Wann kann ein Arbeitsvertrag gekündigt werden ?

Hallo,

eine Frage zum Kündigungsrecht von Arbeitsverträgen.
Folgendes Bespiel:
Tarifvertraglich ist geregelt das ein Arbeitsvertrag mit 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann.
Im Arbeitsvertrag steht gleichzeitig, dass sich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer analog denen des Arbeitgebers verlängern.
Soweit so recht.
Frage:
Ein Arbeitnehmer ist 12 Jahre in dem Unternehmen (5 Monate Kündigungsfrist) und würde per heute kündigen. Wann greift die Kündigung ?
a. Zum 30.05.16 ?
(Da die 6 Wochen zum Quartalsende am 30.03. eingehalten sind und heute + 5 Monate der 12.05. wäre, also Ende des Kalendermonats 30.05.

b. Zum 30.06.16 ?
(da die 5 Monate erfüllt sind und in diesem Beispiel davon ausgegangen wird das nach den 5 Monaten das nächste Quartalsende erst greift)

Danke Euch für Eure Antworten.

Hallo,

Schau dir die Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag genau an, daraus ergibt sich ob immer zum Quartalsende gekündigt werden kann oder auch zum Monatsende.

Wenn es fünf Monate zum Monatsende sind wäre es ab heute zum 30.04.2016. Beim Quartelsende der 30.06.2016.

Sechs Wochen zum Monatsende 31.12.2015.

Bei den verlängerten Fristen spielen die sechs Wochen keine Rolle mehr.

Gibt es widersprüchliche Angaben im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag sollte gelten, was für dich günstiger ist.

Die Günstigerregelung beim Vorrang von Einzelvertrag vor Tarifvertrag ist aber so auszulegen, dass die längere Kündigungsfrist als günstiger gilt, auch wenn der Arbeitnehmer deswegen kotzen will, weil er schnell weg möchte…

echt? ohne ausnahme?

Nicht, was du subjektiv als für dich günstiger einschätzt, sondern was im Augenschein der Rechtsprechung als günstiger gilt. Und da gilt, dass eine Verlängerung der Kündigungsfrist (weil günstiger) zulässig ist, eine Verkürzung jedoch unzulässig.

Aber dir steht natürlich frei, über einen Auflösungsvertrag auszuscheiden.