Hallo,
seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich der Bearbeitungsgebühr für Kredite, die als rechtswidrig entschieden wurde, gibt es viele unterschiedliche Meinungen, ab wann ein Kredit als verjährt gilt. Im Internet findet sich neben der Angabe „Verjährungsfrist 10 Jahre“ auch die Angabe, daß Ansprüche aus „älteren“ Verträge bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden müssen. Als Beispiel wird ein Vertrag aus 2004 genannt.
Weiß jemand, ob z.B. ein Vertrag eines Autokredits aus 2008 auch am 31.12.2014 verjährt war und keinerlei Ansprüche an die Erstattung der Bearbeitungsgebühren bestehen?
Gruß
Pauli