Wann ist Hupen erlaubt?

Hallo zusammen,

wann darf man im Straßenverkehr hupen?

Was ist z. B., wenn man den Vordermann an der Ampel durchs Hupen darauf aufmerksam machen möchte, dass grün ist? Ist dann das nett gemeinte Hupen erlaubt oder muss man sich das einfach gefallen lassen, wenn vor einem jemand schläft?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo!

Immer, wenn man sich fragt, was wohl im Straßenverkehr erlaubt ist, schaut man in die StVO, die rfegelt so einiges.

Zum Beispiel in §16 Abs. 1:

_Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
  2. wer sich oder Andere gefährdet sieht._

Das ist eine abschließende Aufzählung. Eine andere Frage ist, ob das Wachhupen auch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Behörden entscheiden nach Ermessen, ob sie das tun oder nicht. Bei einem Streifenwagen würde ich es aber einfach sein lassen.

Nummer 1. ist doch sowas von weltfremd, warum wird das nicht geändert?

Nummer 1. ist doch sowas von weltfremd, warum wird das nicht
geändert?

wozu? stört es dich? ist noch nicht genug verboten?

anyway: mach doch. gründe eine partei und lass dich wählen. oder mach eine eingabe an deinen bundestagsabgeordneten. was genau hindert dich? zu viel mühe?

dann mecker auch nicht.

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Wahrscheinlich schwebt ihm ein Deal vor: Tausche „Außerorts überholen“ gegen „Radfahrer zur Seite hupen“ und „Freunde grüßen“.

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Tut das not, mich so anzufahren?
Ok ok, ich fahr jetzt mit meinem Porsche nach Berlin, und immer wenn die Überholspur frei ist oder vor mir einer auch 300 fährt, dann mach ich permanent Hupe und Lichthupe. Und wenn ich auf der Landstraße einen Lkw überhole, dann tue ich eben dieses, sobald ich auf die Gegenfahrbahn ausschere.
Und selbstverständlich Radfahrer anhupen; die überholt man als Autofahrer doch auch, oder ist das was anderes? Steht doch alles so geschrieben.
Ich will ja nicht weitere Verbote, aber für mich sind das lebensfremde Empfehlungen, die da in der Verkehrsordnung stehen.
Und warum ich keine Partei für die Hupungsreform organisiere ist letztlich eine Thematik der Volkswirtschaft, nämlich „rational ignorance“ (David Friedmann „HIDDEN ORDER The Economics of Everyday Life“, NY 1996). Aber das ist ein weites Feld.

Tut das not, mich so anzufahren?

niemand hat dich angefahren. aber: du hättest in der tat besser nachdenken können, bevor du dein posting abgesetzt hast.

Ich will ja nicht weitere Verbote, aber für mich sind das
lebensfremde Empfehlungen, die da in der Verkehrsordnung
stehen.

wo steht denn da eine empfehlung?

sieht fast so aus, als gälte mein erster satz auch für dein zweites posting…

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Nummer 1. ist doch sowas von weltfremd, warum wird das nicht
geändert?

Es ist halt so, dass viele Vorschriften üblicherweise ignoriert werden und dieser Verstoß auch üblicherweise nie geahndet wird. Eine Gesetzesänderung erfolgt aber trotzdem nicht, eben weil Verstöße gegen diese Vorschrift nie geahndet werden.

Als ich noch im Rettungsdienst tätig war, hat es mich sehr geärgert, dass Fahrzeuge der Deutschen Bundespost (gab es damals noch) alle Straßen jederzeit befahren durften und überhall halten durften, wenn dies zum Zweck der Zustellung notwendig war.
Für Krankentransporte (also nicht dringliche Rettungsfahrten) gab und gibt es keine solche Ausnahme.

Wenn Oma Lisbeth also dreimal wöchentlich aus ihrer Wohnung mitten in der Fußgängerzone zur Dialyse gebracht werden muss, dann müsste ein KTW brav einen Parkplatz suchen und die gute Lisbeth quer durch die Fußgängerzone tragen, während der Postmann bequem bis vor die Haustür fahren darf.

