Wann kann ich Kündigen?

Hallo,

seit 2 Tagen führe ich ein Ferienjob durch und es gefällt mir nicht, mir wurde der Job falsch erklärt und es ist überhaupt nichts für mich. Der Ferienjob geht 4 Wochen lang. Im Vertrag steht Folgendes: Auch während der Befristung kann das Arbeitsverhältnis innerhalb einer Woche zum Wochenschluss gekündigt werden". Ich verstehe aber die Aussage zu ungenau, kann mir jemand helfen?

Das ist so zu verstehen, dass du an jedem beliebigen Tag zum Ablauf der gleichen Kalenderwoche kuendigen kannst. Gibst du deine schriftliche(!) Kuendigung also heute oder morgen ab (wenn das Buero samstags geoeffnet ist, geht auch noch uebermorgen), musst du noch den Rest dieser Woche arbeiten und bist dann ab der naechsten Woche raus. Welcher dann dein letzter Arbeitstag ist, haengt davon ab, an welchen Tagen du arbeiten musst.

Gibst du die Kuendigung erst in der naechsten Woche ab, musst du auch noch bis zum Ablauf der naechsten Woche dort arbeiten.

Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (keine e-Mail, kein WhatsApp, kein Fax u.s.w.). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.

Da es sich aber um einen Ferienjob handelt und du auch erst seit 2 Tagen dort arbeitest, sollte es eigentlich moeglich sein, mit dem Chef eine einvernehmliche Loesung zu finden, die es dir ermoeglicht, sofort aufzuhoeren. Welches Interesse koennte dein Arbeitgeber auch daran haben, dich noch ein paar Tage durchzuschleppen und zu bezahlen, wenn du absolut keinen Bock hast und somit sicher auch kaum Leistung bringen wirst? Geht aber nur, wenn der Arbeitgeber auch wirklich damit einverstanden ist.

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Dankeschön für die ausführliche Antwort.
Also wenn ich es richtig verstanden habe könnte ich meine Kündigung jetzt abgeben und müsste dann nächste Woche nicht mehr arbeiten? Ich habe eine 35h Woche von Montag bis Freitag

Du wirst Dich dann sicher mit dem Arbeitgeber darüber streiten müssen.

@DerCaveman hat beschrieben, was die Formulierung im Arbeitsvertrag bedeutet. Der Arbeitgeber hat aber etwas anderes damit beabsichtigt, als er sie in den Vertrag aufgenommen hat - seine Absicht war, zu schreiben:

Und wenn Du lieber ohne viel Hin und Her und im Zweifelsfall Arbeitsgericht aus der Nummer rauskommst, hältst Du diese Frist auch ein und kündigst morgen Freitag zum Ende der kommenden Woche. Und damit sich der Alte dann nicht auf die wörtliche Bedeutung des Satzes zurückziehen kann, am Montag hilfsweise gleich nochmal. Eine der beiden Kündigungen ist dann in jedem Fall wirksam.

Schöne Grüße

MM

So ist die Vereinbarung zur Kuendigungsfrist zu verstehen. Dort steht nichts von einer einwoechigen Frist, sondern lediglich, dass „innerhalb einer Woche“ zum Wochenschluss gekuendigt werden kann.

Wenn der Arbeitgeber damit eine einwoechige Kuendigungsfrist zum Wochenschluss gemeint haette, dann haette er es auch so schreiben muessen. Hat er aber nicht. Somit gilt genau das, was vereinbart wurde, naemlich dass du jederzeit zum Schluss der laufenden Woche kuendigen kannst.

Und was ist dann mit

gemeint?

Da steht aber nichts von einer einwoechigen Frist. Wenn der Arbeitgeber das eigentlich haette schreiben wollen, dann haette er es auch so schreiben muessen. So wird er sich aber kaum darauf berufen koennen, dass nicht das tatsaechlich Vereinbarte gelten soll, sondern das, was er eigentlich vereinbaren wollte, dann aber doch nicht vereinbart hat.

Das Arbeitsgericht kaeme ja auch nur dann ins Spiel, wenn der Arbeitgeber tatsaechlich auf einer (hier ja gar nicht vereinbarten) einwoechigen Frist bestehen und den Arbeitnehmer dann wegen Nichteinhaltung dieser Frist schadensersatzpflichtig machen will. Das wird hier aber kaum passieren. Aber selbst wenn, duerfte der Arbeitgeber damit allein schon aus den oben genannten Gruenden keinen Erfolg haben. Mal ganz abgesehen von den grundsaetzlichen Problemen bei einer solchen Klage.

Wörtlich ist gemeint, dass an jedem Tag der laufenden Woche zu deren Ende gekündigt werden kann - dass das Unsinn ist, ist unschwer daran zu erkennen, dass diese Formulierung eine längere Frist ausschließt, d.h. es könnte dann erst ab Montag zum Ende der kommenden Woche gekündigt werden.

Auch daran kann man sehen, dass der Arbeitgeber sich in der Formullierung vertan hat - er liest sie ständig auf Rechnungen („Zahlung innerhalb einer Woche …“) und hat sie unbedacht in den Vertrag übernommen.

Das macht die Formel natürlich nicht ungültig, aber es führt dazu, dass man jede Menge unschönes Zeugs am Hals hat, wenn man das mit dieser Formel Vereinbarte durchsetzen möchte.

Das mag nicht jeder.

Schöne Grüße

MM

Er wird dem Jobber alle Schwierigkeiten machen, die er ihm machen kann - das wird passieren. Auch, wenn er dann beim Gütetermin abschifft - auch das ist wahrscheinlich.

Aber das Theater kann man sich recht leicht ersparen.

„Innerhalb einer Woche zum Wochenschluss“ heisst, dass an jedem beliebigen Tag einer Woche („innerhalb einer Woche“) zum Ende der gleichen Woche gekuendigt werden kann („zum Wochenschluss“).

Gibt es denn auch Tage, die außerhalb einer Woche liegen? Falls du den Sonntag für einen solchen Tag hältst: Soll die Klausel deiner Meinung nach regeln, dass sonntags keine Kündigungen eingehen dürfen? Und wenn ja, was gilt für eine Kündigung, die entgegen dieser Regel an einem Sonntag eingeht?

Ja - alle, die vor dieser Woche liegen. Genau daran kann man sehen, dass der Text, so wie er da steht, völliger Unsinn ist: Wer wollte bei klarem Verstand eine längere Frist ausschließen?

Die Klausel ist unsinnig formuliert und meint IMHO erkennbar nicht das, was @DerCaveman hineininterpretiert.