Hallo,
eine Frage zum Kündigungsrecht von Arbeitsverträgen.
Folgendes Bespiel:
Tarifvertraglich ist geregelt das ein Arbeitsvertrag mit 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann.
Im Arbeitsvertrag steht gleichzeitig, dass sich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer analog denen des Arbeitgebers verlängern.
Soweit so recht.
Frage:
Ein Arbeitnehmer ist 12 Jahre in dem Unternehmen (5 Monate Kündigungsfrist) und würde per heute kündigen. Wann greift die Kündigung ?
a. Zum 30.05.16 ?
(Da die 6 Wochen zum Quartalsende am 30.03. eingehalten sind und heute + 5 Monate der 12.05. wäre, also Ende des Kalendermonats 30.05.
b. Zum 30.06.16 ?
(da die 5 Monate erfüllt sind und in diesem Beispiel davon ausgegangen wird das nach den 5 Monaten das nächste Quartalsende erst greift)
Danke Euch für Eure Antworten.