Ich habe damals den Petitionsausschuss angeschrieben und dachte: Hey, bei einem so offensichtlichen Fehler dürfte das doch geändert werden. Aber Pustekuchen. Antwort war sinngemäß, dass die bestehenden Regeln ausreichend seien und kein Handlunsgbedarf bestehe.
Und klar:
Ein KTW fuhr damals wie heute jederzeit bei Bedarf in Fußgängerzonen ein, er hält nach wie vor auch in zweiter Reihe, ohne dass es ein Knöllchen geben würde. Aber WÜRDE es eins geben, dann sähe ich keine Möglichkeit, sich vor der Bezahlung zu drücken.

Mittlerweile, als Inhaber einer kleinen Firma, bin ich mit einer Flut von Regeln konfrontiert, die ich nicht anwenden kann. Entweder stelle ich einen Bürokratiebeauftragten ein (und gehe pleite), oder ich arbeite weiter nach bestem Wissen und Gewissen und ignorie die Regeln, von denen man weiß (oder annimmt), dass sie nicht kontrolliert werden.
Wenn aber jemand auf die Idee kommt, die von mir erstellte „partiell typgeprüfte Schaltgerätekombination“ (Sicherungskasten, Zählerschrank) zu bemängeln, weil das CE Kennzeichen nicht angebracht wurde bzw. weil der Nachweis der CE-Konformität nicht dokumentiert wurde, dann wäre ich „dran“.

So erstellt der Gesetzgeber munter weitere Vorschriften, die zu 99% nicht angewandt werden und die zu 99,9% nicht kontrolliert werden. Unsinn? Ja.

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Nummer 1. ist doch sowas von weltfremd, warum wird das nicht
geändert?

Es ist halt so, dass viele Vorschriften üblicherweise
ignoriert werden und dieser Verstoß auch üblicherweise nie
geahndet wird. Eine Gesetzesänderung erfolgt aber trotzdem
nicht, eben weil Verstöße gegen diese Vorschrift nie geahndet
werden.

ihn stört nicht ein verbot, sondern eine erlaubnis. wie stellst du dir einen verstoß dagegen vor?

Weise Worte.
„Gesetzeslyrik“ hat das mal einer gesagt. Daß nämlich zu komplexen Themen lebensfremde Gesetze und Regelungen von Politikern erlassen werden, die das Thema nicht verstanden haben.
Gut, das mag in vielen Bereichen unvermeidbar sein.

Aber haben die Abgeordneten und Bundesrichter mehrheitlich keine Vorstellung vom Straßenverkehr? Ich antworte mir selber: könnte sein.

Nummer 1. ist doch sowas von weltfremd, warum wird das nicht
geändert?

Ich stelle mir vor, dass das Hauptanliegen dieser Regelung darin besteht, die Innenstadt- oder Ortsbewohner vor unnötigem Lärm zu schützen.

„Schallzeichen darf NUR geben, …“ - das ist eigentlich keine Erlaubnis, sondern ein grundsätzliches Verbot mit zwei Ausnahmen.

Und gegen die Erlaubnis, nur bei Gefahr oder vor dem Überholen Hupen zu dürfen, kann man natürlich verstoßen.

Es ist halt nicht praktisch, wenn ich etwas recht Weltfremdes verbiete, aber etwas täglich gelebtes verbiete. Und wenn der erste Politiker an einer Ampel hupt, weil der Vordermann schläft, und dann ein Verwarnungsgeld bekommt, dann könnte sich das ändern.
Ich kann mir aber keinen Polizisten vorstellen, der so ein „Verstößchen“ tatsächlich ahnden wollte.

Im Übrigen besteht durch den Ampelschläfer die tatsächliche Gefahr, dass mein Eigentum geschmälert wird (Arbeitszeit, Kraftstoff). Ein kurzes Weck-Hupen erscheint mir das mildeste, angemessenste und wirksamste Mittel zur Abwehr dieser Gefahr zu sein.
(Eine sehr großzügige Auslegung des §16 OWiG, ich weiß…)

„Schallzeichen darf NUR geben, …“ - das ist eigentlich
keine Erlaubnis, sondern ein grundsätzliches Verbot mit zwei
Ausnahmen.

richtig. und hier ging es um die abschaffung der einen ausnahme. vom generellen abschaffen der regelung war nirgends die rede.

Und gegen die Erlaubnis, nur bei Gefahr oder vor dem Überholen
Hupen zu dürfen, kann man natürlich verstoßen.

