Wann kommt die nächste generalamnestie deutschland

1987 war in Deutschland eine General Amnestie wann kommt die nächste

Hallo!

Wie kommst Du zu dieser Aussage?

Hast Du für Deine Feststellung auch belastbare Belege?

Sonst generell zum Thema Amnestie:

https://de.wikipedia.org/wiki/Amnestie

–> „Situation in Deutschland“

Herzliche Grüße

Helmut

Hätte ich das gewußt, wäre ich nicht seit 15 Jahren auf der Flucht. Mal wieder dumm gelaufen …

Hechel

godam

Hallo Hexe 100000,

wann in Deutschland der nächste Offizier zum General ernannt wird, der mit Nachnamen „Amnestie“ heißt, vermag ich nicht zu behaupten. Ich behaupte jedoch, dass dies ziemlich lange dauern wird, da dieser Name nicht gerade üblich ist.

Wenn Sie zwecks einer Generalamnestie nachfragen, so gibt es solche meines Wissens nur in Bananenrepubliken. In einem Rechtsstaat, wie wir es hoffentlich noch einer sind, ist so etwas meines Erachtens nicht nötig und auch nicht zulässig.

Hallo ‚Hexe‘,
nur mal so als Hinweis: es ist hier üblich, höflich und zivilisiert miteinander umzugehen. Z.B. zu grüßen und nicht einfach Fragen so ins Forum zu rotzen. Sich um etwas Sorgfalf bei Rechtschreibung und Interpunktion zu bemühen gehört da übrigens auch dazu - oder bist Du Legasthenikerin?

Weil Du hier noch neu bist, trotzdem eine Antwort. Zunächst einmal - es handelte sich um eine Amnestie in der damaligen DDR. Dort stand dem Staatsrat das Begnadigungs- und Amnestierungsrecht zu. In der damaligen BRD und im heutigen Deutschland steht das Begnadigungsrecht dem Bundespräsidenten zu, ein Amnestierungsrecht dem Bundestag als Gesetzgeber. D.h. Amnestierungen kann es nur auf Grund eines Gesetzes geben. Die letzte Amnestie war die berüchtigte Amnestie für Steuerhinterzieher, Art. 17 des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.7.1988. Natürlich keine Generalamnestie, sondern eine sog. Annexamnestie („Rechtsbereinigung“).

Die von Dir angesprochene allgemeine Amnestie wurde am 17.07.1987 aus Anlass des 38. Jahrestages der DDR verkündigt, sie trat am 12.12.1987 in Kraft. Solche „Jubelamnestien“ hatte es schon 1964, 1972 und 1979 (zum 15., 23. und 30. Jahrestag der Gründung der DDR) gegeben. Die von 1987 war allerdings die umfassendste. So ganz „generell“ war sie übrigens nicht; sie betraf zwar alle vor dem 17.10.1987 rechtskräftig Verurteilten, ausgenommen waren allerdings Verurteilungen wegen Nazi- oder Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Spionage und Mord. Es wurden ca. 24.000 Menschen aus der Haft entlassen; die Rückfallquote lag bei ca. 30%.

Da seit 1989 offiziell keine Gründungstage der DDR mehr gefeiert werden, ist auch bis auf weiteres nicht mehr mit Generalamnestien zu rechnen, allenfalls mit Amnestien für Steuerhinterzieher.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Ralf!

Als MOD und Nutzer dieses Brettes danke ich Dir für Deine freundlich-sachlich-ausführliche Antwort, die wohl die Fragen des UP als auch die meinen in Gänze beantwortet hat.

Herzliche Grüße

Helmut