Leben außerhalb von Paragraphen und offiziellen Dienstwegen.

Hallo Manuela,

die Sache mit zwei unterschiedlichen Haupttagen für das Opferfest in Deutschland ist natürlich nicht ganz sauber, mit einem zugedrückten Auge (die Sunna ist nicht der Koran, hätte heutzutage mit dem Islam nichts mehr zu tun → Sure 24,63) könnte man aber Muslimen einen Tag als Feiertag zugestehen, in DE (auch nach der Osterweiterung) wäre es dieses Jahr nur der 24. September

Der Umstand, dass es in DE nationale Minderheiten gibt, die darüber hinaus der Auffassung sind, auch hierzulande das Opferfest genau an dem Tag (23. September) beginnen lassen zu müssen, wie es in ihrer Heimat (von ihrer Verwandtschaft dort) gefeiert wird, sollte weitestgehend respektiert werden (KSZE-Schlussakte), sofern diesem nicht tatsächlich zwingende Gründe entgegenstünden; mögliche Gründe für solche Fälle wären nach AEMR Art. 29 Abs. 2

„Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“

Eventuell wird sich die unvollständige Klasse über mehr als einen Tag erstrecken müssen?

Gern geschehen und schönen Unterricht!
Semsi

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Hallo,

dann solltest Du eigentlich die rechtlichen Regelungen zur Befreiung von Schülerinnen und Schülern islamischen Glaubens kennen. Falls nicht wäre eine Frage in Deiner Schule, beim Rektor oder im Kollegium, oder ans Ministerium als erstes naheliegend. Schon im wikipedia-Artikel steht dazu etwas und die Information dort weist auf eine amtliche Veröffentlichung in R-P hin.

Solche amtlichen Veröffentlichungen gibt es auch in anderen deutschen Ländern. Darüber hinaus verlautbaren auch die großen Islamverbände, in welchem Zeitraum sie die Festtage verbindlich gelegt haben. Aber die amtliche Bekanntmachung ist für eine Lehrerin das Maß der Dinge.

Beste Grüße

Oliver

Nein, das weiß sie offenbar nicht. Denn sonst hätte sie sich an ihre Schulleitung oder an das Ministerium ihres Bundeslandes gewendet. Nur dort kann man ihr rechtsverbindliche Auskunft geben. Oder sollen wir hier raten, in welchem Bundesland sie sich befindet und das entsprechende Amtsblatt mit der amtlichen Bekanntgabe heraussuchen? Das ist weltfremd. Viel einfacher und rechtssicher ist es, die Schulleitung oder das zuständige Ministerium zu fragen. Ein Anruf genügt. Das sollte jede/r Lehrer/in wissen.

Hallo Semi,
danke für Deine Antwort! Meinst Du damit, dass es sowohl der Mi als auch der Do sein kann der als erster Tag angesehen wird? Wie lange sie fehlen dürfen, darüber entscheide ich ja als „einfache Lehrerin“ nicht. Ich habe nur versucht herauszufinden, ob sich die „unvollständige Klasse“ über mehr als einen Tag erstreckt. Aber wie es scheint muss ich abwarten bis die Anträge zur Befreiung eintrudeln.
Danke trotzdem und einen schönen Abend noch,
Manuela

Im übrigen habe ich gerade erst diese Stelle angetreten und NEIN ich kenn noch nicht jede rechtliche Bestimmung zu jeder Religion die hier vertreten ist zumal ich an meiner letzten (und ersten) Schule kaum islamische SuS hatte und keine Klassenlehrerin war.

Hallo,

als „Haupttag“ des Opferfestes gilt dessen erster Tag. Die islamische Zeitrechnung richtet sich nach dem Mond, entsprechend dem sozialen/gesellschaftlichen Zugehörigkeitsgefühl der Muslime hier in Deutschland beginnen deren islamische Feste daher mit einem Tag Unterschied. Was spräche dagegen, ähnlich Ostern und Weihnachten, muslimische Schüler ggf. für diese vier Tage vom Unterricht zu befreien, für diesen Zeitraum geplante Klassenarbeiten aus eigener Initiative zu verschieben?

LG
Semsi