Hallo Leute,
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen weil ich auf einen Gehweg geparkt haben soll.
Dazu muss ich erklären.
Die Stellfläche auf der ich geparkt habe grenzt an einem Gehweg. Bis letztes Jahr war dieses eine Einfahrt auf einen Firmengelende. Diese Einfahrt hat die Firma geschlossen und die Pflastersteine bis zum Gehweg entfernt. Vom Gehweg her bis zur Straße sind es noch ca. 3m.Die Steine die dort für die Einfahrt gelegen hatten sind liegen geblieben. Auf diesen Bereich habe ich gestanden und hatte noch gut 50cm Abstand zum Gehweg.Meine Frage ist nun:Wann ist ein Gehweg ein Gehweg und muss dieser im Flächennutzungsplan oder Grundbuch der Stadt ausgezeichnet sein?Das Ordnungsamt behauptet das es ein Gehweg sei. Es ist aber mindestens seit den letzten 10 Jahren immer eine Einfahrt und jetzt der Rest davon gewesen.Es wurden keine Beschilderungen oder Hinweise angebracht. Der Streifen verläuft auch genau mit der davor angelegten Parkreihe.Wird es sich Lohnen hier gegen an zu gehen oder muss ich die Schikane des Ordnungsamtes hinnehmen?
Danke für jede Hilfe Herbert
Hallo,
denk nochmal zur Definition nach, denn gewoehnlich alle Einfahrten verlaufen ueber einen Gehweg. Mit Deinem Argument darf man vor jeder Garagen-EINFAHRT parken?
Gruss Helmut
Aber diese Einfahrt gibt es doch nicht mehr!