Wann kann man Ombudsmann einschalten?

Hallo,
X hat seine Fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt und ausgezahlt bekommen. Man liest ja in letzter Zeit oft, dass der berechnete Rückkaufswert nicht immer richtig berechnet wird und Kosten draufgeschlagen werden, die nach neuester Rechtslage nicht mehr rechtens sind.
Als Laie jedoch kann X das nicht nachprüfen. Einen Ombudsmann kann Xaber erst einschalten, wenn Differenzen vorliegen. X hat den Versicherer bereits um eine nachvollziehbare Auflistung der Berechnung gebeten, jedoch wieder keine Antworten darauf bekommen, was warum von dem Betrag Anteile x Anteilswert zum Kündigungszeitpunkt abgezogen wurde. Reicht das für den Ombudsmann um die Berechnung zu überprüfen und ggf. einzugreifen?

Vielen Dank!

Kündigungszeitpunkt abgezogen wurde. Reicht das für den Ombudsmann um die Berechnung zu überprüfen und ggf. einzugreifen?

Der Ombudsmann prüft nicht die Abrechnung der Versicherung. Erst wenn Du einen Fehler zu finden glaubst und die Versicherung auf deine Argumente nicht eingeht, kannst Du, sozusagen als letzten Schritt vor dem Gang zum gericht, den Ombudsmann einschalten.

Die Abrechnung Deiner Versicherung kannst du von einem Versicherungsberater oder von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen. beide wollen allerdings ein Honorar haben.

Kann die Verbraucherzentrale das wirklich? Ich dachte die prüfen keine Rückkaufswerte?

Kann die Verbraucherzentrale das wirklich?

Ich kann nicht versprechen, dass jede VZ das macht, einfach in Deinem Wohnort nachfragen.

Ich dachte die prüfen keine Rückkaufswerte?

Zumindestens prüfen Sie die Abrechnung für die Auszahlung, sprich die Gebühren.