ähm - kannst du mal ein beispiel geben, wie man gegen eine erlaubnis verstößt?

natürlich nicht. man würde gegen das verbot verstoßen. auch wenn du das hübsch in einem satz zu kombinieren versuchst.

schön, dass du dir das vorstellst. nur bezieht sich deine überlegung logischerweise auf das verbot und nicht auf die ausnahme davon, die in nummer 1 genannt und auf die hier bezug genommen wird.

schön, dass du dir das vorstellst. nur bezieht sich deine
überlegung logischerweise auf das verbot und nicht auf die
ausnahme davon, die in nummer 1 genannt und auf die hier bezug
genommen wird.

Das mag daran liegen, dass schon die Ausgangsfrage unklar formuliert war.

Ein möglicher Grund für die Ausnahme vom Verbot des Hupens außerorts lässt sich aber aus dem von mir Geschriebenes sehr leicht erschliessen: Wenn der Gesetzgeber mit diesem Verbot die Ortsbewohner vor Lärm schützen will, dann hat er ein ähnliches Verbot außerorts offenbar als nicht notwendig eingestuft.

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Es ist halt nicht praktisch, wenn ich etwas recht Weltfremdes
verbiete, aber etwas täglich gelebtes verbiete. Und wenn der
erste Politiker an einer Ampel hupt, weil der Vordermann
schläft, und dann ein Verwarnungsgeld bekommt, dann könnte
sich das ändern.
Ich kann mir aber keinen Polizisten vorstellen, der so ein
„Verstößchen“ tatsächlich ahnden wollte.

Im Übrigen besteht durch den Ampelschläfer die tatsächliche
Gefahr, dass mein Eigentum geschmälert wird (Arbeitszeit,
Kraftstoff). Ein kurzes Weck-Hupen erscheint mir das mildeste,
angemessenste und wirksamste Mittel zur Abwehr dieser Gefahr
zu sein.
(Eine sehr großzügige Auslegung des §16 OWiG, ich weiß…)

Wie sieht es mit Lichthupe aus?
Der betroffene wirs kurz geblendet und dritte werden nicht durch das Schallzeichen gestört!
Besonders bei ‚Ampeschläfer‘ hat sich das bei mir bewährt!

hi,

Wie sieht es mit Lichthupe aus?
Besonders bei ‚Ampeschläfer‘ hat sich das bei mir bewährt!

Warnblinklicht oder die Innenraumbeleuchtung wäre in dem Fall ebenso effektiv.

grüße
lipi

hi,

Hallo,

Wie sieht es mit Lichthupe aus?
Besonders bei ‚Ampeschläfer‘ hat sich das bei mir bewährt!

Warnblinklicht oder die Innenraumbeleuchtung wäre in dem Fall
ebenso effektiv.

Warum?
Ich verstehe nicht den Zusammehang zwischen dem vor einem stehendem mit dem Fernlicht zu blenden und deiner Aussage.

grüße
lipi

Grüße,

Philipp.

hi,

Ich verstehe nicht den Zusammehang zwischen dem vor einem
stehendem mit dem Fernlicht zu blenden und deiner Aussage.

Weil du bei einem ‚Ampelschläfer‘ hinter demjenigen stehst und die Scheinwerfer im Normalfall verdeckt sind.
Außer: Du kommst versetzt zum stehen, du hält auch im Stand einen beachtlichen Sicherheitsabstand, dein Vordermann hat eine Motorrad/Smart oder du hast außergewöhnlich hohe Scheinwerfer.

Nachts mag man es wahrnehmen, aber da bemerkt man auch eine umschaltende Ampel um einiges besser.

grüße
lipi

Hallo,

wenn ich hinter einem anderem Fahrzeug stehe, stehe ich immer zumindest leicht versetzt.
Anscheinend immer genug, dass es dem Vordermann auffällt, dass er fahren darf.
Ich habe kein besonders auffälliges Fahrzeug der unteren Mittelklasse und achte nicht auf einen allzu großen Abstand.

Nachts sind bei uns die Ampelns aus.
Wenn da ein Auto vor einer Ampel steht, sind andere Probleme im Spiel!

Leider gab es nicht die erhoffte Antwort!
Naja, vielleicht kommt die ja noch!

Gruß
Philipp.