Hallo,
X hat seine Fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt und ausgezahlt bekommen. Man liest ja in letzter Zeit oft, dass der berechnete Rückkaufswert nicht immer richtig berechnet wird und Kosten draufgeschlagen werden, die nach neuester Rechtslage nicht mehr rechtens sind.
Als Laie jedoch kann X das nicht nachprüfen. Einen Ombudsmann kann Xaber erst einschalten, wenn Differenzen vorliegen. X hat den Versicherer bereits um eine nachvollziehbare Auflistung der Berechnung gebeten, jedoch wieder keine Antworten darauf bekommen, was warum von dem Betrag Anteile x Anteilswert zum Kündigungszeitpunkt abgezogen wurde. Reicht das für den Ombudsmann um die Berechnung zu überprüfen und ggf. einzugreifen?
Vielen Dank!